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Arbeitszeit vs. Lenkzeit

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  • Arbeitszeit vs. Lenkzeit

    Beim Thema Arbeitszeitgesetz, denke ich mir immer: "Fernfahrer müsste man sein"...
    Es ist mir nahezu unmöglich in meiner Branche, das Arbeitszeitgesetz mit meinen Lenk und Ruhezeiten unter einen Hut zu bekommen. Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 min. einzulegen. D.h. ich müsste ja sogar nach 4:20 eine Pause machen, weil ich die Abfahrtkontrolle hinzu rechnen muss. :10_1_138[1]:
    Baustellenverkehr im Stundenlohn, Wartezeiten in Steinbrüchen etc., könnten dazu führen, das ich nach 3 Std. Lenkzeit zu einer Pause von 30 min. gezwungen wäre...

    Auch interessant, wenn man auf 9 Std. Ruhezeit verkürzt... Ich darf keinen LKW mehr führen, aber wen interessiert das, ob ich Morgens eine halbe Stunde, oder Stunde zu meiner Firma fahre, bzw. nach Hause? Dann wären es ja nur noch 7 bzw. 8...
    Ich finde die Gesetze gut, um Fahrer zu schützen. Aber die müssen auch in der Praxis umzusetzen sein und bei uns Kieskutschern im Baustellenverkehr, sehe ich das teilweise als unmöglich und/oder unwirtschaftlich an. Problem fängt schon damit an, wenn man nicht in der Baustelle seine Pause machen kann und erstmal aus der Stadt raus muss, um eine Parkmöglichkeit zu haben.

    Wie geht ihr damit um? Speziell mit der "Arbeitszeit"

  • #2
    AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

    Beim Container ist das ähnlich mit den Stunden.Da der LKW bei mir zu Hause steht entfällt das mit der Anfahrt. Pause mache ich dann wenn es mir passt und nicht wenn der Chef meint das die Wartezeit dafür reicht.Außerdem steht das Ding nach spätestens 13 Stunden wieder vor meiner Tür. Auch wenn ich noch reichlich Zeit habe: Passt die Tour nicht, gibt er mir was anderes oder das Ding steht.
    Bei meiner letzten Firma war genau das der Fall und das Ergebnis nach X-erfolglosen Diskussionen: In den letzten 8 Wochen haben 5 von 11 Fahrern gekündigt.
    Gruß Kai
    Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

    Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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    • #3
      AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

      Da gab es kürzlich in Brüssel eine Anhörung im Petitionsausschuss zu diesem Thema. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man in Zukunft den Weg zur Arbeit und den Weg nach Hause im digitalen Tacho nachtragen müssen. Der Weg zur Arbeit und nach Hause ist somit Arbeitszeit. Also hat man die Möglichkeit seine komplette Pause egal ob man mit dem Auto nach Hause gefahren ist oder mit dem Fahrrad zu Hause zu machen.

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      • #4
        AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

        Durch die teils unsinnigen Gesetze nicht nur aus Brüssel sondern auch der ETF und die daraus resultierenden hohen Strafen, sowie die negativen Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, haben entschieden zum Fahrermangel beigetragen.

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        • #5
          AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

          @hisco

          Diese Gesetze sollen auf humane Weise dafür sorgen, dass die billigen Chauffeure kein Interesse mehr daran habe hier Kabotage zu fahren. Es lohnt sich dann nicht mehr so.
          Auch das die Polensprinter jetzt und die Kabotageregel fallen trägt entschieden dazu bei. Es lohnt sich nicht mehr. Wenn dann, ich hoffe ich erlebe es noch, endlich flächendeckend kontrolliert wird, wird sich das Blatt wenden.

          Auf der anderen Seite habe die Ostblock Speditionen eine sehr starke Lobby in Brüssel bei der Bulc. Hoffentlich wird die nächstes Jahr abgewählt.

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          • #6
            AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

            Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
            Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 min. einzulegen. D.h. ich müsste ja sogar nach 4:20 eine Pause machen, weil ich die Abfahrtkontrolle hinzu rechnen muss. :10_1_138[1]:
            Du verwechselst da vielleicht die Fahrtunterbrechung nach (EG) 561/2006 (nach einer maximalen Lenkzeit von 4:30 Std.) und der Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, nach dem nicht länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet werden darf. Für erstere Fahrtunterbrechung ist die Abfahrtkontrolle uninteressant. Für die 6 Stunden maximale Arbeitszeit am Stück werden jedoch alle Arbeiten, also Lenken, Abfahrtkontrolle, Be- und Entladen und Formalitäten, berücksichtigt.


            Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
            Baustellenverkehr im Stundenlohn, Wartezeiten in Steinbrüchen etc., könnten dazu führen, das ich nach 3 Std. Lenkzeit zu einer Pause von 30 min. gezwungen wäre...
            Nicht unbedingt. Wenn Dir die voraussichtliche Wartezeit im Steinbruch im Voraus bekannt ist, kannst Du diese als Bereitschaftszeit zählen. Dann ist das zwar bezahlte Zeit, zählt aber nicht zu der rechnerischen Arbeitszeit im Hinblick auf die maximalen 6 Stunden Arbeitszeit am Stück (vgl. § 21a ArbZG).


            Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
            Auch interessant, wenn man auf 9 Std. Ruhezeit verkürzt... Ich darf keinen LKW mehr führen, aber wen interessiert das, ob ich Morgens eine halbe Stunde, oder Stunde zu meiner Firma fahre, bzw. nach Hause? Dann wären es ja nur noch 7 bzw. 8...
            Das trifft aber (aktuell) nur zu, wenn Dein LKW nicht am Firmensitz steht. Wenn Du zum Hof Deines Arbeitgebers fährst, dann ist der Weg zur Arbeit (zum LKW) keine Arbeitszeit. Steht Dein LKW bspw. im Industriegebiet, soll nach aktueller Rechtssprechung der Weg von zuhause zum LKW als Arbeitszeit zählen. Das müsstest Du dann entsprechend nachtragen und dann musst Du auch die Einhaltung der Tages- und Wochenruhezeiten beachten (egal ob reguläre oder verkürzte Ruhezeit).


            Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
            Ich finde die Gesetze gut, um Fahrer zu schützen. Aber die müssen auch in der Praxis umzusetzen sein und bei uns Kieskutschern im Baustellenverkehr, sehe ich das teilweise als unmöglich und/oder unwirtschaftlich an. Problem fängt schon damit an, wenn man nicht in der Baustelle seine Pause machen kann und erstmal aus der Stadt raus muss, um eine Parkmöglichkeit zu haben.
            Ich bin relativ neu in der Güterkraftverkehrsbranche. Und ich finde es sehr interessant, das sich Arbeitnehmer hier so viele Gedanken um die Aufgaben der Arbeitgeber machen. Es ist nicht die Verantwortung des "kleinen Mannes" (oder auch der "kleinen Frau" ;)), das Arbeitszeitgesetzes in der Praxis umzusetzen. Der Arbeitgeber muss entsprechend so planen, das die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten werden. Arbeitet ihr länger wie vom ArbZG zugelassen, bekommt auch nicht ihr eine Strafe, sondern alleine der Arbeitgeber. Das geht bis in den Straftatensektor hinein (vgl. § 23 ArbZG) und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.


            Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
            Wie geht ihr damit um? Speziell mit der "Arbeitszeit"
            Ich persönlich beachte das Arbeitszeitgesetz rigoros. Nach spätestens 10 Stunden wird Feierabend gemacht, wobei ich das Kontrollgerät auch nicht auf "Pause" oder "Bereitschaft" stelle, wenn es das nicht ist. Es ist mein Leben und meine Gesundheit. Außerdem wüsste ich nicht, warum ich einem Arbeitgeber bei den knausrigen Löhnen auch noch einen großen Teil meiner Freizeit schenken sollte. Nur in dieser Hinsicht, meinem Feierabend, mache ich mir dann auch Gedanken über das, was der Arbeitgeber eigentlich machen muss.

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            • #7
              AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

              Und genau da beisst sich die Katze in den Schwanz....ohne Kontrollen sind diese ganzen Gesetze ein Witz....egal was die versuchen.....es bringt nix.....
              Und selbst mit Kontrollen.....es gibt zu viele Möglichkeiten diese Gesetze zu umgehen......
              Daher ist die Hoffnung, das die schwarzen Schafe und diese Billigtransporteure die Lust daran verlieren, und sich von alleine zurückziehen vergebens.....
              Im Gegenteil....die machen fleissig weiter und lachen sich tod das die deutschen Spedis sich brav an die neuen Gesetze halten und daher immer mehr weite Touren und Auslandsfahrten an billigere Spedis abgeben müssen......weil deutscher Fahrer soll ja brav am WE zuhause sein.....daher viele Touren gar nicht mehr real machbar ohne Gesetzesverstoss, oder andere Seite Tour lohnt sich finanziell nicht mehr.....
              Für die deutschen Spedis lohnen sich viele Touren durch die neuen Gesetze nicht mehr und der Rest provitiert.....
              Das ist leider die Realität.....und nicht das was damit ursprünglich bezweckt werden sollte......
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #8
                AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                @TW611: Witzigerweise tuen das wirklich viele Angestellte, als wäre es ihr eigenes Geld. Ich schaffe in einem Familienbetrieb und der Vater meiner Frau ist mein Chef... Zusätzlich war ich vorher Selbstständig in einer anderen Branche. Betriebswirtschaftliches denken ist demnach massiv vorhanden ;)

                Ein Nachtrag ist ja sinnlos, weiler nicht überprüft werden kann... Habe ich den LKW daheim, sind es 6 Minuten zu Fuß ins Gewerbegebiet... ZurFirma 30 min. mit dem Auto. Sollte da eine Änderung (zu Recht) kommen, werde ich diese begrüßen. Ruhezeit ist eben nicht An- und Abfahrt...

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                • #9
                  AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                  Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man in Zukunft den Weg zur Arbeit und den Weg nach Hause im digitalen Tacho nachtragen müssen. Der Weg zur Arbeit und nach Hause ist somit Arbeitszeit.
                  Ja, das habe ich so auch schon gehört, was ist das denn für ein Quark?
                  Für Nahverkehr Fahrer währe das ein Katastrophe, man soll doch Mobil sein, aber wenn ich nicht direkt um die Ecke der Firma wohne, oder mal Sportlich bin und mit dem Fahrrad fahre dann kann man sich ja direkt die Kündigung abholen.

                  Selbst in Arbeitsbereichen die Extrem Gewerkschafts-duchzogenen sind wie z.B. Autobranche müssen die Band Mitarbeiter die von weiter weg mit dem Sammelbus kommen nicht ihre Anfahrtszeit von ihrer Arbeitszeit abziehen, wer denkt sich so einen Müll aus?

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                  • #10
                    AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                    Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
                    Betriebswirtschaftliches denken ist demnach massiv vorhanden ;)
                    Ich wollte auch nicht sagen das Du unrecht hast. Nicht weniges was ich zu sehen bekomme, halte ich für ziemlich unwirtschaftlich an. Aber das ist ja nicht meine Schuld. Aber ich, der kleine Arbeitnehmer, soll es dann irgendwie immer "ausbaden". Natürlich beschränken viele Gesetze die Wirtschaftlichkeit, aber sie sollen uns auch schützen. Wenn manche Unternehmer die früheren Freiheiten nicht schamlos ausgenutzt hätten, dann hätten wir heute sicher weniger Gesetze.


                    Zitat von Kieskutscher666 Beitrag anzeigen
                    Ruhezeit ist eben nicht An- und Abfahrt...
                    Grundsätzlich schon. Büro- oder Bandarbeiter müssen auch während ihrem "Schichtübergang" von und zur Arbeit fahren.


                    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man in Zukunft den Weg zur Arbeit und den Weg nach Hause im digitalen Tacho nachtragen müssen. Der Weg zur Arbeit und nach Hause ist somit Arbeitszeit.
                    Wenn ich das noch mal klarstellen dürfte: Der Weg von Zuhause zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Das wird sich sicher auch nicht ändern.
                    Der Weg zu einem LKW, der nicht am Sitz des Betriebes abgestellt ist, ist Arbeitszeit. Dabei ist es unerheblich, ob man den LKW von Zuhause oder dem Betrieb (LKW steht nicht dort) aus anfährt, die Zeit zwischen dem LKW und einem dieser Punkte ist Arbeitszeit.

                    Das ergibt sich im Übrigen auch aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Artikel 9, Absatz 3:
                    "Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug
                    zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers
                    oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder
                    von diesem zurück zureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen."

                    Zuletzt geändert von TW611; 30.03.2018, 19:00.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                      Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                      Ja, das habe ich so auch schon gehört, was ist das denn für ein Quark?
                      Für Nahverkehr Fahrer währe das ein Katastrophe, man soll doch Mobil sein, aber wenn ich nicht direkt um die Ecke der Firma wohne, oder mal Sportlich bin und mit dem Fahrrad fahre dann kann man sich ja direkt die Kündigung abholen.

                      Selbst in Arbeitsbereichen die Extrem Gewerkschafts-duchzogenen sind wie z.B. Autobranche müssen die Band Mitarbeiter die von weiter weg mit dem Sammelbus kommen nicht ihre Anfahrtszeit von ihrer Arbeitszeit abziehen, wer denkt sich so einen Müll aus?
                      Beamte mit massiv vorhandenem betriebswirtschaflichem Denken ! ! !

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                        Das wird 1. eh niemand kontrollieren (und 2. müssen, freiwilliger Verzicht des NV AN um nicht seinen Job zu gefährden).

                        Wetten

                        Aber gut das es aus Berlin u Brüssel mal wieder eine Zweck u sinnfreie Gesetz Verordnung mehr gibt.
                        Bringt dt binnenkonjunktur bestimmt nach vorne, denn Menschen sollen ja nicht frei ihren Arbeitsplatz wählen können daher brauche se schmutz

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                          @oldi
                          Bis es die Paragraphenvermehrer aus selbsterhaltungsgründen irgendwann an den Punkt bringen wo das Volk plötzlich gar nicht mehr sooo gestzestreu u wirtschaftsfreundlich ist (weil die gestzl u der wirtschaftl Rahmen gegen das volk gerichtet ist)
                          Aber Schwarzarbeit gibt's in dtld bestimmt gar nicht und die die keine Arbeit finden werden halt von den anderen an finanziert
                          Rosige Zeiten für KMU ... die armen grosskonzerne und grossspedis die als Händler kaum Arbeit aber dafür sicher profitabel Aufträge weiterverkaufen an den der dann die Arbeit zum Mindestlohn tun darf. Fair-antwortung von oben nach unten durchgereicht. Würde mich nicht wundern wenn Leistung und arbeit schon bald in dtld unter Strafe gestellt werden, dann ist der kleine Mann wie die Mittelschicht endlich beseitigt es lebe nur noch das big kapital alles andere darf aussterben basta

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                          • #14
                            AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                            Zitat von Klönmaschin Beitrag anzeigen
                            freiwilliger Verzicht des NV AN um nicht seinen Job zu gefährden.
                            Das klingt ja nach einer sehr überzeugenden Freiwilligkeit :thinking:

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Arbeitszeit vs. Lenkzeit

                              Zitat von TW611 Beitrag anzeigen
                              Wenn ich das noch mal klarstellen dürfte: Der Weg von Zuhause zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Das wird sich sicher auch nicht ändern.
                              Der Weg zu einem LKW, der nicht am Sitz des Betriebes abgestellt ist, ist Arbeitszeit. Dabei ist es unerheblich, ob man den LKW von Zuhause oder dem Betrieb (LKW steht nicht dort) aus anfährt, die Zeit zwischen dem LKW und einem dieser Punkte ist Arbeitszeit.

                              Das ergibt sich im Übrigen auch aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Artikel 9, Absatz 3:
                              "Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug
                              zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers
                              oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder
                              von diesem zurück zureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen."

                              Ich kenne die Gesetze. Genau die, sollen nun geändert werden.

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