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BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

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  • BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem, bei dem ich wohl alleine nicht so recht weiter komme, oder
    vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen kann... ;)
    Vielleicht habt Ihr ja ne Idee...

    Das Problem:
    Ich bin Berufskraftfahrer und Kraftverkehrsmeister und unterrichte an den Wochenenden die Module der Weiterbildung
    in einer Fahrschule oder direkt beim Kunden. Soweit alles ok, nun möchte ich aber wieder gewerblich fahren, habe
    aber selber keine "95" im Führerschein eingetragen.
    Nun frage ich mich, ob ich die "95" überhaupt eintragen muss, weil ich die Module ja unterrichte und dementsprechend
    fast jedes Wochenende um die Ohren habe. Dazu habe ich im BKrfqG nix gefunden, oder hab es überlesen.
    Das Straßenverkehrsamt hat irgendwie auch keine Ahnung, bzw. keine Lust. Es geht mir nicht darum, das ich
    zu faul wäre, mich wie jeder oder fast jeder von Euch in die Module zu setzen. Allerdings wäre die Gefahr eines akuten
    Komas schon irgendwie vorhanden, weil ich eben mitten in der Materie bin. ;) Außerdem finde ich fast 40 Euro und die
    Warterei auf den gerade erst verlängerten Schein auch irgendwie suboptimal...
    Habt Ihr einen Tipp? Wäre dankbar für konstruktive Hilfe!

  • #2
    AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

    Also in der Fahrschule wo ich die 95 immer mache habe ich genau das einmal gefragt und zur Antwort bekommen dass dort sich die Fahrlehrer gegenseitig die Bescheinigungen ausstellen weil das sonst irgendwie blöd ist wenn man sich die selber unterschreibt.

    Am besten also wäre wenn du jemanden kennst der das gleiche wie du macht.

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    • #3
      AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

      Danke für den Tipp. Klar kann ich das auch inoffiziell regeln, aber ich möchte gerne wissen, ob es da praktische Erfahrungen ohne "inoffizielle" Wege gibt, vielleicht hat ja einer schon mal das Selbe gehabt... Es geht mir auch eher darum, generell zu wissen, ob ich die Modulbescheinigungen überhaupt benötige oder auch ohne die "95" gewerblich und sonstig fahren darf. Wäre auch interessant zu wissen, wenn man mal dem BAG begegnet... deshalb halt...

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      • #4
        AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

        Danke für den Tipp! Klar, ich kann das "unter uns" regeln, das ist nicht das Problem. Ich würde aber gerne wissen, ob es einen offiziellen Weg gibt, ohne den Eintrag der "95" gewerblich oder sonstig fahren zu können, also komplett ohne Modulbescheinigungen. Wäre auch wichtig, wie man bei einer Kontrolle dem BAG gegenübertritt.
        Im Gesetz finde ich dazu nix.

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        • #5
          AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

          Ohne 95 kein Gewerblicher Transport.
          Von daher brauchste die 95 im Schein bzw 5 Module für die Führerscheinstelle. Wie oder woher du die hast ist denen wohl schnuppe.
          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

          "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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          • #6
            AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

            Ok, danke Dir!

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            • #7
              AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

              Hallo Atheros73. Es gibt seit etwas 4 Jahren einen Erlass, den kannst du auf den Seiten des BAG zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht nachlesen.
              Du kannst Dir die Module selbst ausstellen, du unterrichtest sie ja, und damit dann die 95 eintragen lassen.
              Ich darf und kann Dir diese Antwort natürlich nicht rechtsverbindlich geben. Aber ich kann dir über PN gern die Nummer eines Deiner Kollegen geben, der Dir dann gern noch einmal alles erklärt.

              Alles gute für Dich und einen schönen 2ten Advent.

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              • #8
                AW: BKrfqG und die "95" als Kraftverkehrsmeister, der wieder fahren möchte

                Hallo alterelch,

                Danke für die Antwort. Das ist gut zu wissen. Werde das nochmal nachlesen.
                Dir auch alles Gute und eine schöne Adventszeit.

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