Gestern habe ich eine lange Mail bekommen über Forderungen des EU Parlaments in Brüssel an Violetta Bulc, EU Kommissarin für Verkehr in Brüssel. Daraus geht hervor, daß viele Forderungen und Vorschläge der letzten Jahre, die Udo Skoppeck, Vorsitzender der Aidt und KFK Organisator zusammen mit Gregor Ter Heide und vielen anderen der FahrerInitiativen erabreitet hat vom Parlament übernommen wurden und zusammen mit eigenen Änderungswünschen an die Verkehrskommissarin Bulc weitergeleitet wurde. Wir betrachten das als Erfolg und werden weiter am Ball bleiben. FB_IMG_1515521210341.jpg
Vorgeschlagene Änderungen in der 561/2006 aus dem Bericht von Herrn MdEP Wim van de Camp (Berichterstatter des EP). Der Bericht umfasst 21 Seiten und kann bei Bedarf von mir verschickt werden. Teile des Berichtes enthalten Ansätze meiner Korrespondenz mit dem Ausschuss und erneut sind meine Vorschläge aus der Petition bzw Beschwerde an die EU Kommission enthalten, u.a. wird auch wieder der eCMR als Option gefordert. Hier nur ein klitzekleiner Auszug zur rWRZ (wobei mein Anteil sicher unter 0,1% liegen dürfte �� aber es erfreut einen doch, die eigenen Worte wieder zu finden�� Dank euch und eurer Unterstützung) Leider handelt es sich nur um einen Vorschlag an die Kommission, und noch keinesfalls um die zu erwartenden Änderungen.
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In Artikel 8 Absatz 8 wird ein Buchstabe a angefügt um zu verdeutlichen, dass ein Kraftfahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder mehr nicht in einem Fahrzeug verbringen darf und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Kraftfahrer eine geeigneten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen bereitzustellen, wenn die Kraftfahrer nicht in der Lage sind, eine wöchentliche Ruhezeit in einem Ort ihrer Wahl zu nehmen.
Ein Artikel 8 Absatz 8 Buchstabe b wird angefügt um die Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zu erläutern, die Arbeit der Kraftfahrer so zu organisieren, dass sie innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Wochen mindestens ein Mal in der Lage sind, für eine wöchentliche Ruhezeit an ihrem Heimatort zurückzukehren.
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Autor des unteren Absatz...Udo Skoppeck
Vorgeschlagene Änderungen in der 561/2006 aus dem Bericht von Herrn MdEP Wim van de Camp (Berichterstatter des EP). Der Bericht umfasst 21 Seiten und kann bei Bedarf von mir verschickt werden. Teile des Berichtes enthalten Ansätze meiner Korrespondenz mit dem Ausschuss und erneut sind meine Vorschläge aus der Petition bzw Beschwerde an die EU Kommission enthalten, u.a. wird auch wieder der eCMR als Option gefordert. Hier nur ein klitzekleiner Auszug zur rWRZ (wobei mein Anteil sicher unter 0,1% liegen dürfte �� aber es erfreut einen doch, die eigenen Worte wieder zu finden�� Dank euch und eurer Unterstützung) Leider handelt es sich nur um einen Vorschlag an die Kommission, und noch keinesfalls um die zu erwartenden Änderungen.
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In Artikel 8 Absatz 8 wird ein Buchstabe a angefügt um zu verdeutlichen, dass ein Kraftfahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder mehr nicht in einem Fahrzeug verbringen darf und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Kraftfahrer eine geeigneten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen bereitzustellen, wenn die Kraftfahrer nicht in der Lage sind, eine wöchentliche Ruhezeit in einem Ort ihrer Wahl zu nehmen.
Ein Artikel 8 Absatz 8 Buchstabe b wird angefügt um die Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zu erläutern, die Arbeit der Kraftfahrer so zu organisieren, dass sie innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Wochen mindestens ein Mal in der Lage sind, für eine wöchentliche Ruhezeit an ihrem Heimatort zurückzukehren.
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Autor des unteren Absatz...Udo Skoppeck
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