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TQ1 Ausbildung

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  • #31
    AW: TQ1 Ausbildung

    Ein sattelzug ist auch ein gliedeezug. Da tätst du dich wundern.

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    • #32
      AW: TQ1 Ausbildung

      Ja, das ist ein Gliederzug.

      Den Satz " Hier waren schon viel größere LKW drin" habe ich immer mit dem Satz gekontert: Oh sie haben eine WIndkraftanlage im Garten? Kann ich die mal sehen?
      Denn wenn ich mit dem Sattelzug vor der Tür stehe wo hinten noch 2m überstehen muß das ja ein Schwertransport gewesen sein. Oder einer von den Outback Truckers von DMax hat sich extremest verfahren.

      Gerade bei Entladung mit dem Bordkran immer darauf achten das die Stützen auf festem Grund stehen. Neben mir hat damals ein Kollege mit Steinen seinen Zug fast auf die Seite gelegt weil beim Schwenken der Untergrund nachgegeben hat. Nur weil er schnell reagiert hat und zurückgeschwenkt hat ist nichts passiert außer das er eine neue Hose brauchte.
      Gruß Kai
      Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

      Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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      • #33
        AW: TQ1 Ausbildung

        Heute ist der vierte Tag als Praktikant. Ich durfte heute mehrere Auslieferungen machen, einmal zu Stammmwerk (eine Umlagerung dann eine Umlagerung wieder mitnehmen). Hat Super geklappt. Nette Kollegen dort. Auch die Fahrer.

        Dann noch um 15 Uhr eine Auslieferung im Ort. Neubaugebiet, wurde schon vorgewarnt der Bauherr ist etwas eigen. Ein Container mit Kies und eine Palette Beton. Der Container Konnte nicht mit der Ladekran Gabel abgeladen werden sonder nur mit Kette.

        Also die Ware mit Gurten gesichert. Navi kannte die Adresse nicht aber so eine Openmaps Version auf dem Handy. Ich wusst auch im groben wo. War dann doch verzwickter. Firma angerufen wie ich dahinkomme, die mir dann die Handynummer des Kunden genannt. Nicht ohne zu warnen, (Fahr nicht das was du dir noch nicht zutraust).

        Ich musste rückwärts über das Feld (sind schon andere LKW drüber gefahren) in eine einer Kurve war dann das Grundstück. Kein Problem lief reibungslos. Dann rangefahren und zum abladen fertig gemacht. Stützen raus, Kette reingehängt Container vorsichtig rausgezogen und kurz vor dem Ziel die maximale Weite des Krans erreicht. Also alles wieder auf Null und schräg rangefahren um 2m mehr zu ergattern. Und das selbe Spiel von vorne. Hat funktioniert. Dann die Gabel angehängt und die Palette aufgenommem. Ging natürlich sehr langsam weil ich das gerade zum erstenmal beim Kunden gemacht habe, vorher nur mehrmals geübt. Auch das hatte ich dann irgendwann geschafft.

        Lieferschein unterschreiben lassen und wieder zur Firma. 17 Uhr ist Feierabend dort. Ich war viertel nach da. Keiner mehr da nur die Putzfrau. Der Raum wo der Schlüssel reinkommt war zu. Also Schlüssel eingesteckt. Draußen das Tor war schon abgeschlossen (hat wohl einer hinter mir zugemacht). Dann hat mir einer aus dem Büro noch den Weg nach draußen freigemacht. Dort stand schon der Stammfahrer ( die haben nur noch einen übrig). Der war tierisch angepisst. Wo ist der Schlüssel (habe ich in der Tasche) Her damit. Warum hat das so lange gedauert. ( Zwei Stunden/ Ich gebe zu das war wirklich zu lange " wenn man als Fahrer dort abeitet). Wenn das so weitergeht dann kann man dich nicht gebrauchen. ( Aha, gut zuwissen). Ich habe nur noch einen schönen Feierabend gewünscht und ab nach Hause.

        Frage mal an euch Profies, wie lange braucht man so im Schnitt um mit den Ladekran per du zu sein und fix alles abladen zu können. Ich bin da sehr langsam drinn.

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        • #34
          AW: TQ1 Ausbildung

          Lass dich nicht hetzen. Ich habe am ANfang auch ewig gebraucht um einen Auflieger mit 22,5t Baustahl leer zu machen. ROutine kommt von alleine. Das kannst Du nicht pauschalisieren.
          Gruß Kai
          Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

          Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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          • #35
            AW: TQ1 Ausbildung

            Hmm, erst mal ganz ruhig durch die Hose atmen. Das Geschwätz von dem "Kollegen" sollte dir am Arsch vorbei gehen. Er ist angefressen weil..ach was weiß ich denn.. Er musste warten und das haben solche Helden nicht gerne. Beurteilen kann dich nur dein Chef. Und was das Arbeitstempo betrifft. Heile Ware/LKW geht vor Schnelligkeit. Der ist besser welcher seinen LKW und seine Ware unbeschädigt abliefert. Die Geschwindigkeit kommt mit der Praxis. Jeder muss sich einarbeiten und Erfahrungen sammeln. Und da sprechen wir nicht von Tagen sondern Wochen/Monaten. Ich mache den Job jetzt seit 5 Jahren und lerne jeden Tag was dazu...
            Stau ist Mist, aber vorne gehts....


            Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

            Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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            • #36
              AW: TQ1 Ausbildung

              Genau. Lass dich niemals hetzen. Eile, zeitsparen, immer der erste sein hat meistens was mit pfusch zu tun. Lass dich da nie drauf ein. Im zweifel immer nach lehrbuch. Und halte dich von kollegen fern die den ganzen tag zeit sparen....das brauchst du nicht, das hält auch so, machen wir immer so.....Du machst das wie gelernt und nicht anders. War genau richtig, lieber noch mal umzusetzen. Mit der zeit flutscht das immer besser. Mit heilen knochen nach hause kommen, nach möglichkeit mit heilem auto....das ist die kunst. Und nix anderes. Hau rein...praktikum ist anstrengend. Aber versuche für Dich alles mögliche mitzunehmen. Mit betonung auf alles. Und scheu dich nicht, kollegen anzusprechen und fragen zu stellen. Wenn die merken das du es ernst meinst, taun die auf. Bleib tapfer....

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              • #37
                AW: TQ1 Ausbildung

                Mal eine Frage. Ich fahre einen Mercedes Axor / 18 Tonner.
                Das Fahrzeug ist ein Kipper mit Ladekran. Im Fahrzeugschein steht unter G /10165/ und unter f2 /18000/.

                Das heißt ja dann, das ich 7835 KG Zuladung machen kann. Oder verwechsele ich da was?

                p.S. Kann ich solche Fragen hier posten oder immer einen neuen Thread dazu aufmachen?

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                • #38
                  AW: TQ1 Ausbildung

                  Wo kommen wir denn dahin. Hier gibts regeln. Selbstverständlich mußt du für jede frage, deine hast du übrigens selbst beantwortet, ein neues thema aufmachen....;;-)))))

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                  • #39
                    AW: TQ1 Ausbildung

                    Heute ist das 6 wöchige Praktikum zu Ende gegangen. Schade eigentlich hat mir wirklich Spaß gemacht.
                    Den Kollegen und dem Chef wäre es recht gewesen, wenn ich Montag gleich den Arbeitsvertrag unterschrieben hätte und sofort angefangen wäre.

                    Wäre... Aber leider hat das Arbeitsamt was dagegen das ich eine Arbeit aufnehme. Trotz Interventionen meines Chefs in spe.

                    Was muss ich noch machen:

                    1. ADR Schulung. ( habe ich jetzt Samstag die zweite. Danach Samstag die letzte)
                    2. Staplerschein. (Da habe ich von meiner TQ1 zertifizierten Fahrschule noch keinen Termin)
                    3. BKrFQG ( Habe ich schon, sonst hätte ich auch nicht fahren dürfen. Und das mache ich nicht nochmal)
                    4. Prüfung Berufskraftfahrer. Damit man eine Bestätigung hat, das man Berufskraftfahrer ist. ( Das macht die Fahrschule, irgendwann in Oktober. Sagt sie.)

                    In der Zwischenzeit darf ich für schmales Geld Däumchen drehen. Danke Deutschland. :devil[1]:

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                    • #40
                      AW: TQ1 Ausbildung

                      Weshalb darfst du keinen Arbeitsvertrag unterschreiben?

                      Zu 1. Lieber haben als Brauchen oder?
                      Zu 2. Hört sich nach einer nicht so gut organisierte Ausbildungsstätte an... Aber selbst wenn der Termin irgendwann ist kann man dich bis dahin arbeiten. hast du das dem Sachbearbeiter der den Bildungsgutschein ausgestellt hast gemeldet?
                      Zu 3. Kann dich keiner dazu zwingen...
                      Zu 4. Prüfung BKF ohne Ausbildung nicht möglich. Wohl eher eine Bildungsmaßnahme Berufskraftfahrer (keine Ausbildung gem. BBiG) Was soll das für eine Prüfung sein?

                      Was steht den auf deinem Bildungsgutschein?

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                      • #41
                        AW: TQ1 Ausbildung

                        Ich habe per Mail beim Arbeitsamt nachgefragt und folgende Antwort bekommen.
                        Eine vorzeitige Arbeitsaufnahme mit Freistellung zu den Prüfungen ist nicht möglich.
                        Zu den Bildungsgutschein habe ich mal diesen hochgeladen. Steht ja nichts privates drinn.
                        WP_20180907_002.jpg

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                        • #42
                          AW: TQ1 Ausbildung

                          Dankeschön.

                          Hast du mit dem Bildungsträger einen Ausbildungsvertrag? Wenn ja was steht den da?

                          Ich kenne das von den Weiterbildungen in denen ich Ausbilde das jederzeit in ein Arbeitsverhältnis gewechselt werden darf...

                          Wie oben beschrieben bis zu 6 Monate heißt nicht das es solange dauern muss.

                          Bekomme da noch Antwort vom RA...

                          Die Prüfungen Ausnahme Stapler und ADR hast du ja schon... Wenn ich diese WE Zeit finde suche ich mal ein Text raus den du nochmal als Frage hinsenden kannst. Spätesten Montag Abend...

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                          • #43
                            AW: TQ1 Ausbildung

                            Sorry bisschen später als angekündigt.

                            Also wenn der Leistungsempfänger eine Arbeitsangebot bekommt ist da "normal" pflicht diese anzunehmen. SGB

                            Du solltest mal herausfinden was den du noch für Prüfungen machen musst? ADR Stapler ist klar aber das ist kein Grund...

                            Was sagt den dein Lehrgangsanbieter dazu?

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: TQ1 Ausbildung

                              Er muss doch noch die BKF Prüfung machen. Ohne diese kann er doch gar nicht als LKW Fahrer arbeiten.

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: TQ1 Ausbildung

                                Ich habe mit meiner Fahrschule kurz gesprochen. Die waren zum dritten mal überrascht das ich die BKrFQG schon habe.
                                Am Donnerstag wollen die intern sich zusammensetzen und das besprechen.:10_1_138[1]:
                                Seltsamerweise habe ich den Vertrag nicht von dieser Fahrschule. Alle Unterlagen sind in einen Ordner, nur dieser Teil fehlt.

                                Was ich brauche ist eine klare und nachprüfbare Aussage ob ich ohne Nachteile den Arbeitsvertrag annehmen kann. (nicht das ich irgendwelche immaginären Kosten übernehmen muss)
                                Mein Chef gibt mir für alle noch folgenden Prüfungen frei. Das ist alles abgeklärt. Am Samstag ist die ADR Prüfung ( ob ich die bestehe bin ich mir noch nicht sicher).
                                Dann wird von der Fahrschule noch eine Abschlussprüfung für die TQ1 Zertifizierung gemacht. Das ist alles innerhalb von Tagen möglich.

                                Ich habe mal im Merkblatt 6 der Arbeitsagentur nachgeschaut und dort gibt es eigentlich nur zwei Passagen die sich etwas mit dieser Thematik beschäftigen.


                                3.1 Weiterbildungskosten
                                Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
                                Lehrgangskosten und ggf. Kosten für eine notwendi-ge Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbrin-gung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern. Übernimmt ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) teilweise oder ganz die Kosten der Maßnahme (z. B. Lehrgangs-kosten), werden nur noch die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen, die nach Abzug der von dem Dritten gezahlten Beträge übrig bleiben. Wenn Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Ar-beitslosengeld II) mehr benötigen – z. B. wegen ausrei-chendem Einkommen Ihrer Partnerin/Ihres Partners – können Sie nach Entscheidung Ihres Jobcenters bis zum Ende an Ihrer Weiterbildungsmaßnahme teilneh-men, wenn dies wirtschaftlich erscheint und Sie die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen werden.


                                12 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
                                Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann durch komplette oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert wer-den. Die Förderung richtet sich an folgende zwei Per-sonengruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese können gefördert werden, wenn die Weiterbil-dung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpas-sungsfortbildungen hinausgehen. Ebenso müssen die Bildungseinrichtung und die Maßnahme für die berufli-che Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Liegt die Weiterbildung außerhalb der üblichen Arbeits-zeit, setzt die Förderung voraus, dass der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten über-nimmt. Dies gilt ab 1.1.2017 nicht für Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten: Hier übernehmen Agentur für Arbeit und Jobcenter die vollständigen Lehrgangskosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 45. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben, können nur dann gefördert werden, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten übernimmt und die Weiterbildung vor dem 31. Dezember 2019 beginnt. Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer, Hierzu gehören Personen, die über keinen Abschluss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbil-dungsdauer verfügen oder als wieder ungelernt anzu-sehen sind. Wieder ungelernt sind Personen, die zwar einen Berufsabschluss haben, jedoch aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten, berufsfremden Be-schäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit ihren er-lernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kön-nen. Bei diesem Personenkreis ist die Förderung unabhängig von ihrem Lebensalter und der Betriebs-größe möglich. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss oder zumindest zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifi-kation führt.

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