Das Amtsgericht Stuttgart hat den Geschäftsführer eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Zahlung in Höhe von insgesamt 4.500,00 Euro verurteilt.
Um im Rahmen der Mautharmonisierung Fördergelder in Höhe von fast 80.000,00 Euro zu erhalten, stellte der Geschäftsführer in seiner Funktion dennoch für jede der ursprünglich bestehenden Gesellschaften Förderanträge im Förderprogramm „De-minimis“
Einer, der es übertrieben hat, ist aufgefallen.
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