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Weihnachtsgeld?

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  • Weihnachtsgeld?

    Weihnachtsgeld1.jpg

    Im Netz geklaut und hier eingestellt. Was meint ihr?

  • #2
    AW: Weihnachtsgeld?

    Würde mal Nein sagen.

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    • #3
      AW: Weihnachtsgeld?

      Kommt wie immer darauf an. Hat er ohne Hinweis auf Widerrufbarkeit bezahlt, dann haben die MA Erfolg. Hat er den Widerruf beigefügt, dann haben die MA keine Chance. Eine andere Sache ist der Arbeitsvertrag. Wenn hier Weihnachtsgeld als Zahlung angegeben ist, dann müsste er wohl zahlen. Hier würde es wahrscheinlich Einzelklagen geben. Anstatt Klage wäre wohl Reden besser....
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      • #4
        AW: Weihnachtsgeld?

        Wenn Weihnachtsgeld über mehrere Jahre gezahlt wurde muss es normalerweise weiter bezahlt werden. Es sei denn es liegen finanzielle Probleme der Firma vor. Bin mir nicht sicher aber hab mal sowas irgendwo gehört. Hätte damit nie was am Hut. In meiner alten Firma gab es immer Weihnachtsgeschenke in anderer Form.
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          AW: Weihnachtsgeld?

          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
          Wenn Weihnachtsgeld über mehrere Jahre gezahlt wurde muss es normalerweise weiter bezahlt werden. Es sei denn es liegen finanzielle Probleme der Firma vor...

          Sehe ich ähnlich...


          Gruß!
          M.P.U
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #6
            AW: Weihnachtsgeld?

            Ich glaube es gibt keinen grundsätzlichen anspruch auf weihnachtsgeld. Auch nicht aus gewohnheit. Es sei denn, es ist im arbeitsvertrag geregelt. Selbiges bezieht sich auch auf urlaubsgeld. Aber wirklich ahnung hab ich davon nicht. Und weihnachtsgeld hab ich auch nicht.

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            • #7
              AW: Weihnachtsgeld?

              Bin gespannt wie lange uns unser forumseigener gewerkschaftsbonze jetzt schmoren läßt. Der hockt vor dem rechner und feixt....oder andreas???

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              • #8
                AW: Weihnachtsgeld?

                Ist zwar ne freiwillige zusatzleistung dennoch besteht ein Anspruch (gewohnheitsrecht).

                Entscheidend ist, das es die letzten Jahre durchgängig bezahlt wurde.
                Zuletzt geändert von Tim; 11.12.2018, 20:03.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #9
                  AW: Weihnachtsgeld?

                  Ich frage mich ja wie es sich auf ein Arbeitsverhältnis auswirkt wenn ich meinen Chef auf Weihnachtsgeld verklage :bye:


                  Da bin ich dann bestimmt Mitarbeiter des Monats!

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                  • #10
                    AW: Weihnachtsgeld?

                    Als ich vor Jahren das letzte Mal Weihnachtsgeld bekommen habe, stand im AV drin das es sich um eine freiwillige, jederzeit kündbare Leistung handelt.
                    Als genau dieses passierte, hat ein Kollege geklagt und verloren. Eben wegen genau diesem HInweis....
                    Daher meine Meinung: Kommt darauf an was im AV oder sonstigen Vereinbarungen steht oder eben nicht.
                    Gruß Kai
                    Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                    Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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                    • #11
                      AW: Weihnachtsgeld?

                      Wenn ein Arbeitgeber 3 mal hintereinander Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt gezahlt hat, nennt man das "betriebliche Übung". Dann muss das Weihnachtsgeld auch weiterhin gezahlt werden. Es muss auch gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hätte.

                      Eine "Betriebliche Übung" liegt nur dann nicht vor, wenn das Weihnachtsgeld in den Jahren vorher in unterschiedlicher Höhe gezahlt wurde, d.h. mal mehr und mal weniger. Man könnte es auch so ausdrücken, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bezüglich der Höhe nach Lust und Laune gezahlt hat.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda

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                      • #12
                        AW: Weihnachtsgeld?

                        Danke Ramaanda, dabei würde mich jetzt interessieren,
                        wie hoch die Differenz zwischen den vergangenheitlich
                        in unterschiedlicher Höhe gezahlten Weihnachtsgelder
                        durch den Arbeitgeber tatsächlich sein muss,
                        damit die Zahlungen vor Gericht NICHT als "betriebliche Übung"
                        anzuerkennen sind.
                        Reicht da der Unterschied von +/- 1 Euro zwischen den Jahren aus,
                        oder müssen die Zahlungs-Schwankungen größer sein?
                        Wenn ja von welchem (gesetzl.) Differenz-Mindestbetrag reden wir?



                        Gruß!
                        M.P.U
                        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                        chinesisches Sprichwort

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                        • #13
                          AW: Weihnachtsgeld?

                          Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                          Bin gespannt wie lange uns unser forumseigener gewerkschaftsbonze jetzt schmoren läßt. Der hockt vor dem rechner und feixt....oder andreas???
                          Ein wenig Klaus, ja Ramaanda, genau so kenne ich es auch. Du hast es besser erklärt als ich es je könnte. Dort wo ich es geklaut habe ist es allerdings noch nicht aufgelöst.

                          Wie hoch die Schwankungen sein müssen um den Anspruch zu verwehren weis ich leider auch nicht. Aber 1 oder 2 Euro sind es sicher nicht.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Weihnachtsgeld?

                            Es gibt auf deren Homepage die Auflösung:

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Weihnachtsgeld?

                              Zitat von alterelch Beitrag anzeigen

                              Wie hoch die Schwankungen sein müssen um den Anspruch zu verwehren weis ich leider auch nicht. Aber 1 oder 2 Euro sind es sicher nicht.
                              Ich habe leider keine Ahnung, wie hoch die Differenz jetzt sein muss. Ich schließe mich aber der Meinung an, dass es mit Sicherheit nicht nur 1 bis 2 Euro sind, die einen Anspruch verhindern. Und auch eine kontinuierliche inflationsbereinigte Erhöhung des Weihnachtsgeldes dürfte keine Rolle spielen.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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