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Was tun bei Schäden

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  • Was tun bei Schäden

    Guten Tag Liebes Forum,

    İch hab da Mal ne Frage ,
    Person XY hat ein Schreiben von der Versicherung der Spedition erhalten in dem ein Schaden durch İhn verursacht worden ist.
    Nun ist laut Versicherung der Fahrer für den Unfall Belegt da Polizei und alles vor Ort wahr, bloss will die Versicherung ein Ja des Fahrers das er es auch wirklich wahr, wie soll man da vorgehen.

    Einen Arbeitsvertrag gab es zwischen Firma und Fahrer nicht , nur mündliche Vereinbarung.

    Hintergrund Person XY ist am Dach einer Tiefgarage hängengeblieben da waren Feuerschutz Lösch Mechanismen mit so einer ALU Konstruktion sieht aus wie lüftungsrohre diese sind dadurch kaputt gegangen, die ganze Suppe ausgelaufen am LkW wahr kein ersichtlichen Schaden. Polizei wahr damals vor Ort um das aufzunehmen, wieso dann Die Frage der Versicherung.
    Heisst es das die Versicherung, den Fahrer dafür Belangen will.

    Wie soll man das verstehen?

    Wie vorgehen?

    Danke für eure Antworten.

    Grüße
    Zuletzt geändert von mrtony; 12.11.2019, 17:46.

  • #2
    AW: Was tun bei Schäden

    Das ist normal. Die Versicherung fragt den Unfallhergang noch mal ab.
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

    Kommentar


    • #3
      AW: Was tun bei Schäden

      Warscheinlich soll der Fahrer einen Unfallbericht ausfüllen , es ist Standart das der Halter des Fahrzeugs zuerst Post der Gegenversicherung bekommt.
      Da die Firma der Versicherung aber nichts zum Sachverhalt sagen kann, daher wird der Fahrer wohl um Auskunft gebeten.

      Kommentar


      • #4
        AW: Was tun bei Schäden

        Tja - lese ich da ein gewisses Mißtrauen gegenüber der Versicherung? - Garantiert berechtigt!

        Der Versicherung liegt ja garantiert irgend eine Art von Unfallbericht, Schadensmeldung etc. vor.
        Hat Person XY ein Kopie des Unfallberichtes vom Ereigniszeitpunkt? Dann würde ich der Versicherung genau davon eine Kopie schicken. Kein Wort mehr, kein Wort zusätzlich, 1:1 nur diese Information.
        Hat Person XY keine Kopie, würde ich sinngemäß schreiben ... "... die Angaben zu Vorfall und entstandenen Schäden liegen ihnen vor. Ergänzungen sind nicht erforderlich....".

        Gruß
        Klaus

        Kommentar


        • #5
          AW: Was tun bei Schäden

          Da İst aber kein Unfall Bericht dabei , im Schreiben steht irgendwas von.

          Unachstames Rangieren nicht zu gegeben.

          Hä ich kapier es nicht.
          Genau es kommt einen Schon merkwürdig vor, wie verhalten.
          Der Versicherung liegt laut Auskunft des Schreibens der Unfallbericht der Polizei vor, aus dem verlangt wird warum der Fahrer unachstames Rangieren nicht zugibt, mehr als die Polizei vor Ort zu holen ging ja nicht

          Wie reagieren?

          @Hobbylenker was meinst du konkret?
          Zuletzt geändert von mrtony; 12.11.2019, 18:27.

          Kommentar


          • #6
            AW: Was tun bei Schäden

            Sehe ich das richtig das der Besitzer(Firma) des LKW den Fahrer haftbar machen möchte?
            Das kann die Firma vergessen, nur bei VORSATZ oder GROBER Fahrlässigkeit können die das versuchen.

            Kommentar


            • #7
              AW: Was tun bei Schäden

              ??

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              • #8
                AW: Was tun bei Schäden

                Zitat von mrtony Beitrag anzeigen

                Einen Arbeitsvertrag gab es zwischen Firma und Fahrer nicht , nur mündliche Vereinbarung.
                Wenn es eine mündliche Vereinbarung gibt, hast du auch einen Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Sie erschweren nur mitunter die Durchsetzung von Forderungen.

                Da İst aber kein Unfall Bericht dabei , im Schreiben steht irgendwas von.

                Unachstames Rangieren nicht zu gegeben.
                Es handelt sich hier um eine Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, die Versicherung kommt nur für Schäden auf, die schuldhaft vom Versicherungsnehmer oder in diesem Fall von seinem Fahrer verursacht wurden. Wenn Zweifel bestehen, dass der Fahrer des Lkw keine Schuld am Unfall hat, zahlt die Versicherung auch nicht. Den Schaden muss dann der Verursacher tragen, der eventuell noch zu ermitteln ist.
                Wenn du also an dem Unfall schuld bist, musst du das der Versicherung auch mitteilen. Es wird mit Sicherheit aus diesem Schuldanerkenntnis kein Regreßanspruch an dich resultieren. Das kann die Versicherung nicht, weil du nicht der Versicherungsnehmer bist. Versicherungsnehmer ist dein Arbeitgeber. Wenn Regreßansprüche ins Spiel kommen sollten, so richten sie sich immer an deinen Chef.
                Es schadet auch nicht, bei der Versicherung selbst mal nachzufragen, warum sie das wissen wollen. Ich bin sicher, in dem Schreiben ist auch die Telefonnummer des Sachbearbeiters angegeben.

                Viele Grüße

                Ramaanda
                Zuletzt geändert von Ramaanda; 12.11.2019, 22:53.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Was tun bei Schäden

                  Ja es ist eine Rufnr angegeben, was ist ein Regres...

                  Und wie verhalten?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Was tun bei Schäden

                    Zitat von mrtony Beitrag anzeigen
                    Ja es ist eine Rufnr angegeben, was ist ein Regres...

                    Und wie verhalten?
                    Regreß = Schadensersatz

                    Wie du dich verhalten sollst? Entweder Rücksprache nehmen mit dem Sachbearbeiter oder aber wahrheitsgemäß die Frage beantworten. Haftpflichtversicherungen sind extra dafür geschaffen worden, die Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Verursacher auszugleichen. Eine Privatperson kann das meist nicht leisten, weil es sich oft um Summen handelt, die man in seinem Leben niemals aufbringen kann. Solange der Verursacher aber nicht feststeht, kann die Versicherung diesen Ausgleich nicht vornehmen. Du verzögerst also unnötig den Abschluß dieses Vorgangs, wahrscheinlich weil du Angst hast, dass du selbst hinterher für den Schaden aufkommen musst. Das würde aber dem Wesen der Versicherung entgegen stehen, die ja gerade dann einspringt, wenn jemand schuldhaft einen Schaden verursacht hat.

                    Auch für den Fall, dass dein Arbeitgeber einen sogenannten Selbstbehalt mit der Versicherung vereinbart hatte und diesen Selbstbehalt + der Höherstufung bezahlen muss, kann das nicht auf dich abgewälzt werden.
                    Für den Bereich der Pflichtversicherung kommt der mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG zur Anwendung.Ein Selbstbehalt des Versicherungsnehmers kann ausdrücklich weder einem Dritten entgegengehalten noch gegenüber einer mitversicherten Person geltend gemacht werden. Nach der Gesetzesbegründung hat die Vereinbarung eines Selbstbehalts nur Wirkung im Innenverhältnis des Versicherers und des Versicherungsnehmers, da der besondere Schutz nach dem Pflichtversicherungsgesetz den Geschädigten und den Mitversicherten gleichermaßen zukommen soll.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Was tun bei Schäden

                      Also Ramaandas Ratschläge halte ich für sachlich gut fundiert.

                      Meine Stellungnahme beruht eher auf einer starken Abneigung Versicherungen gegenüber zu treten.
                      Aus meiner Sicht sind sie bestrebt nicht zu zahlen und werden jede mögliche und unmögliche Gegebenheit nutzen, sich aus der Zahlungsverantwortung heraus zu winden.

                      Deshalb würde ich versuchen zu vermeiden, eine zweite Darstellung der Geschehnisse zu erzeugen.

                      Daher auch meine Frage, ob die Person XY von den Angaben am Unfallort eine Kopie hat, sozusagen den "Originalbericht".

                      Gruß
                      Klaus

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Was tun bei Schäden

                        Hallo

                        Nein eine Kopie liegt İhm nicht vor.

                        Aber der Versicherung liegt der Unfallbericht vor.

                        Grüße

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Was tun bei Schäden

                          Zitat von mrtony Beitrag anzeigen
                          Hallo

                          Nein eine Kopie liegt İhm nicht vor.

                          Aber der Versicherung liegt der Unfallbericht vor.

                          Grüße
                          Und in diesem Unfallbericht steht, was die Person XY vor Ort geäußert hat?
                          Und Person XY ist der Meinung, vor Ort alles richtig geschildert zu haben?

                          Das ist der Zustand, in dem ich keine weiteren Angaben machen würde. Ich unterstelle dem Versicherer, daß er aus mehreren Angaben garantiert Unterschiede heraus lesen wird. Die werden dann zum Vorteil der Versicherung und zum Nachteil aller anderen ausgelegt.
                          Man merkt sicher - ich bin da "vorgespannt"...

                          Gruß
                          Klaus

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Was tun bei Schäden

                            Da wäre jetzt eine rechtschutz versicherung angebracht

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Was tun bei Schäden

                              Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
                              Und in diesem Unfallbericht steht, was die Person XY vor Ort geäußert hat?
                              Und Person XY ist der Meinung, vor Ort alles richtig geschildert zu haben?

                              Das ist der Zustand, in dem ich keine weiteren Angaben machen würde. Ich unterstelle dem Versicherer, daß er aus mehreren Angaben garantiert Unterschiede heraus lesen wird. Die werden dann zum Vorteil der Versicherung und zum Nachteil aller anderen ausgelegt.
                              Man merkt sicher - ich bin da "vorgespannt"...

                              Gruß
                              Klaus
                              Die Versicherung wollte nur wissen, ob die Person XY tatsächlich schuld an dem Unfall hat. Sie wollte keinen Unfallbericht. Solche Gedanken wie im Zitat sollte sich eigentlich nur der Geschädigte machen, nicht aber der Schädiger. Der Geschädigte will ja seinen erlittenen Schaden ganz erstattet bekommen. Der Schädiger hingegen ist über die Haftpflicht seines Arbeitgebers versichert und muss nichts befürchten. Im Grunde setzen sich also nur der Geschädigte und die Versicherung auseinander. Der Schädiger ist in dem Fall nur Beteiligter.
                              Zu befürchten hat der Schädiger nur in dem Falle etwas, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt und versucht, die Sache durch falsche Angaben zu vertuschen, das Herausfinden der Wahrheit absichtlich erschwert oder nicht bereit ist, wahrheitsgemäß auf Rückfragen der Versicherung zu reagieren. In solchen Fällen kann dann daraus eine Regreßpflicht entstehen. Regreß bedeutet jetzt nicht, dass der Schädiger die volle Schadenssumme alleine zahlen muss. Das hat der Staat gottseidank gesetzlich verhindert, indem er die höchstzulässige Regreßsumme auf 5000 Euro festgesetzt hat.

                              Es ist also besser, wahrheitsgemäß die Frage zu beantworten, ob man nun schuld ist oder nicht, als völlig unnötig herumzutaktieren, nur weil mal jemand schlechte Erfahrungen mit einer Versicherung hatte. Letztendlich bleibt es aber dem Threadersteller überlassen, ob er den gradlinigen Weg wählen möchte oder ob er um tausend Ecken, hundert Rückfragen und Briefen und eventuellen Gerichtsterminen zu dem gleichen Endergebnis kommt.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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