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Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

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  • #31
    AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

    Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
    Arbeitsbeginn also 5:15 und Feierabend um 18:00 Uhr?
    DAmit hast du dann schon das Arbeitszeitgesetz verletzt, das an sich max. 8h vorsieht und in Ausnahmefällen auch mal 10h - mit entsprechendem Ausgleich (es sei denn, du hättest die hier überzähligen 2:45h Pause). Die BAG wird vermutlich keine Probleme machen, weil der Tag, den du in der Firma arbeitest ja nirgends auf der Karte auftaucht. Jedenfalls kommst du mit der Arbeitsweise jeden 2. Tag in Konflikt mit dem ArbZG. Hat zwar für dich persönlich keine bußgeldbewehrten Nachteile, aber letztlich arbeitest du deutlich mehr, als die in deinem AV stehenden 40h.
    Danke, noch ein Nachtrag. Es kann unter Umständen schonmal vorkommen, dass ich an dem Tag an dem ich in der Firma eingesetzt bin das Fahrzeug bewege zum ausliefern( Max 4-5h) oder am Nachmittag dann zum vorladen. Das ist ja auch auf dem Digi drauf.

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    • #32
      AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

      Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
      Gelten die Zeiten eigentlich europaweit? Oder wird da von Land zu Land unterschieden. Bin ja selten in D, aber mein Arbeitsvertrag sieht 47.5 Arbeitsstunden die Woche vor da das der vom Verband genehmigte Satz ist... und die schaff ich auch.
      Das ist in Ordnung. In D sind es 48 Std pro Woche bei 6 Tagen.

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      • #33
        AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

        Ok.. wir machen das immer in 5 :)

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        • #34
          AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

          Ich sehen das ein wenig anders, wenn Du z.B. am Montag (in der Firma arbeitest wird das als sonstige Arbeitszeit nachgetragen und das Fahre auf dem "Hof" wenn nicht Baulich vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt muss die Fahrerkarte gesteckt werden <-- ich weis so gut wie nicht nachweisbar.)
          Dienstag würde es dann vor Fahrtbeginn heißen Nachtrag für Samstag, Sonntag = Pause Montag 0700-1200 Arbeiten / 1230-1300 Pause / 1300-1700 Arbeiten / 1700-0700 Pause / 0700-0715 Abfahrtskontrolle, Lasi usw... Arbeiten / 0715 Fahren...

          Und das nicht auf Arbeiten stellen wenn es gefordert ist, kann als Straftat (
          § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten) bewertet werden (nicht der Verstoß gegen das ArbZG das bestraft den Chef)

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          • #35
            AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

            Zitat von Alfanaut Beitrag anzeigen
            ...
            Und das nicht auf Arbeiten stellen wenn es gefordert ist, kann als Straftat (
            § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten) bewertet werden (nicht der Verstoß gegen das ArbZG das bestraft den Chef)
            Lassen wir mal die Kirche im Dorf, das ist zumindest in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die 75,-€ je 24-h-Zeitraum kostet.

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            • #36
              AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

              Zitat von Gibson Beitrag anzeigen
              Ist diese Arbeitsweise laut Gesetz korrekt oder kann das Probleme mit der BAG geben, sollte mal eine Kontrolle sein?
              Ich gehe davon aus, dass du nicht wissen willst, ob die Gesetze penibel eingehalten werden sondern ob man dir aus der Arbeitsweise einen Strick drehen kann. Zunächst mal solltest du prüfen, ob für dich nicht die Handwerkerregelung gilt, da du anscheinend nur Material zu deiner Einsatzstelle transportierst, deine Haupttätigkeit aber nicht das Fahren ist. Sollte das der Fall sein und dein Einsatzgebiet einen Radius von nicht mehr wie 100 km überschreiten, fällst du völlig aus den Sozialvorschriften heraus.
              Falls die Sozialvorschriften für dich Geltung haben, kann es von Seiten des BAG oder der Polizei nur Probleme geben, wenn du den Tacho falsch bedient, die Lenkzeiten überzogen oder die Ruhezeiten unterschritten hast. Die Kontrolle der Arbeitszeit gehört nicht zu den Aufgaben des BAG oder der Polizei. Entsprechend kann das auch keine Folgen für dich haben. Die Kontrollorgane können lediglich die Daten an die zuständige Bezirksregierung weitergeben. Diese widerum wird immer nur den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Auch hier hast du nichts zu befürchten.
              Weiter unten ist aufgeführt, dass eventuell eine Straftat vorliegt. Das ist natürlich Unsinn. Das Arbeitszeitgesetz verweist ausdrücklich darauf, dass die Bußgeld- und Strafbestimmungen nur für den Arbeitgeber Geltung haben. Das gleiche kann man übrigens auch im Fahrpersonalgesetz nachlesen. Die Sozialvorschriften selber regeln überhaupt keine Arbeitszeiten. Allein aus diesem Grunde kann fahrpersonalrechtlich ein Verstoß gegen die Arbeitszeiten nicht bestraft werden.


              Zitat von Kuhprah

              Gelten die Zeiten eigentlich europaweit? Oder wird da von Land zu Land unterschieden. Bin ja selten in D, aber mein Arbeitsvertrag sieht 47.5 Arbeitsstunden die Woche vor da das der vom Verband genehmigte Satz ist... und die schaff ich auch.
              Die Arbeitszeiten sind in Europa nicht alle gleich. Das müssen sie auch nicht, weil es hierzu keine Verordnung gibt, die die Mitgliedsländer dazu verpflichten könnte. Hierfür gibt es nur Richtlinien, die lediglich einen "roten Faden" darstellen und von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können. Das deutsche Arbeitszeitgesetz richtet sich an die Arbeitgeber, die dazu verpflichtet werden, für die Einhaltung Sorge zu tragen. Daraus ergibt sich, dass das ArbZG nur für Unternehmen gilt, die in Deutschland ansässig sind. Wer also für eine deutsche Firma fährt, der muss das ArbZG auch einhalten, wenn er sich im Ausland befindet. Umgekehrt muss sich ein Ausländer (ausländische Firma) der in Deutschland fährt, sich nicht an das deutsche ArbZG halten.

              Die 47,5 Std in der Woche, die im Arbeitsvertrag stehen, stellen die rechtlich relevante Grenze dar, die nicht ausgeglichen werden müssen. Das ArbZG schreibt zwar einen 8-Stunden-Tag vor mit der Option auf höchstens 10 Stunden, dies allerdings auf eine 6-Tage-Woche gesehen. Im Umkehrschluß wird dann bei einer 5-Tage-Woche aber keine 40-Stunden-Woche daraus. Schuld daran ist der Bezugszeitraum von 4 Monaten, in dem der Wochendurchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten darf. Genau dieser Zeitraum wird stets zugrundegelegt. Nimmt man nämlich die 48 Durchschnittsstunden und rechnet sie um auf eine 5 Tage-Woche, kommt man auf einen Wert von 9,5 bis 9,6 Std. täglich. Bei einer vereinbarten 47,5-Std. Woche kann man also keine Überstunden machen, denn alles was darüber ist, ist verboten.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #37
                AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

                Ich korrigiere meine Antwort dahin gehend, dass auf der Fahrerkarte sehr wohl aufgezeiczhnet wird, wenn du nicht fährst, aber arbeitest - so sie Karte gesteckt ist. Und dann interessiert es die BAG sehr wohl, wenn du überziehst

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                • #38
                  AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

                  Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
                  Ich korrigiere meine Antwort dahin gehend, dass auf der Fahrerkarte sehr wohl aufgezeiczhnet wird, wenn du nicht fährst, aber arbeitest - so sie Karte gesteckt ist. Und dann interessiert es die BAG sehr wohl, wenn du überziehst
                  Das BAG mag interessiert sein, aber zuständig ist es deswegen immer noch nicht. Die Überwachung der Arbeitszeiten unterliegt der Zuständigkeit der Länder. Das BAG ist eine Bundesbehörde und hat nichts damit zu tun. Es wird erst dann ein Fall für das BAG, wenn durch die Überziehung der Arbeitszeit Lenk- und/oder Ruhezeiten verletzt werden.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #39
                    AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

                    Danke für die Erläuterungen, die Handwerkerregelung zählt nicht, weil mein Radius mehr als 100km beträgt, obwohl ich mir ein Werkzeugschrank auf dem LKW montiert habe. Zudem muss ich auch teilweise Ware ins Zwischenlager ausliefern und Möbel montieren.

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Lenkzeit - Arbeitszeit - ich blicke es nicht

                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      ...
                      Zunächst mal solltest du prüfen, ob für dich nicht die Handwerkerregelung gilt, da du anscheinend nur Material zu deiner Einsatzstelle transportierst, deine Haupttätigkeit aber nicht das Fahren ist.
                      ...
                      Da gibt es nichts zu prüfen, er schrieb von einem zGG von 7,7 t, damit war es das mit der Handwerkerregel, die (noch) nur bis ,5 t zGG anwendbar ist. Zusätzlich wissen wir ja nun, dass er auch außerhalb des 100 km-Radius unterwegs ist, also kann die Handwerkerregelung doppelt nicht in Anspruch genommen werden.

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                      • #41
                        Ich hänge meine Tage einmal hier an .....

                        Darf ich meine 11 Stunden Pause in der Woche verkürzen ?

                        Kommentar


                        • Lutz
                          Lutz kommentierte
                          Kommentar bearbeiten
                          Herb , ich denke du bist Rentner - da ist das mit den "Tagen" doch laaaange vorbei .

                        • Gast-Avatar
                          Gast kommentierte
                          Kommentar bearbeiten
                          Ein " armer Rentener " Lutz, ich mußte mich entscheiden ( Flaschen Sammeln, oder ab und zu en Türchen fahren )

                        • Manni-Blue
                          Manni-Blue kommentierte
                          Kommentar bearbeiten
                          Sagt ausgerechnet der, der ein Haus sein eigen nennt, ein, ab 5 T € Quad zu stehen hat, im T 5 WoMo seine Freizeit-Touren macht, im WoWa auf dem C-P seine Zeit verbringt, seine Frau einen neuen Volvo
                          fährt, zwei Hunde hat, Anhänger für sie, usw....

                      • #42
                        Manni bist du neidisch?

                        Kommentar


                        • #43
                          Wie kommst denn da drauf? NÖ! Muss mich doch nicht vor anderen zur Schau stellen: Mein Haus, mein Boot, mein.....

                          Ist doch OK, wenn andere sich für ihr Engagement selber belohnen. Kurbelt die Wirtschaft an und kommt allen zu Gute.


                          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                          ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

                          Kommentar


                          • #44
                            Hey, ist doch cool, da mache ich doch gerne mit:

                            Meine Mietwohnung im 6. Stock:
                            IMG_20190914_194655-1.jpg
                            Mein Pool:
                            IMG_20210921_140528.jpg
                            Mein Handy:
                            IMG_20210804_230738.jpg

                            Kommentar


                            • #45
                              ....zurück zum Thema:



                              Ihre täglichen Ruhezeiten können Lkw-Fahrer von 11 auf 9 Stunden reduzieren. Die Bedingung für eine solche verkürzte Ruhezeit: Der Lkw-Fahrer kann diese nur max. dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten nehmen.

                              Ein Beispiel soll veranschaulichen, wie eine Woche mit drei verkürzten täglichen Ruhezeiten aussehen kann:
                              • Tag 1 & 2: Wochenruhezeit
                              • Tag 3: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
                              • Tag 4: normale Ruhezeit – 11 Stunden
                              • Tag 5: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
                              • Tag 6: normale Ruhezeit – 11 Stunden
                              • Tag 7: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
                              • Tag 8 & 9: Wochenruhezeit
                              Quelle und weitere Informationen: Bussgeldkatalog.org


                              Grüße
                              Tom

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