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Weil sie sich nicht einigen konnten, blockierten sich der Fahrer eines Kleinlasters und eine Radfahrerin am Freitag in Hannover mehr als 40 Minuten gegenseitig. Erst die Polizei konnte schlichten.
Hannover
Wer im Straßenverkehr auf sein Recht besteht, der kommt nicht unbedingt schneller voran. Das haben am Freitagmorgen eine Radfahrerin und der Fahrer eines Kleinlasters erfahren. Beide standen sich mehr als 40 Minuten in der Fahrradstraße Kleefelder Straße gegenüber und wollten ihrem Gegenüber keinen Platz machen. Erst die Polizei schlichtete die festgefahrene Situation.
Gegen 8 Uhr trafen sich der Kleinlaster und die Radfahrerin in der engen Straße, die auf einer Seite nahezu komplett von Anliegern zugeparkt ist. Beide kamen nicht mehr aneinander vorbei. Der Kleinlaster, der Fahrbahnmarkierungen in dem Viertel aufbringen sollte und gerade von einer Station zur nächsten fuhr, hatte das Hindernis auf seiner Seite und in der Fahrradstraße der Radfahrerin zudem Vorrang zu gewähren. Allerdings habe er laut Angaben der Polizei die Radfahrerin nicht kommen sehen. Zurücksetzen wollte er nicht, da er es für zu gefährlich hielt.
Lkw-Fahrer ruft Polizei
Die Frau verweigerte sich ihrerseits, abzusteigen und ihr Rad auf dem Gehweg an dem Kleinlaster vorbeizuschieben. Sie dokumentierte den Vorfall in einer Art Liveticker auf Twitter. „Stehen immer noch. Er mit laufendem Motor“, schrieb sie etwa nach einer Viertelstunde. Der Lkw-Fahrer hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Polizei gerufen, die rund eine halbe Stunde später eintraf. Die Beamten forderten die Radfahrerin auf, Platz zu machen. „Das Zurücksetzen des Lkw wäre deutlich gefahrenträchtiger gewesen“, begründete ein Polizei-Sprecher das Vorgehen.
Die Radfahrerin beschwerte sich hinterher bei Twitter über das Vorgehen der Polizei. Angeblich hätten die Beamten gedroht, ihr das Rad wegzunehmen. Noch dazu werde sie als Schuldige abgestempelt. „Genaugenommen hat er die Straße blockiert“, betonte sie. Ein Verfahren wurde aber weder gegen die Frau noch den Lkw-Fahrer eingeleitet.
Ein Nutzer kommentiere unter dem Beitrag, dass er morgens auch gerne mal so viel Zeit hätte. Die Radfahrerin antwortete darauf: „Habe ich auch nur für wirklich wichtige Sachen. Rechte von Radfahrern durchsetzen zum Beispiel.“
Das gilt in einer Fahrradstraße
Autofahrer dürfen die mit Schildern und gekennzeichneten Fahrradstraßen normalerweise nicht befahren. Allerdings ist in Hannover an allen Fahrradstraßen ein Zusatzschild angebracht, das ihnen die Benutzung erlaubt. Radfahrer haben in Fahrradstraßen aber dennoch das Hoheitsrecht, Autofahrer sind nur Gäste. So dürfen Radfahrer etwa nebeneinander fahren, die Geschwindigkeit bestimmen und genießen zudem einen besonderen Schutz. In allen Fahrradstraßen gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde.
Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen auch überholt werden, allerdings nur mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern. Die gängige Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt auch in Fahrradstraßen.
Quelle
Weil sie sich nicht einigen konnten, blockierten sich der Fahrer eines Kleinlasters und eine Radfahrerin am Freitag in Hannover mehr als 40 Minuten gegenseitig. Erst die Polizei konnte schlichten.
Hannover
Wer im Straßenverkehr auf sein Recht besteht, der kommt nicht unbedingt schneller voran. Das haben am Freitagmorgen eine Radfahrerin und der Fahrer eines Kleinlasters erfahren. Beide standen sich mehr als 40 Minuten in der Fahrradstraße Kleefelder Straße gegenüber und wollten ihrem Gegenüber keinen Platz machen. Erst die Polizei schlichtete die festgefahrene Situation.
Gegen 8 Uhr trafen sich der Kleinlaster und die Radfahrerin in der engen Straße, die auf einer Seite nahezu komplett von Anliegern zugeparkt ist. Beide kamen nicht mehr aneinander vorbei. Der Kleinlaster, der Fahrbahnmarkierungen in dem Viertel aufbringen sollte und gerade von einer Station zur nächsten fuhr, hatte das Hindernis auf seiner Seite und in der Fahrradstraße der Radfahrerin zudem Vorrang zu gewähren. Allerdings habe er laut Angaben der Polizei die Radfahrerin nicht kommen sehen. Zurücksetzen wollte er nicht, da er es für zu gefährlich hielt.
Lkw-Fahrer ruft Polizei
Die Frau verweigerte sich ihrerseits, abzusteigen und ihr Rad auf dem Gehweg an dem Kleinlaster vorbeizuschieben. Sie dokumentierte den Vorfall in einer Art Liveticker auf Twitter. „Stehen immer noch. Er mit laufendem Motor“, schrieb sie etwa nach einer Viertelstunde. Der Lkw-Fahrer hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Polizei gerufen, die rund eine halbe Stunde später eintraf. Die Beamten forderten die Radfahrerin auf, Platz zu machen. „Das Zurücksetzen des Lkw wäre deutlich gefahrenträchtiger gewesen“, begründete ein Polizei-Sprecher das Vorgehen.
Die Radfahrerin beschwerte sich hinterher bei Twitter über das Vorgehen der Polizei. Angeblich hätten die Beamten gedroht, ihr das Rad wegzunehmen. Noch dazu werde sie als Schuldige abgestempelt. „Genaugenommen hat er die Straße blockiert“, betonte sie. Ein Verfahren wurde aber weder gegen die Frau noch den Lkw-Fahrer eingeleitet.
Ein Nutzer kommentiere unter dem Beitrag, dass er morgens auch gerne mal so viel Zeit hätte. Die Radfahrerin antwortete darauf: „Habe ich auch nur für wirklich wichtige Sachen. Rechte von Radfahrern durchsetzen zum Beispiel.“
Das gilt in einer Fahrradstraße
Autofahrer dürfen die mit Schildern und gekennzeichneten Fahrradstraßen normalerweise nicht befahren. Allerdings ist in Hannover an allen Fahrradstraßen ein Zusatzschild angebracht, das ihnen die Benutzung erlaubt. Radfahrer haben in Fahrradstraßen aber dennoch das Hoheitsrecht, Autofahrer sind nur Gäste. So dürfen Radfahrer etwa nebeneinander fahren, die Geschwindigkeit bestimmen und genießen zudem einen besonderen Schutz. In allen Fahrradstraßen gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde.
Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen auch überholt werden, allerdings nur mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern. Die gängige Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt auch in Fahrradstraßen.
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