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C1 Führerschein gewerblich nutzen

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  • C1 Führerschein gewerblich nutzen

    Hallo alle zusammen,

    ich bin über google auf dieses Forum gestoßen, nachdem ich keine Antwort auf meine Frage finden konnte.

    Sollte dieses Thema bereits einmal besprochen worden sein, dann bitte ich die Neuanlage zu entschuldigen.

    Ich bin 35 Jahre alt, schon viele Jahre selbstständig (Handel mit Möbel und Accessoires) und habe im letzten Jahr nur den C1 Führerschein gemacht um zweimal im Jahr einen 7,5to zu mieten und meinen Messestand von Stuttgart nach München zu fahren. Mir wurde damals gesagt, dass solch eine Fahrt in die Handwerkerregelung fällt, was nach meiner Recherche wohl doch nicht so richtig zu sein scheint.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann besagt diese Handwerkerregelung, dass nur unfertige Erzeugnisse zur Weiterverarbeitung in einem gewissen Umkreis transportiert werden dürfen.

    Da ich neuerdings eng mit einer Firma in Mainz zusammenarbeite, möchte ich ein paar Mal im Jahr meine Ware (Möbel) nach Stuttgart transportieren mit einem 7,5to was ein gewerblicher Transport wäre.

    Um endlich auf den Punkt zu kommen, ich bin im Internet nicht schlau daraus geworden ob ich mit der Ziffer 95 solche Fahrten durchführen darf. Oder ob ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen muss, was in meinem Fall nicht in Frage kommt.

    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten kann.

    Viele Grüße und schönen Sonntag,

    Benedict

    P.S. Habe mal bei der DEKRA angerufen, die wussten das auch nicht, wollten sich aber schlau machen. Eine Rückmeldung gab es aber nicht…

  • #2
    AW: C1 Führerschein gewerblich nutzen

    Zitat von capesa Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen,

    ich bin über google auf dieses Forum gestoßen, nachdem ich keine Antwort auf meine Frage finden konnte.

    Sollte dieses Thema bereits einmal besprochen worden sein, dann bitte ich die Neuanlage zu entschuldigen.

    Ich bin 35 Jahre alt, schon viele Jahre selbstständig (Handel mit Möbel und Accessoires) und habe im letzten Jahr nur den C1 Führerschein gemacht um zweimal im Jahr einen 7,5to zu mieten und meinen Messestand von Stuttgart nach München zu fahren. Mir wurde damals gesagt, dass solch eine Fahrt in die Handwerkerregelung fällt, was nach meiner Recherche wohl doch nicht so richtig zu sein scheint.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann besagt diese Handwerkerregelung, dass nur unfertige Erzeugnisse zur Weiterverarbeitung in einem gewissen Umkreis transportiert werden dürfen.

    Da ich neuerdings eng mit einer Firma in Mainz zusammenarbeite, möchte ich ein paar Mal im Jahr meine Ware (Möbel) nach Stuttgart transportieren mit einem 7,5to was ein gewerblicher Transport wäre.

    Um endlich auf den Punkt zu kommen, ich bin im Internet nicht schlau daraus geworden ob ich mit der Ziffer 95 solche Fahrten durchführen darf. Oder ob ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen muss, was in meinem Fall nicht in Frage kommt.

    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten kann.

    Viele Grüße und schönen Sonntag,

    Benedict

    P.S. Habe mal bei der DEKRA angerufen, die wussten das auch nicht, wollten sich aber schlau machen. Eine Rückmeldung gab es aber nicht…
    Bitte verlass dich nicht auf meine Antwort. Solange du, wenn auch gewerblich, nur zu Ausstellungen fährst und deine Möbel oder was auch immer wieder mit zurück nimmst, brauchst du die 95 nicht. Dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt gibt dir da zuverlässig Antwort. Erst wenn du Auslieferst!!! wird es interessant.

    Dort rufe ich als Hamelner immer an wenn ich Infos brauche.

    Kommentar


    • #3
      AW: C1 Führerschein gewerblich nutzen

      Um die Frage gleich zu beantworten, nein, man benötigt keine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, um gewerblich Güter zu transportieren.

      Der gelegentliche Transport von Material zu Messen fällt nicht unter das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Man benötigt also noch nicht mal die Kennziffer 95 im Führerschein (§ 1 Absatz 2 Ziffer 5 BKrfQG). Der Führerschein reicht hier vollkommen.
      Allerdings kann es sein, dass die Fahrten unter die Sozialvorschriften fallen, nämlich dann, wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t überschreitet und das Fahrzeug für Fahrten in einem Umkreis größer als 100 km vom Standort entfernt eingesetzt wird.

      Viele Grüße

      Ramaanda

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