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Arbeitszeit/ Schichtzeit

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  • #31
    AW: Arbeitszeit/ Schichtzeit

    Na klar bist Du versichert.
    Bereitschaft ist aber nur zulässig, wenn man das Fahrzeug auch verlassen könnte, also der Zeitpunkt der erneuten Arbeitsaufnahme bekannt ist.
    Sonst ist das Arbeitszeit.
    Ich hab halt solche Situationen: Kollege hat vor mir in den Sumpf gekippt, und ich weiß, daß es min. 30 Minuten dauert, bis ich kippen kann, da sonst das Material überläuft. Also Bereitschaft - und mal gemütlich in die Kantine wandern.
    Wenn man nicht weiß wann es weiter geht, dann ist das Arbeitszeit.
    Man kann aber da etwas tricksen- muss aber nicht sein

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    • #32
      AW: Arbeitszeit/ Schichtzeit

      Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
      Offensichtlich hast du recht. Bereitschaft ist keine Arbeitszeit. Aber auch keine Pause. Was ist es dann? Sind wir während einer Bereitschaft überhaupt versichert? Und wieso gilt überall sonst Bereitschaft als Arbeitszeit?
      Bereitschaftszeit ist auch Arbeitszeit. Allerdings muss man hier differenzieren. Das Arbeitszeitgesetz basiert auf der Richtlinie 2002/15 eg. Diese besagt, dass Bereitschaftszeit auch Arbeitszeit ist. Weil die EU und überhaupt die Politik so bedacht darauf ist, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, hat sie ein Jahr später eine weitere Richtlinie erlassen, die 2003/88 eg, die in den § 21 a Arbeitszeitgesetz aufgegangen ist.
      Die Sicherheit ist also mit dieser speziellen Richtlinie so umgesetzt worden, dass die Mindestruhezeit von 11 Stunden hier auf 9 Stunden verkürzt wurde und die Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes gilt, damit der Kraftfahrer länger arbeiten kann. Wohlgemerkt alles im Namen der Sicherheit, die in der Präambel der Richtline extra Erwähnung findet.

      Dadurch ist die Situation entstanden, dass es bei normalen Arbeitnehmern die Bereitschaft nur insofern gibt, wie das durch einen Tarifvertrag bestimmt wird. Existiert so ein Tarifvertrag, muss zusätzlich der Arbeitnehmer noch schriftlich zustimmen, dass er die verlängerte Schichtzeit durch die Bereitschaftszeiten ableisten will. Diese Zustimmung kann jederzeit vom Arbeitnehmer widerrufen werden und darf keine Sanktionen nach sich ziehen. Man nennt das Opt Out.

      Kraftfahrer brauchen diesen umständlichen Weg nicht gehen und ihr Einverständnis abgeben. Es würde auch nicht viel bringen, weil kaum jemand gewerkschaftlich organisiert ist. Durch den § 21 a sind sie ohne Schutz durch die Gewerkschaft den Arbeitgebern ausgeliefert, was man an den vielen Bereitschaftszeiten sieht, die abgeleistet werden und von den Fahrern mittlerweile als normal angesehen werden.

      Bereitschaftszeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Es ist aber Arbeitszeit im Sinne der Entlohnung, weil der Fahrer während dieser Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Deshalb auch der Hinweis zur Differenzierung, weil sich die Bereitschaft hier von der Pause unterscheidet.

      Selbstverständlich ist man auch während der Bereitschaft über die BG versichert.

      Viele Grüße

      Ramaanda

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      • #33
        AW: Arbeitszeit/ Schichtzeit

        Gut dann hab ich mich geirrt und wieder was gelernt.

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        • #34
          AW: Arbeitszeit/ Schichtzeit

          Arbeitszeitgesetz Paragraph 21a
          (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
          1.die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
          2.die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
          3.für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
          Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
          ... und um nochmehr Verwirrung reinzubringen.
          Wenn du jetzt am Zentrallager wartest, dass dein Beeper signalisiert das du reinfahren darf kann das auch Arbeitszeit sein. Zum Beispiel, wenn die Dauer der Wartezeit nicht bekannt ist. Interessant wäre dabei auch noch zu klaren, wie genau eine nicht bekannte Dauer definiert ist und ob man selbst sagen kann ich mache jetzt z.B. 15 min Pause während der Auflieger entladen wird...
          Im Endeffekt gibt es zu diesem Thema auch viele unterschiedliche Urteile und mögliche Auslegungen. So kann die Rufbereitschaft für einen Feuerwehrmann ganz anders bewertet werden als die Rufbereitschaft für den Disponenten.

          Genauso ist das mit der Versicherung durch die Berufsgenossenschaft/Arbeitgeber. Da gibt es verschiedene Urteile was z.B. Wegeunfälle von/zur Arbeit betrifft...


          Laut meinem Arbeitsvertrag ist Reisezeit keine Arbeitszeit, wird aber wie Arbeitszeit bezahlt. Wie lange darf ich jetzt arbeiten, wenn ich morgens 1.5h zum Kunden fahre, wann muss ich Schluss machen, wann endet die Arbeitszeit (Hotelsuche, einchecken, betreten des Zimmers), ist die Zeit in der ich warte dass das Gerät frei wird oder wenn der Kunde das reparierte Gerät prüft auch Arbeitszeit?...

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