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3 Jahre Bewährung für Unfall

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  • 3 Jahre Bewährung für Unfall

    Ich finde das Urteil zu hart.

    Geldstrafe + Fahrverbot + 3 Jahre Bewährung

    Es war der erste Tag nach den Sommerferien, als ein Lkw-Fahrer einen 14-Jährigen beim Abbiegen an einer Ampel übersah. Der Schüler starb. Der Lkw-Fahrer wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


    Ein Lastwagenfahrer ist vom Amtsgericht Flensburg zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er einen vorfahrtsberechtigten 14 Jahre alten Radfahrer beim Abbiegen übersehen und überfahren hat. Die Richterin sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der tödliche Unfall vom Lastwagenfahrer hätte vermieden werden können.

    Der heute 54-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Zudem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot und muss als Geldauflage 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Flensburg zahlen. Gegen das Urteil kann Revision oder Berufung eingelegt werden.

    Die Richterin schilderte in ihrer Urteilsbegründung noch einmal den verhängnisvollen Unfall. Der Angeklagte habe am 4. September 2017 gegen 7.30 Uhr mit seinem Zwölftonner als erstes Fahrzeug an einer roten Ampel an einer Kreuzung gehalten. Er wollte rechts abbiegen. Der Radfahrer näherte sich auf dem neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg von hinten langsam der Ampel. Während der Wartezeit hat der Lastwagenfahrer nach Überzeugung der Richterin nicht ausreichend auf den Radweg geachtet. Und auch als die Ampel auf Grün sprang und er abbiegen wollte, sei er nicht tastend und bremsbereit in den Kreuzungsbereich eingefahren.

    Der Junge, der am ersten Schultag nach den Sommerferien auf dem Weg zur Schule war, habe vergebens versucht auszuweichen, sagte die Richterin. Er wurde vom Lastwagen überrollt. Er erlag am Nachmittag desselben Tages im Krankenhaus seinen Verletzungen.

    Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

  • #2
    AW: 3 Jahre Bewährung für Unfall

    Was genau findest du an diesem Urteil zu hart?

    Kommentar


    • #3
      AW: 3 Jahre Bewährung für Unfall

      Zitat von SellKeys Beitrag anzeigen
      Was genau findest du an diesem Urteil zu hart?
      Die 3 Jahre Bewährung. Damit ist er vorbestraft.

      Kommentar


      • #4
        AW: 3 Jahre Bewährung für Unfall

        Und das Kind ist tot. Ich denke er kann eher damit leben vorbestraft zu sein als ein Kind auf dem Gewissen zu haben.

        Kommentar


        • #5
          AW: 3 Jahre Bewährung für Unfall

          Hallo,
          mein erster Beitrag!
          Hab mit dem Thema zu tun. Die Bewährungszeit ist zumindest in dieser Sache reletiv unerheblich, unter zwei Jahren Bewährungszeit geht eh nix. Erheblich ist die Dauer der Freiheitsstrafe in Bezug auf Eintragungen im Führungszeugnis, und das kann wichtig sein, Bundeszentralregister ist dann nochmal ne andere Hausnummer.
          Alles über 3 Monate wird im Führungszeugnis eingetragen (eine Ausnahme ist mir bekannt, aber hier nicht relevant), daher auch
          manchmal 89 Tage Strafe - kein Eintrag im Führungszeugnis. (§§ 32 und 33 BZRG)
          Die Strafe wird in diesem Fall für drei Jahre aufgenommen ( drei - zwölf Monate Freiheitsstrafe) und danach getilgt.
          Jeder Unfall kann vermieden werden, aber sie passieren. Mit einem so tragischen Ausgang, dann auch mit Folgen für den vermeintlichen Verursacher. Was soll ein Richter machen? Ich möchte nicht in dessen Haut stecken! Irgendwo hat der Angeklagte/Verurteilte nach seiner Meinung einen Fehler gemacht! Wir haben nur das Strafrecht in diesen Fällen. Ist dann halt so geregelt. Der Fahrer ist eh bestraft genug!

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          • #6
            AW: 3 Jahre Bewährung für Unfall

            Zitat von Don-Corleone Beitrag anzeigen
            Ich finde das Urteil zu hart.

            Geldstrafe + Fahrverbot + 3 Jahre Bewährung

            Es war der erste Tag nach den Sommerferien, als ein Lkw-Fahrer einen 14-Jährigen beim Abbiegen an einer Ampel übersah. Der Schüler starb. Der Lkw-Fahrer wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


            Ein Lastwagenfahrer ist vom Amtsgericht Flensburg zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er einen vorfahrtsberechtigten 14 Jahre alten Radfahrer beim Abbiegen übersehen und überfahren hat. Die Richterin sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der tödliche Unfall vom Lastwagenfahrer hätte vermieden werden können.

            Der heute 54-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Zudem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot und muss als Geldauflage 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Flensburg zahlen. Gegen das Urteil kann Revision oder Berufung eingelegt werden.

            Die Richterin schilderte in ihrer Urteilsbegründung noch einmal den verhängnisvollen Unfall. Der Angeklagte habe am 4. September 2017 gegen 7.30 Uhr mit seinem Zwölftonner als erstes Fahrzeug an einer roten Ampel an einer Kreuzung gehalten. Er wollte rechts abbiegen. Der Radfahrer näherte sich auf dem neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg von hinten langsam der Ampel. Während der Wartezeit hat der Lastwagenfahrer nach Überzeugung der Richterin nicht ausreichend auf den Radweg geachtet. Und auch als die Ampel auf Grün sprang und er abbiegen wollte, sei er nicht tastend und bremsbereit in den Kreuzungsbereich eingefahren.

            Der Junge, der am ersten Schultag nach den Sommerferien auf dem Weg zur Schule war, habe vergebens versucht auszuweichen, sagte die Richterin. Er wurde vom Lastwagen überrollt. Er erlag am Nachmittag desselben Tages im Krankenhaus seinen Verletzungen.

            Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
            In den USA gibt es bei so einem Fall solche Strafen nicht

            6 - 12 Jahre und mehr. Wir haben hier ein verrücktes Rechtssystem
            Liebe Grüße
            Harry


            Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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