Guten Morgen,
ich schreibe z.Zt. eine Studienarbeit, welche u.a. die Beantragungsformalien bei Schwertransporten enthält.
Der Firma X stehen zwei Sattelzüge zur Verfügung. Dies wären zum einen eine Zugmaschine mit 3 Achsen und einem 3-Achs Sattelanhänger mit einer technischen Nutzlast von 30 Tonnen sowie einer Zugmaschine mit 4 Achsen in Kombination mit einem 6-Achs Tieflader und einer technischen Nutzlast von 65 Tonnen.
Die Ladungen (außschließlich Rad - und Kettenfahrzeuge, Baumaschinen) sind unteilbar, der Ladungsschwerpunkt ist aufgrund technischer Datenblätter bekannt.
Aufgrund der Maß - und Gewichtsüberschreitungen ist immer eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich, die Sondergenehmigung nach § 70 StVZO liegt vor.
Meine Frage lautet:
Wie ermittelt der Disponent bzw. der Antragsteller die einzelnen Achslasten bei der Beantragung vorab, bzw. wie wird das in der Praxis umgesetzt?
Ich weiß, dass die Berechnung per Anwendung des Hebelgesetzes möglich ist. Nur wird dies auch umgesetzt?
ich schreibe z.Zt. eine Studienarbeit, welche u.a. die Beantragungsformalien bei Schwertransporten enthält.
Der Firma X stehen zwei Sattelzüge zur Verfügung. Dies wären zum einen eine Zugmaschine mit 3 Achsen und einem 3-Achs Sattelanhänger mit einer technischen Nutzlast von 30 Tonnen sowie einer Zugmaschine mit 4 Achsen in Kombination mit einem 6-Achs Tieflader und einer technischen Nutzlast von 65 Tonnen.
Die Ladungen (außschließlich Rad - und Kettenfahrzeuge, Baumaschinen) sind unteilbar, der Ladungsschwerpunkt ist aufgrund technischer Datenblätter bekannt.
Aufgrund der Maß - und Gewichtsüberschreitungen ist immer eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich, die Sondergenehmigung nach § 70 StVZO liegt vor.
Meine Frage lautet:
Wie ermittelt der Disponent bzw. der Antragsteller die einzelnen Achslasten bei der Beantragung vorab, bzw. wie wird das in der Praxis umgesetzt?
Ich weiß, dass die Berechnung per Anwendung des Hebelgesetzes möglich ist. Nur wird dies auch umgesetzt?
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