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  • AW: BST GmbH Wittenberg

    Noch mal:
    Unter dem Aktenzeichen gibt es nirgendwo einen Eintrag über ein Insolvenzverfahren.
    Alles und überall abgefragt und bei Gericht nach gefragt.

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    • AW: BST GmbH Wittenberg

      Zitat von CrazyDuck65 Beitrag anzeigen
      Noch mal:
      Unter dem Aktenzeichen gibt es nirgendwo einen Eintrag über ein Insolvenzverfahren.
      Alles und überall abgefragt und bei Gericht nach gefragt.

      Ein Gericht wird und darf dir da gar keine auskunft geben. Das kann nur die Firma selbst oder der eingesetzte Insolvenzverwalter, aber auch nur, wenn du mit der Insolvenz etwas zu tun hast.
      Du kannst dich aber bei der Firma bewerben... wenn die Firma Fahrer sucht.... laeuft ein Insolvenzverfahren, muss die Firma dir das vor einstellung mitteilen, tut sie das nicht, macht sie sich des Betruges schuldig.

      Gruss Holger
      Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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      • AW: BST GmbH Wittenberg

        Post vom Anwalt zur Verhandlung gestern in Dessau-Roßlau:

        Sehr geehrter Herr ........,

        ich berichte von dem Termin beim Arbeitsgericht Dessau-Rosslau vom gestrigen Donnerstag, 04.06.2020 wie folgt:

        Für die Gegenseite, also für die Firma BST GmbH erschien niemand, weder der Geschäftsführer noch jemand anderes, geschweige denn ein anderer Anwalt.

        Das Gericht wies dann im Hinblick auf unsere Klage vom 11.05.2020 darauf hin, daß die beantragten Lohnabrechnungen für die Monate November und Dezember 2019 augenblicklich noch nicht ausgestellt werden können. Insoweit muss erst einmal das Gehalt – Restgehalt November 2019 und Teilgehalt für Dezember 2019 gezahlt werden.
        Zuletzt geändert von hobbylenker; 09.06.2020, 17:12. Grund: In Absprache mit CrazyDuck65, geplante Maßnahmen entfernt

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        • AW: BST GmbH Wittenberg

          In dem Beschluß des Insolvenzgerichts vom 27.03.2020 (2 IN 53/20) hat das Gericht einerseits den RA Thomas Jacobs in Leipzig als Sachverständigen eingesetzt, andererseits unter Punkt 5. des Beschlusses ausgeführt: "Gemäß § 21 II Nr. 3 InsO wird die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die einstweilige Einstellung bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet (soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind)".

          Also: Das vorläufig vollstreckbare VU wird somit nicht helfen - vgl. vorstehendes.

          Denkbar ist die Beantragung von Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur Magdeburg.

          Viele Anwälte sind im Zwangsvollstreckungsrecht etwas unbeholfen, um nicht zu sagen, ahnungslos. Sie vergessen, daß nicht das Urteil, sondern der Geldeingang zählt: Die Einspruchsfrist gegen ein VU des Arbeitsgerichts beträgt eine Woche - nicht 14 Tage, wie der Advokat ausführt. Es kann weiter auch vor Erhalt des VU vollstreckt werden: Vorläufiges Zahlungsverbot mit § 845 ZPO - kann jeder selbst beantragen, obschon ein Titel noch gar nicht übermittelt oder in vollstreckbarer Ausfertigung zugestellt wurde.

          Also: Viel Glück bis zum Geldeingang!

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          • AW: BST GmbH Wittenberg

            Wie kann es sein,das der Alois Sailer mit BST Insolvenz geht und gleichzeitig in Berlin eine Firma gleichen Musters aufmacht?

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            • AW: BST GmbH Wittenberg

              Das ist bei vielen so...
              Eine Firma ist Insolvent und noch nicht mal abgewickelt, kann der ehemalige Geschäftsführer gleich wieder einen Neuen aufmachen...
              Denn solange die Führungszeugnis "sauber" ist, hat derjenige schlimmstenfalls einen "schlechte Ruf", aber ist ansonsten "frei von Schuld"...
              Dies ist eine der beste Vorteil von GmbH:
              Wenn die Firma den Bach runtergeht, haftet der Geschäftsführer lediglich mit seinen Einlagen, sofern er überhaupt Teilhaber seiner Firma ist!
              Ein Geschäftsführer einer GmbH ist einfacher gesagt "nur" ein Angestellter einer Firma, der/die ebenso ein Festgehalt bekommt, wie die anderen Angestellten.
              Er kann nur haftbar gemacht werden bei zB Insolvenzverschleppung, Geld aufs Schwarzkonto verschoben, vorsätzlich Bankrott herbeigeführt etc...
              Es gibt sogar Firmen, die sich splitten, das Gute von Schlechte trennen und das Schlechte ausbluten lassen -> Insolvent.
              So auch Post & deren E-Scooter...
              Die haben ihre Bestes gegeben, daß aus die Tochterfirma, die E-Scooter herstellt und wartet, das Maximale abgeschöpft hatten, aber alles an Verluste dort liesen!
              E-Scooter ist nun an Ende, Käufer wird gesucht, voraussichtlich noch dieses Jahr wird diese Firma nicht mehr geben...

              Es kann aber auch anders laufen:
              Einige Kunden sind Zahlungsunfähig bzw. verweigern Zahlung, die nötige Gewinne bleiben aus, bis irgendwann Kapital weg ist. Dann ist der Geschäftsführer aus pure Pech Zahlungsunfähig geworden...

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              • AW: BST GmbH Wittenberg

                Wie kann es sein,das der Alois Sailer mit BST Insolvenz geht und gleichzeitig in Berlin eine Firma gleichen Musters aufmacht?
                http://www.truckerboerse.net/stellen...&kid=1&kat=lkw
                Das geht ganz einfach, da der "Herr" in Spanien sitzt. Da helfen nur zwei Dnge. das erste Anzeige wegen Betrug... er darf waehrend einem Insolvenzverfahren, bei dem er Geschaeftsfuehrer war, keine Taetigkeit als Geschaeftsfuehrer ausueben, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
                Auch ein Tip an den derzeitigen Insolvenzverwalter koennte da hilfreich sein.

                Die Andere Methode waere (nicht ganz legal)...

                kann deshalb nicht empfohlen werden...


                Gruss Holger
                Zuletzt geändert von hobbylenker; 10.06.2020, 09:03. Grund: Passus entfernt
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                • AW: BST GmbH Wittenberg

                  Eine Firma ist Insolvent und noch nicht mal abgewickelt, kann der ehemalige Geschäftsführer gleich wieder einen Neuen aufmachen...
                  Kann er eben nicht, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, denn solange ist er noch GF in der insolventen Firma, aber ohne entscheidungsgewalt (die hat der Insolvenzverwalter)... auser er waere GF ohne Prokura, dann ist er auch nicht fuer die Insolvenz verantwortlich zu machen, sonder nur der Besitzer, oder ein GF mit Prokura.

                  Denn solange die Führungszeugnis "sauber" ist,
                  Ein Fuehrungszeugnis ist immer sauber, solange keine "Bestrafung" von einer Straftat, von mehr als 6 Monaten vorliegt

                  Wenn die Firma den Bach runtergeht, haftet der Geschäftsführer lediglich mit seinen Einlagen, sofern er überhaupt Teilhaber seiner Firma ist!
                  in wie weit der GF haftet, enscheidet der Anteil der Prokura, ueber die er berechtigt ist. Ein Geschaeftsfuehrer muss kein Teilhaber einer Firma sein.
                  Ist der GF der Inhaber der Firma haftet er laug Gersetz nur mit den Euro 25 000,- was die Mindesteinlage ist, oder eben mit der gesicherten Einlage, welche er gestellt hat. Soweit die Theorie. In der Praxis haftet der Inhaber auch mit seinem Privatvermoegen, denn mit Euro 25 000.- bekommt er vielleicht einen Gabelstapler finanziert, aber garantiert keinen LKW....denn die Banken haben das Sagen und da gibt es das gute "Basel 2" , das die Banken als Richtschnur fuer die Risikobewertng ausgesucht haben und Spedition ist heute fuer Banken ein Hochrisiko Gewerbe und entsprechend , muessen Sicherheiten geboten werden.

                  Ein Geschäftsführer einer GmbH ist einfacher gesagt "nur" ein Angestellter einer Firma, der/die ebenso ein Festgehalt bekommt, wie die anderen Angestellten.
                  Auch ein Inhaber einer Firma, ist deren Angestellter (wenn er es richtig macht). Er kann auch gleichzeitig GF sein. Er hat eben den Vorteil das er als Inhaber, oder GF mit Vollprokura, sein Gehalt nachtraehlich fuer 3 Monate entsprechend seiner Zwischenbilanz erhoehen kann UND darf.... ist er ein guter GF.. oder Inhaber, macht er mind. zwei Ml im Jahr eine Zwischenbilanz.

                  Er kann nur haftbar gemacht werden bei zB Insolvenzverschleppung, Geld aufs Schwarzkonto verschoben, vorsätzlich Bankrott herbeigeführt etc...
                  Insolvenzverschleppung muss nicht unbedingt vorsaetzlich sen, kann auch im "guten Glauben" passieren. Wenn er Aussenstaende , deren Begleichung fragwuerdig sind und er trotzdem noch Investitionen taetigt (Kauf von Teilen, Refen u.s.w.

                  Geld auf Schwarzkonten verschieben ist eine Straftat und hat nix mit Insolvenz zu tun.

                  Vorsaetzliche herbeifuehrung einer Insolvenz (nannte man frueher betruegerischer Bankrott) , ist genau so ene Straftat und geschaeftlicher Selbsmord.... were das tut, wird den Rest seines Lebens nicht al mehr einen Hosenkonpf geliehen bekommen... nachdem er /sie wieder aus dem Knast ist.

                  das Gute von Schlechte trennen und das Schlechte ausbluten lassen -> Insolvent.
                  Ist keine Insolvenz, sondern ganz einfach Betruegerischer Bankrott.

                  Gruss Holger
                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                  • AW: BST GmbH Wittenberg

                    Moin
                    Ich habe nun ein Versäumnisurteil über 6000€.
                    Was fange ich damit an?
                    An die Wand tapezieren?
                    Oder kann mir einer mal eine richtige,hilfreiche Antwort geben wie ich zu meinem Recht und Geld kommen kann.
                    Gerne auch per PN.
                    Kann man ggfs sogar diesen Titel an irgendwen verkaufen und die holen sich dann auf Ihre Art die Kohle?

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                    • Mit Beschluß vom 03.12.2020 hat das Insolvenzgericht Dessau (2 IN 53/20) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

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                      • Kann man ggfs sogar diesen Titel an irgendwen verkaufen und die holen sich dann auf Ihre Art die Kohle?
                        Naja, kannst du schon (vielleicht) verkaufen, bekommst da aber max. 30 bis 50% des Betrages.... aber anscheinend ist ja Insolvenz mangels Masse abgelehnt worden, kommt nun darauf an, ob der Inhaber der Firma mit seinem Privatvermoegen haften muss..... ein Eintrag auf der Glaeubigerliste waere kein Fehler.
                        Ich hoffe du hast Rechtschutzversicherung, dann kann das ein Anwalt machen... aber mach dir nicht zuviel Hoffnung, da ueberhaupt etwas zu bekommen.... der Titel ist 30 Jahre gueltig.... muss der Mann mit Privatvermoegen haften, kannst du regelmaessige Pfaendungsversuche bei ihm machen.

                        Mit Beschluß vom 03.12.2020 hat das Insolvenzgericht Dessau (2 IN 53/20) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
                        War eigentlich zu erwarten.

                        Gruss Holger
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                        • Zitat von Georg Agadir Beitrag anzeigen
                          Mit Beschluß vom 03.12.2020 hat das Insolvenzgericht Dessau (2 IN 53/20) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
                          Danke für die Aktualisierung, nach so langer Zeit.
                          Das finde ich bitter und möchte vermuten, "das" ist das Geschäftsmodell der maßgeblichen Personen.
                          Besonders unbefriedigend finde ich, daß unser Rechtssystem nicht in der Lage scheint, Opfer richtig zu schützen geschweige denn, Täter so zu bedenken, daß ihr Schädigungspotential minimiert wird.

                          Gruß
                          Klaus

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                          • daß unser Rechtssystem nicht in der Lage scheint, Opfer
                            Liegt am System des Rechtsstaates, da steht Taeterschutz leider uebetr Opferschutz, da ja der Taeter solange als Unschuldig gewertet wird, bis er als Schuldig verurteilt ist und das erst mit einem RECHTSKRAEFTIGEN Urteil.

                            Gruss Holger
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