Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kündigung nur per Post

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kündigung nur per Post

    Alles läuft heut zutage elektronisch....jedoch bei Kündigung von Arbeitsverträgen bleibt es weiterhin beim altmodischen Postverfahren....

    Noch nicht einmal das neue Verfahren mit der elektronischen Signatur ist in diesem Falle zulässig....

    Eine Kündigung, die mit Hilfe des Computers per Email verschickt wird, kann mittels bestimmter Programme digital unterzeichnet, das bedeutet mit einer elektronischen Unterschrift ausgestattet, werden. Jedoch entspricht eine solche anerkannte digitale Unterschrift nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform aus § 126 BGB, sondern nur der elektrischen Form aus § 126 a BGB. Die digitale Unterzeichnung in einer Email genügt also zwar, um die Voraussetzungen der elektronischen Form zu erfüllen. Beispielsweise bei Kündigung eines Arbeitsvertrages ist die elektronische Form jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Dies ist in § 623 BGB geregelt.
    Die Email bringt folglich bei einer Kündigung keine Erleichterung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die beiden Vertragsparteien müssen also den „herkömmlichen Weg“ wählen, auch wenn dies heutzutage altmodisch vorkommen mag. Doch noch will es das Gesetz so. Die Anforderung der Schriftform für solch bedeutsamen Entscheidungen haben aber auch sehr gute Gründe. Hiermit will der Gesetzgeber die Parteien vor unüberlegten und vorschnellen Handlungen beschützen. Er will außerdem möglichst präzise Nachweise, das heißt mehr Rechtsklarheit, schaffen.
    Seit dem Jahr 2000 ist in § 623 BGB geregelt, wie eine Kündigung ausgesprochen werden muss, um gültig zu sein. Und zwar sagt das Gesetz folgendes: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Die Vorschrift scheint auf den ersten Blick leicht realisierbar zu sein, allerdings bereitet sie in der Praxis oftmals Probleme, denn häufig werden Kündigungen einfach mündlich ausgesprochen. Das führt selbstverständlich zur Unwirksamkeit. Auch werden Kündigungen immer wieder per Email oder SMS ausgesprochen, und das trotz des klaren Wortlautes in § 623 BGB. Diese sind, wie oben bereits festgestellt, unwirksam. Auch Kündigungen per Fax sind nicht zulässig und nichtig, da ein Fax im Prinzip nur eine Kopie der eigentlichen Kündigung darstellt und die unverzichtbare Originalunterschrift fehlt, die für die Schriftform erforderlich ist. Wenn man einen Arbeitsvertrag kündigen will, muss diese Kündigung also immer schriftlich verfasst werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Schriftform nur eingehalten wurde, wenn ein handschriftlich oder maschinell verfasstes Dokument im Original von der Person unterzeichnet ist, welche zu der Kündigung ermächtigt ist.
    Wird die Schriftform missachtet und per Email etc. gekündigt, so ist die Kündigung nicht rechtskräftig.
    Das Kündigen des Arbeitsvertrages ist also per Email nicht rechtswirksam, sondern ist weiterhin NUR in Schriftform wirksam, egal was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Das ist vom Gesetzgeber bewusst so festgeschrieben. Daran müssen sich sowohl Arbeitgeber also auch Arbeitnehmer halten. Bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages gilt im Übrigen genau das selbe. Bei Befristungen verlangt das Gesetz konsequenterweise auch die Einhaltung der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine Vorschrift im Vertrag ist rechtlich überflüssig, jedoch kann sie im Zweifel zur Klarstellung behilflich sein. Stellen Sie also immer sicher, dass die Kündigung tatsächlich und beweisbar zugeht. Fragen Sie hierfür im Vorfeld lieber einen Anwalt. Es ist nämlich unangenehm, wenn die formalen Fehler erst nach einer Kündigungsschutzklage vor Gericht ans Licht kommen.
    Quelle : https://www.expertehilft.de/arbeitsr...-email-gueltig


    Also weiterhin nur per Post oder persönlich......tja manche Dinge ändern sich eben nie......
    Zuletzt geändert von Speedy79; 10.12.2017, 11:17.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    AW: Kündigung nur per Post

    Ich finde es richtig das Kündigungen und Änderungsverträge oder Arbeitsverträge nur in Schriftform persönlich oder per Post Gültigkeit haben. Per Mail kann ja einiges "schief" laufen.
    Meine Mail Adresse bekommt auch nicht Jeder.

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigung nur per Post

      Alles sollte so Kündbar sein wie man es abgeschlossen hat.

      Habe ich keinen Arbeitsvertrag unterschrieben sollte man also auch per Telefon kündigen können.

      Per Mail finde ich allerdings auch ein wenig problematisch da mails im Spam landen können und Empfänger auch nicht sicher sein können über die Identität des Absenders.

      Da kann dann auch mal der gehäßige Kollege für mich per Mail kündigen, das fände niemand Witzig.

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigung nur per Post

        Kündigung am Telefon find ich schon heftig,
        ist so wie Schluss machen per SMS mit der Freundin.;)

        Etwas Schriftliches muss schon sein,
        per Fax, per Post oder persönlich übermittelt.
        Bei meiner Frau auf der Arbeit bringt man das Kündigungsschreiben unter Begleitung einer Zweitperson
        persönlich dem Gekündigten vorbei.


        Gruß!
        M.P.U
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

        Kommentar

        Werde jetzt Mitglied in der BO Community

        Einklappen

        Online-Benutzer

        Einklappen

        97752 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 35, Gäste: 97717.

        Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

        Ads Widget

        Einklappen
        Lädt...
        X