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Ruhezeit und Spesen am WE

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  • Ruhezeit und Spesen am WE

    Hallo zusammen,

    ich soll 14 Tage on Tour sein, der Chef meinte ich solle die Ruhezeit am Wochenende im Ausland im Lkw verbringen. Ist dies zulässig?

    Wie sieht es da mit den Länderspesen aus die während der Woche korrekt bezahlt werden, hätte ich da auch am WE Anrecht drauf?

    Hatte noch nie eine 14 Tage Tour und bin ein wenig verunsichert, da im Internet etwas von Strafen bis 500Eur für den Fahrer steht.

  • #2
    AW: Ruhezeit und Spesen am WE

    Kommt auf das Land an wo du übernachten sollst. Aber ja fast überall ist das Wochenende im Lkw verboten. Gilt aber nur für 45 Std oder mehr. Gilt nicht bei verkürzten Wochenende. In England ist das Wochenende im Lkw erlaubt.
    Auslandsspesen musst du mit deinem AG klären. Er sollte die zwar zahlen wenn er fair ist, er muss von Gesetz her aber nicht. Dann musst du das über den Lohnsteuerjahresabgleich beim Finanzamt geltend machen und dir auf deiner Spesenabrechnung von der Firma bescheinigen lassen das die das nicht gezahlt haben und das du im Ausland warst. Wenn dein Chef in der Woche die Auslandsspesen zahlt, dann natürlich auch am Wochenende für das Land wo du stehst.

    Spesensätze sind je nach Land unterschiedlich. Kannst du aber im Internet als PDF finden vom Bundesfinanzministerium unter Mehrverpflegungsaufwand bzw. Reisekostenpauschalen.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: Ruhezeit und Spesen am WE

      http://2018-11-28-steuerliche-behand...ungen-2019.pdf
      Zuletzt geändert von Speedy79; 08.11.2019, 03:57.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        AW: Ruhezeit und Spesen am WE

        Wir bekommen keine Spesen, ist auch gut so. Ich brauch jedes Jahr fuer Steuererklaerung meine ganzen Touren und wann ich ueber die Grenze bin.... brauch dazu ca. 2 hrs fuer die Aufstellung. Dafuer bekomme ich so zwischen $ 3 500.- und $ 4000.- von der Steuer zurueck, da lohnt sich der Aufwand.
        WE gibts nix extra, eben was ich gefhren habe.
        Dafuer gibt es 9 bezahlte Feiertage im Jahr, die ich bezahlt bekomme, ob ich arbeite oder nicht. Ist gesetzlich geregelt... 20% von Durchschnitt der letzten 4 Wochen.
        Hab da so zw. $ 250.- und $ 300.- p.Feiertag + das was ich an diesem Tag gearbeitet habe.

        Gruss Holger
        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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        • #5
          AW: Ruhezeit und Spesen am WE

          Interessant - Du bekommst Dollar zurück von der Steuer? Vermute mal eher das das Euro sind. Die WE Spesen werden so gering sein das Du Dir den "Fehlbetrag" beim Finanzamt mit Nachweis abholen musst. Insofern kann ich die Rechnung nicht ganz nachvollziehen. Muss ich aber auch nicht. Da WE daheim stattfinden und im Ausnahmefall mit 250 CHF direkt ohne Finanzamt vergütet werden.

          Schönen Sonntag noch.
          Gruss Tim

          Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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          • #6
            AW: Ruhezeit und Spesen am WE

            Habe gerade gelesen das Du über dem Teich arbeitest - na da viel Spass.
            Zuletzt geändert von Tim; 24.11.2019, 19:57.
            Gruss Tim

            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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            • #7
              AW: Ruhezeit und Spesen am WE

              Wir haben damals eine Pauschale bekommen. Mir stellt sich die Frage: Bekommt der Fahrer der keinen Lohnsteuerabzug hat die SPesen auch über die Steuer zurück?
              Gibt ja genug FIrmen wo die Leute für 2000,-€ Brutto im FV fahren........
              Gruß Kai
              Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

              Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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              • #8
                AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                Den Verpflegungsmehraufwand darf man als Arbeitnehmer nur in der Steuererklärung angeben, wenn der Arbeitgeber die nicht erstattet hat. Das sind dann Werbungskosten. Wenn der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand schon erstattet hat, kann der natürlich nicht in der Steuererklärung angegeben werden - könnte auch sein, dass das Finanzamt dann eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben will das keine Erstattung erfolgte.

                Wenn du beruflich unterwegs bist, bekommst du auch am Wochenende den Verpflegungsmehraufwand wenn du nicht Zuhause bist. Der Verpflegungsmehraufwand richtet sich hier nach dem Land, dass vor 24:00Uhr erreicht wird. Über die 8h Abwesenheit von Zuhause/Firmensitz wirst du ja auch kommen.

                Beispiel: Beginn am Montagmorgen in Deutschland und Übernachtung in Deutschland, Dienstagabend rüber nach und Übernachtung in Niederlande, Mittwoch zurück nach Deutschland und nachmittags Ende der Tour auf dem Hof/Zuhause:
                • Montag: 12€ (Abwesenheit von mind. 8h, Deutschland)
                • Dienstag: 46€ (24h Abwesenheit, Niederlande)
                • Mittwoch: 31€ (Abwesenheit von mind.8h, Rückreise aus Niederlande)

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                • #9
                  AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                  Das war mir schon klar, nur hatten wir damals 2000 Brutto. Da kam bei mir kein Lohnsteuerabzug zusammen.
                  Ich hab zwar nicht nachgerechnet weil ich mit der Pauschale zufrieden war, aber ich denke etwas hätte ich zurückbekommen.
                  Gruß Kai
                  Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                  Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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                  • #10
                    AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                    Ich bezahle bbei meinem Einkommen (brutto) von ca. $ 74 000.- etwa $ 18 000.- Einkommensteuer. Davon bekomme ich insg. etwa $ 8000.- bei der Rueckerstattung.

                    Gruss Holger
                    Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                    Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





                    Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

                    "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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                    • #11
                      AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                      Zitat von cinquett Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      ich soll 14 Tage on Tour sein, der Chef meinte ich solle die Ruhezeit am Wochenende im Ausland im Lkw verbringen. Ist dies zulässig?
                      .
                      Die Wochenruhezeit im Fahrzeug ist in der Europäischen Union nur dann zulässig, wenn es sich um eine verkürzte Wochenruhezeit handelt. Eine regelmäßige Wochenruhezeit (also 45h +) im Fahrzeug ist nicht zulässig. Das gilt auch für England, da sie ja noch in der EU sind. Ob und wie das in unterschiedlichen Ländern bestraft wird, steht auf einem anderen Blatt.

                      Von Spesen hab ich keine Ahnung ...

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                      • #12
                        AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                        Für England gilt die Regelung mit der 45er im Lkw nicht, da England seine eigenen Gesetze und Regeln macht und die es nicht interessiert was die EU sagt. Die 45er im Lkw ist in England zulässig solange man auf einem Truckstop oder einer Raststätte steht. Also Sanitäre Anlagen und Restaurant muss vorhanden sein. In England ist die 45er Pause nur dann verboten wenn sie in der Pampa, sprich Wald und Wiesenparkplatz oder Gewerbegebiet verbracht wird. Sonst generell erlaubt. EU Land ist nicht EU Land. Also bitte keine Falschmeldungen verbreiten.
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          AW: Ruhezeit und Spesen am WE

                          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                          Für England gilt die Regelung mit der 45er im Lkw nicht, da England seine eigenen Gesetze und Regeln macht und die es nicht interessiert was die EU sagt. Die 45er im Lkw ist in England zulässig solange man auf einem Truckstop oder einer Raststätte steht. Also Sanitäre Anlagen und Restaurant muss vorhanden sein. In England ist die 45er Pause nur dann verboten wenn sie in der Pampa, sprich Wald und Wiesenparkplatz oder Gewerbegebiet verbracht wird. Sonst generell erlaubt. EU Land ist nicht EU Land. Also bitte keine Falschmeldungen verbreiten.
                          Welche Falschmeldung ?

                          Nur weil England meint, dass sie die EU-Bestimmungen verfeinern müssen, müssen sie sich aber doch dran halten. Dass die Ahndung (oder eben auch Nichtahndung) in diesem Fall in fast allen EU-Staaten unterschiedlich ist, schrieb ich bereits. Das hängt hier aber damit zusammen, dass die EU in ihrer Verordnung geschlampt hat. (Was sich übrigens bei der nächsten Änderung ändert, da soll auch dieses leidige Thema konkret geregelt werden)

                          Wenn das in England innerstaatlich so wie beschrieben geregelt ist, dann hat man in England auch nichts zu befürchten.

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