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Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

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  • Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

    Jetzt, liebe Autofahrer, wird’s in der Müritz-Region richtig gefährlich. Die Kassen des Landkreises sind offenbar so klamm, dass die Behörde jeden bestraft, der nicht exakt die Geschwindigkeit fährt, die man fahren kann und darf.

    So ist es einem Warener passiert, der jetzt Post von der Bußgeldstelle des Kreises erhalten hat, weil er auf der B 192 bei Klink – Achtung, jetzt kommt’s – nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, sondern nur 68 km/h gefahren ist.

    Ist ja irgendwie auch unerhört!

    Und für diese 2 km/h zu wenig, soll er jetzt 15 Euro zahlen…

    Verwarnung-1.jpg


    http://www.wir-sind-mueritzer.de/all...euro-bussgeld/

    Da fällt mir auf, ist der Ausdruck Bussgeld in diesem Fall richtig? Oder ist es ein Ordnungsgeld. Handelt es sich am Ende evtl um einen Fake?
    Zuletzt geändert von alterelch; 01.11.2017, 15:11.

  • #2
    AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

    Entweder war der Beamte besoffen oder das Ding ist ein Fake. Es ist das erstemal das jemand bezahlen soll weil er etwas zu langsam war.:10_1_138[1]:
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

      Ich dachte heute ist der 1. November. Nicht der erste April.
      Gruss Tim

      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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      • #4
        AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

        das war auch mein erster Gedanke:rofl2[1]:
        Liebe Grüße
        Harry


        Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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        • #5
          AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

          Obwohl da steht ja Geschwindigkeit um 2 km/h überschritten und nicht unterschritten. Erst nach Abzug der Toleranz kamen 68 km/h dabei raus und daher über 70 km/h gewesen. Und außerdem war es ein Pkw mit Anhänger und kein Pkw Solo. Je nachdem was für ein Gespann und je nach örtlicher Gegebenheit und je nach Beschilderung könnte das ja vielleicht doch passen. Für manche Gespanne gilt doch sicherlich auch 60 ausserorts und nicht nur für lkw. Oder?
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

            Quark....wenn da 70 Km/h vorgeschrieben ist und er "NACH ABZUG DER TOLERANZ 68Km/h" gefahren wurde, ist das Fake oder ein Computerfehler. Es sind ja auch schon Trecker mit 300 Km/h geblitzt worden...
            Stau ist Mist, aber vorne gehts....


            Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

            Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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            • #7
              AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld





              Ich tippe auf einen Fake oder einen falsch aufgesetzten Behörden-Text,
              oder einen Bußgeldbescheid, den man als Außenstehender
              nur dann richtig einschätzen kann, wenn man die Örtlichkeiten kennt bzw. die Strecke tatsächlich vor Ort besichtigt hat.

              Eine Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit lässt sich
              vom gesetzeskenntlichen Kraftfahrer (fast) jederzeit rechtfertigen.

              Sei es weil er angibt, zum eingemessenen Zeitpunkt noch
              im Beschleunigungsvorgang gewesen zu sein,
              (z.B mein Diesel, 72PS mit 1,3 t Anhängelast, braucht seine Zeit)
              oder weil er triftige Gründe hatte, gerade an dieser
              Meßstelle nicht weiter zu beschleunigen, oder gar zu bremsen,
              weil ihn Straßen-, Verkers-, Sicht- oder Wetterverhältnisse
              dazu zwangen.

              Eine Fahrbahnunebenheit, eine sonstwie unübersichtliche Straßenstelle, tief stehende Sonne am Herbst-Nachmittag,
              ein sich anbahnender Wildwechsel,
              der dann doch nicht stattfand, weil das Tier beidrehte,
              anstatt die Fahrbahn zu überqueren, eine einzelne Nebelbank,
              ein geahnt ausscherendes Fahrzeug im Gegenverkehr,
              welches dann doch nicht zum Überholen ansetzte,
              bzw. den geplanten Überholvorgang dann wegen Gegenverkehrs
              doch abbrach...und tausend andere Gründe mehr...die ich
              hier nicht schreibe, um nicht zu weit auszuholen.

              Einzig, wenn die Polizei juristisch belastbar darstellen kann,
              dass jemand unter besten Straßen/Verkehrs/Sicht/Wetterverhältnissen auf einer Strecke eines Überholverbots
              am besten mit durchgezogener Linie (Verkehrszeichen 295 StVO)
              absichtlich zu langsam gefahren wäre und dadurch den
              allgemeinen Straßenverkehr behindert oder gefährdet hätte,
              kann man für zu langsames Fahren belangt werden,
              wobei z.B ein eventueller Wildwechsel ja auf dem Messergebnis
              auch dann nicht zu erkennen oder nachzuweisen wäre...:-)

              Insofern steht ein solcher Bußgeldbescheid auf eher dünnem Eis.
              Es kann natürlich sein, dass jemand, der ein solches Schreiben
              vom Amt erhält, sich aus Gründen wie Akzeptanz oder Angst,
              schlimmer sanktioniert zu werden, entschließt zu zahlen.

              Einem mittelmäßig gewieften Adressaten sollte aber jederzeit
              eine schlüssige Einspruchsbegründung einfallen,
              die einen derart überzogenen Bußgeldbescheid im Handumdrehen
              rechtlich entkräftet.

              So...mal die ersten schnellen Gedanken,
              die mir zu dieser Sache durch den Kopf schießen...
              abgesehen von dem, was Speedy schon weiter oben
              bezüglich eventuell gültiger Verordnungen zum
              Anhängerbetrieb schrieb.



              Gruß!
              M.P.U
              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

              chinesisches Sprichwort

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              • #8
                AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                Also ich lese da minus 2kmh-aber egal was da steht,über diesen Behördenschwachsinn lacht sich jeder Anwalt kaputt! (Wenn es denn kein Fake ist?)
                "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                Jean Jacques Rousseau

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                • #9
                  AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                  Mal abgesehen vom Paragraph 1 der STVO zwingt mich kein Gesetzt genau so schnell zu fahren wie die "HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT" es vorschreibt. Nur auf der Autobahn darf ich nicht fahren wenn mein Fahrzeug Bauartbedingt nicht schneller als 60 Km/h fährt. Insofern ist ein Ticket wegen zu langsamen fahren völliger Blödsinn...
                  Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                  Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                  Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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                  • #10
                    AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                    Zitat von ontheroadagain Beitrag anzeigen
                    Also ich lese da minus 2kmh-aber egal was da steht,über diesen Behördenschwachsinn lacht sich jeder Anwalt kaputt! (Wenn es denn kein Fake ist?)
                    "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um -2km/h..."

                    ...eine derartige Redewendung ist an Schwachsinn kaum zu überbieten.


                    Gruß!
                    M.P.U
                    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                    chinesisches Sprichwort

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                    • #11
                      AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                      Mein Reden...
                      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                      Jean Jacques Rousseau

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                      • #12
                        AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                        Wo ich dieses Schreiben das erstemal gesehen hatte war mein erster Gedanke Fake und oder Photoshop!
                        Sollte dieses Schreiben wirklich echt sein, Zweifel ich an der Behörde!
                        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                          Und dagegen kann man nichts machen?
                          Gerichtlich sollte sich doch ein Anwalt finden lassen der eine Klage gegen die Stadt einreicht.

                          Heißt doch Höchstgeschwindigkeit und nicht Mindestgeschwindigkeit.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                            Vermutlich schafft es so ein Riesen-Käse gar nicht
                            erst bis in den Gerichtssaal und solche Verfahren
                            werden schon im Vorfeld eingestellt...


                            Gruß!
                            M.P.U
                            "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                            chinesisches Sprichwort

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

                              Ist ja jetzt schon ein paar Tage her...könnte sich alterelch mal äußern ob was raus gekommen ist (wenn es kein Fake war)?
                              Nicht mehr aktiv

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