AUFGEPASST.
Denn Hunde dürfen auch auf dem eigenen Grundstück nicht beißen. Das heißt, sie dürfen den Eindringling nur stellen, ihn also in Schach halten, bis jemand Verantwortliches kommt. Beim Biss kann der Besitzer des Tieres ansonsten auf Schadensersatz verklagt werden - selbst von einem Einbrecher - und das kann teuer werden!
Quelle Tierschutz Shop
Denn Hunde dürfen auch auf dem eigenen Grundstück nicht beißen. Das heißt, sie dürfen den Eindringling nur stellen, ihn also in Schach halten, bis jemand Verantwortliches kommt. Beim Biss kann der Besitzer des Tieres ansonsten auf Schadensersatz verklagt werden - selbst von einem Einbrecher - und das kann teuer werden!
Quelle Tierschutz Shop
Kommentar