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Wochenruhezeit

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  • Wochenruhezeit

    Hallo

    Mal ne kurze Frage. Die tägliche Ruhezeit darf man ja auf Fähre/Zug 2x30 min unterbrechen. Gilt das auch für die wöchentliche Ruhezeit oder ist da keine Unterbrechung gestattet?

  • #2
    AW: Wochenruhezeit

    Nö entweder verkürzte Ruhezeit von mind 24 Std am Std oder mind 45 Std am Stück. Alles andere funktioniert nicht. Und tägliche Ruhezeit kann höchstens in 3 + 9 Std gesplittet werden, ansonsten 11 Std am Stück. Fährregelung ist eine Sonderregelung gilt aber nur für die tägliche Ruhezeit. Und Fährregelung ist genau genommen auch nicht 2 × 30 min sondern max 2 Unterbrechungen von max 1 Std gesamt.
    Zuletzt geändert von Speedy79; 02.03.2019, 18:44.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: Wochenruhezeit

      Hab ich mir gedacht. Dankeschön.

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      • #4
        AW: Wochenruhezeit

        Hab auch schon einige Kollegen gehört, die behaubten man könne es nachholen. Also statt 45 nur 44 std und dann die nächste Tagesruhe eine Std länger.
        Halte ich für quatsch, bzw ist da nix drüber zu finden.
        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

        Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

        "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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        • #5
          AW: Wochenruhezeit

          Doch Ralimann so kenn ich es auch... Das was man verkürzt das hängt man einfach beim nächsten Mal wieder hinten ran

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          • #6
            AW: Wochenruhezeit

            Nur kann ich in den einschlägigen Texten darüber nichts finden??
            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

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            • #7
              AW: Wochenruhezeit



              In zwei aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten (vergleiche Art. 8 Abs. 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Diese Reduzierung muss bis zum Ende der darauf folgenden dritten Woche ausgeglichen werden. Dabei müssen die fehlenden Stunden, die bis zu den 45 Stunden der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit fehlen, kompensiert werden, indem sie an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden angehängt werden.
              Beispiel:
              Legt der Fahrer eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden ein, so muss er die fehlenden 21 Stunden ausgleichen. Wird dagegen eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von 30 Stunden eingelegt, so müssen nur die fehlenden 15 Stunden ausgeglichen werden.
              Die verkürzten Std die in diesem Text genannt werden sind ja nur Beispiele. Es spielt dabei keine Rolle um wieviel Std man verkürzt. Hauptsache man hat mind. 24 Std Wochenruhezeit gehabt. Und die auszugleichende Zeit muss ja nur an eine Pause von mind. 9 Std angehängt werden. Also spielt es keine Rolle ob man es an eine tägliche Ruhezeit von 11 Std oder eine verkürzte tägliche Ruhezeit von 9 Std oder an eine folgende Wochenruhezeit anhängt.
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #8
                AW: Wochenruhezeit

                Ich formuliere es anders...............ich hatte ne 24er und muss jetzt ne 45er machen, die ich aber nach 40 std abbreche.
                Jetzt könnte ich jeden Tag ne 12er machen und hätte bis zur nächsten Ruhe die 5 Std wieder drinne ??
                Ich weis ja nicht...........
                Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

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                • #9
                  AW: Wochenruhezeit

                  Ne die verkürzten Std müssen an einem Std ohne nochmalige Splittung komplett angehängt werden.



                  Punkt 6
                  Im Beispiel legt der Fahrer in Woche 1 eineverkürzte WRZ ein – gegenüber dem Soll von 45 Stunden reduziert er um 11,5 Stunden auf 33,5 Stunden. Diese 11,5Stunden muss der Fahrer innerhalb der dritten Folgewoche ausgleichen (kein Splitting!).
                  So besser? Obwohl ich gehe mal davon aus auch diese Formulierung ist dir noch nicht genau genug......
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    AW: Wochenruhezeit

                    Nicht wirklich, einfach weil ich noch immer nicht weis, ob ich einfach meine Wochenruhezeit verkürzen kann und die fehlenden Std an die dritte woche anhängen kann.

                    Ausgehend davon, dass ich eine 45er machen muss, da ich z.b in der Vorwoche schon auf 24 verkürzt habe.
                    Also von 45 auf 24 verkürzen ist klar, kann aber nicht glauben, dass ich auch verkürzen kann(45er) wenn ich davor schon ne 24er hatte.
                    Sagen wir die (MUSS 45er) auf 40 verkürzen und einfach die 24er in der folgenden Woche zu einer 29er machen.
                    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

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                    • #11
                      AW: Wochenruhezeit

                      Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 h

                      Reduzierung auf mindestens 24 h möglich, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 h eingehalten wird
                      Nachdem der Fahrer in der Woche 1 eine verkürzte WRZ eingelegt hat, muss nun eine normale, also „regelmäßige“WRZ von mindestens 45 Stunden Dauer eingelegt werden
                      Findet man alles auf den bereits verlinkten Seiten.....zwei Reduzierte Wochenruhezeiten nacheinander sind nicht möglich

                      Rali dir ist klar das du mit dem ganzen Neulinge eher verwirrst anstatt einfach nur zu erklären wie es richtig ist........könnte Neulinge höchstens auf dumme Ideen bringen
                      Zuletzt geändert von Speedy79; 03.03.2019, 11:56.
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                      • #12
                        AW: Wochenruhezeit

                        Richtig und darauf wollte ich hinaus. Der Spruch: kannste ja nachholen hört man ja häufig von Kollegen und das verführt dazu, diesen Spruch mal pauschal anzuwenden. Kann dann teuer werden.
                        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

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                        • #13
                          AW: Wochenruhezeit

                          Dann hoffen wir jedenfalls das damit jetzt etwas Licht ins dunkel gebracht wurde. Informationen finden und Antworten findet man jedenfalls wenn man will und richtig liest.
                          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                          • #14
                            AW: Wochenruhezeit

                            Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will und keine Lust hat sich durch Internetseiten zu wühlen....einfach beim BAG anrufen,beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder beim Sorgentelefon für Lkw Fahrer, da kann man auch alle fragen rund um Probleme mit dem Beruf oder Lenk und Ruhezeiten loswerden...
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                            • #15
                              AW: Wochenruhezeit

                              Naja, vom anrufen würde ich eher abraten.

                              Zwei mal Telefonieren = Drei Meinungen, und verbindliches gibt es eh nicht.



                              Kann man sich auch sparen.

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