Einzelfahrzeuge dürfen eine maximale Länge von 12m haben. Für die Länge von Glieder- und Sattelzügen gelten in den Ländern der EU einheitliche Vorschriften. Die Richtlinie 96/53EG gilt seit 1997. Danach beträgt die maximal zulässige Gesamtlänge für Gliederzüge 18,75m und für Sattelzüge 16,50m.
Abmessungen von Nutzfahrzeugen
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