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Eine 25-Jährige Lastwagen-Fahrerin war am Kaupenabstieg zwischen Weibersbrunn und Waldaschaff mit satten 132 Kilometern pro Stunde unterwegs und überholte Lastwagen. Darauf alarmierten mehrere Fahrer die Polizei, die die flotte Fahrerin anhielten.
Beamte der Autobahnpolizei stoppten am Donnerstagnachmittag auf der A 3 bei Aschaffenburg eine rasende 25-Jährige am Steuer eines rumänischen Sattelzugs. Das Gefährt war gegen 15.30 Uhr am sogenannten Kauppenabstieg zwischen Weibersbrunn und Waldaschaff aufgefallen, weil es talwärts mit weit überhöhter Geschwindigkeit andere Lkw überholte.
Besorgte Autofahrer verständigten deshalb die Polizei. Bei der sich anschließenden Kontrolle staunten die Beamten nicht schlecht, denn der Zug war auf der Gefällstrecke mit „Richtgeschwindigkeit“ unterwegs. Die Aufzeichnungen im Kontrollgerät brachten eine Spitzengeschwindigkeit von 132 km/h zu Tage!
Diese Geschwindigkeit kann ein moderner Brummi heutzutage normalerweise gar nicht erreichen, weil der pflichtgemäß eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer dem Geschwindigkeitsrausch vorher ein Ende setzt. Allerdings gibt es neben verbotenen Manipulationseingriffen in die Fahrzeugtechnik auch noch eine simple Möglichkeit, die Fahrzeugendgeschwindigkeit den Naturgesetzen zu überlassen: nämlich das „Auskuppeln“ an der langen und teilweise steilen Gefällstrecke und das Ausnutzen des physikalischen Kräfte, die ein 40-Tonner auf die Straße bringt.
Durch diesen Schub „beflügelt“ können derartige Geschwindigkeiten erreicht werden. Die leichtsinnige Verhaltensweise der Fahrerin stellt zwar keinen Eingriff in die Fahrzeugtechnik dar, die gefahrene Geschwindigkeit ist ihr aber dennoch anzulasten.
132 km/h bei erlaubten 80 km/h ziehen ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot nach sich. Eine entsprechende Sicherheitsleistung wurde einbehalten. Das Fahrverbot trifft die Fahrerin dann in Kürze mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Ferner ergeht noch eine 2 Punkte-„Gutschrift“ im Zentralregister.
Quelle
Eine 25-Jährige Lastwagen-Fahrerin war am Kaupenabstieg zwischen Weibersbrunn und Waldaschaff mit satten 132 Kilometern pro Stunde unterwegs und überholte Lastwagen. Darauf alarmierten mehrere Fahrer die Polizei, die die flotte Fahrerin anhielten.
Beamte der Autobahnpolizei stoppten am Donnerstagnachmittag auf der A 3 bei Aschaffenburg eine rasende 25-Jährige am Steuer eines rumänischen Sattelzugs. Das Gefährt war gegen 15.30 Uhr am sogenannten Kauppenabstieg zwischen Weibersbrunn und Waldaschaff aufgefallen, weil es talwärts mit weit überhöhter Geschwindigkeit andere Lkw überholte.
Besorgte Autofahrer verständigten deshalb die Polizei. Bei der sich anschließenden Kontrolle staunten die Beamten nicht schlecht, denn der Zug war auf der Gefällstrecke mit „Richtgeschwindigkeit“ unterwegs. Die Aufzeichnungen im Kontrollgerät brachten eine Spitzengeschwindigkeit von 132 km/h zu Tage!
Diese Geschwindigkeit kann ein moderner Brummi heutzutage normalerweise gar nicht erreichen, weil der pflichtgemäß eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer dem Geschwindigkeitsrausch vorher ein Ende setzt. Allerdings gibt es neben verbotenen Manipulationseingriffen in die Fahrzeugtechnik auch noch eine simple Möglichkeit, die Fahrzeugendgeschwindigkeit den Naturgesetzen zu überlassen: nämlich das „Auskuppeln“ an der langen und teilweise steilen Gefällstrecke und das Ausnutzen des physikalischen Kräfte, die ein 40-Tonner auf die Straße bringt.
Durch diesen Schub „beflügelt“ können derartige Geschwindigkeiten erreicht werden. Die leichtsinnige Verhaltensweise der Fahrerin stellt zwar keinen Eingriff in die Fahrzeugtechnik dar, die gefahrene Geschwindigkeit ist ihr aber dennoch anzulasten.
132 km/h bei erlaubten 80 km/h ziehen ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot nach sich. Eine entsprechende Sicherheitsleistung wurde einbehalten. Das Fahrverbot trifft die Fahrerin dann in Kürze mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Ferner ergeht noch eine 2 Punkte-„Gutschrift“ im Zentralregister.
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