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5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

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  • 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

    Hallo, ich habe eine Frage zum Berufskraftfahrer.



    Mein Mann ist LKW-Fahrer und bekommt von seinem Arbeitgeber Spesen bezahlt, je nach Land, unterschiedlich hoch.

    Wir machen die erste Steuererklärung und nun kommt die schwierige Frage.




    Kann der Fahrer die Kosten für Dusche/WC/ Parkplatzgebühren NICHT in der Steuererklärung geltend machen, weil er bereits Spesen bekommt?


    Ich habe gelesen, dass eine 5 Euro Pauschale eingetragen werden kann, für Dusche/WC, nur wo trägt man sie ein, wenn man keine Belege hat?

    Das Finanzamt hätte gerne vom Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Verpflegungsmehraufwand, diese Bescheinigung stellt der Arbeitgeber aber nicht aus, weil er bereits Spesen bezahlt hat.




    Wer weiss hier, wie die Rechtslage ausschaut, es steht überall etwas anderes dazu drin.





  • #2
    AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

    Ich würde euch empfehlen zu Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Die machen euch die Steuererklärung für wening Geld und holen viel mehr raus, als ihr denkt. Da bekommt ihr fachliche Beratung.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

      Ja, so ein Verein macht schon Sinn, dass stimmt.

      Wir machen es seit ewigen Jahren selbst und kommen auch gut zurecht, nur durch den Jobwechsel weiss ich leider nicht genau, wie ich das jetzt eintragen muss, die Steuererklärung ist auch durch, Bescheid ist gekommen, nur waren die Fahrtkosten zur Arbeit, also, dort wo der LKW steht und der Weg ist 80 KM von zuhause, nicht richtig eingetragen und dann waren diese Ausgaben für WC und Dusche nicht richtig eingetragen, dass war durch das Steuerprogramm bei den Auslandsaufenthalten drin, ich habe das leider nicht gesehen und nun fordert der Finanzamt Belege vom Arbeitgeber nach, die wir ja nicht haben, über den Verpflegungsmehraufwand. Der Weg zur Arbeit wird jetzt noch entsprechend nachgetragen, für die KM-Pauschale. Mein Mann hatte im letzten Jahr 2 Arbeitsstellen, von der 1. Arbeitstelle wurden die Fahrtkosten auch angerechnet, nun fehlt noch die 2. Arbeitsstelle als Berufskraftfahrer.

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      • #4
        AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

        Hm, ich weiß es nicht. Ich denke, beides geht nicht, Spesen, oder das. Aber sicher bin ich mir nicht.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

          Das scheint wirklich ein großes Problem zu sein, obwohl es ja Urteile dazu gibt mit diesen Kosten, aber, da steht nicht dabei, wie es sich verhält, wenn der Fahrer Spesen bekommen hat und das ist eben unser Problem.

          Seit 2020 gibt es für Lkw-Fahrer einen Pauschbetrag für Übernachtungen, den sie zusätzlich zur Verpflegungspauschale absetzen können. Wir erklären, wie das funktioniert.

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          • #6
            AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

            mein sohn setzt das auch immer von den steuern ab obwohl er spesen bekommt ich muss ihn erst am wochenende danach fragen wie er das geltend macht

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            • #7
              AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

              Die Bezeichnung "Spesen" für Lkw-Fahrer ist etwas irreführend. Eigentlich sind diese Spesen nichts weiter als Mehraufwendungen für Verpflegung. In diesem Sinne gehören Parkplatzgebühren oder kostenpflichtige Toilettengänge sowie Duschen nicht dazu. Die können extra geltend gemacht werden. Normalerweise gilt hier der Grundsatz, dass die Kosten hierfür auch nachgewiesen werden müssen. Der Finanzgerichtshof hat im Jahre 2015 entschieden, dass ein Lkw-Fahrer dazu kaum in der Lage sein wird, weil es dafür keine Quittungen gibt. Deshalb hat das Gericht eine Pauschale von 5 Euro pro Tag als angemessen erklärt.

              Die 5-Euro-Pauschale täglich kann als Werbungskosten neben der Spesenzahlung geltend gemacht werden.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #8
                AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

                Hallo, das hört sich doch gut an.

                Spesen brauchen wir jetzt ja nicht geltend machen, da er die bezahlt bekommt.
                Spesen sind ja steuerfrei und tauchen auch nicht in der Steuererklärung mit auf und es gibt auch keine Abrechnung darüber.



                Also, geben wir die 5 Euro Pauschale mit in den Werbungskosten an, für xxx Tage, die er unterwegs war.
                Zuletzt geändert von michelle2; 26.10.2018, 14:47.

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                • #9
                  AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

                  Ich meine es gibt dazu ein entsprechendes gerichtsurteil (bgh) indem entschieden wurde dass es rechtmäßig ist pauschal pro Arbeitstag (ohne rechbungsbelege oder eigene Buchführung) 5 Euro geltend zu machen. Einfach mal googeln und unter Angabe der aktennummer is alles in butter

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                  • #10
                    AW: 5 Euro Pauschale für Dusche/WC, trotz Spesen bei der Steuer geltend machen?

                    Zitat von Klönmaschin Beitrag anzeigen
                    Ich meine es gibt dazu ein entsprechendes gerichtsurteil (bgh) indem entschieden wurde dass es rechtmäßig ist pauschal pro Arbeitstag (ohne rechbungsbelege oder eigene Buchführung) 5 Euro geltend zu machen. Einfach mal googeln und unter Angabe der aktennummer is alles in butter
                    Der BGH ist nicht dafür zuständig. Steuersachen werden durch den Bundesfinanzhof entschieden. Es ist nicht nötig, für die Steuererklärung das Aktenzeichen des entsprechenden Urteils rauszusuchen. Solch eine wichtige Entscheidung ist selbst auf den kleinsten Finanzämtern dieser Republik bekannt.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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