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"Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten."

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  • "Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten."

    Ungültige Klausel
    Überstunden: Wenn Sie diesen Satz im Arbeitsvertrag stehen haben, können Sie klagen

    Wer einen Job an Land zieht, sieht beim Arbeitsvertrag oft nicht genau hin. Doch das sollten Sie - denn beim Thema Überstunden verwenden Arbeitgeber gerne eine verbotene Klausel.

    Arbeitsverträge enthalten oft Formulierungen, die für Laien zunächst in Ordnung erscheinen. Doch Arbeitgeber verwenden in der Praxis gerne Formulierungen, die von Gerichten bereits für ungültig erklärt worden sind, um sich vor Forderungen ihrer Mitarbeiter zu drücken.

    Arbeitsvertrag: Beliebte Klausel ist in Wahrheit ungültig
    Besonders beliebt ist diese Klausel, die der Vergütung von Überstunden einen Strich durch die Rechnung machen soll:

    "Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten."

    Diese oder ähnliche Formulierungen sind jedoch rechtlich nicht zulässig und somit ungültig, wie das Jura-Fachmagazin lecturio schreibt. Der Grund: Für den Arbeitnehmer ist hier nicht ersichtlich, wie viele Überstunden er in welchem Zeitraum zu leisten hat. Die Regelung ist schlicht zu unklar formuliert. Das verstoße gegen das Transparenzgebot und benachteilige den Arbeitnehmer.

    Wer diesen Satz in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, kann vor Gericht die Vergütung seiner geleisteten Mehrarbeit einklagen.

    Auch interessant: Darf mein Arbeitsvertrag ohne Grund befristet werden?

    Achtung: Bei gut bezahlten Jobs werden Überstunden nicht vergütet
    Doch Vorsicht: Bei Diensten "höherer Art" bzw. besonders gut bezahlten Jobs sieht dies anders aus: Wenn Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, ist die Bezahlung von Überstunden ausgeschlossen. Das ist dann der Fall, wenn Sie mehr als

    6.500 Euro brutto in Westdeutschland oder
    5.800 Euro brutto in Ostdeutschland (Stand: 2018)
    verdienen.

    Überstunden: Diese Formulierungen sind erlaubt
    Rechtlich erlaubt sind dennoch eindeutige Formulierungen zu Überstunden, wie zum Beispiel:

    "Bis zu … Überstunden monatlich sind pauschal mit der Bruttovergütung gemäß § … dieses Vertrages abgegolten."

    Mit vertraglichen Vereinbahrungen dieser Art weiß ein Arbeitnehmer genau, was ihn erwartet. Doch auch hier muss sich der Arbeitgeber selbstverständlich an das Arbeitszeitgesetz halten.


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