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Zwangswochenruhezeit - Strafe?

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  • Zwangswochenruhezeit - Strafe?

    Eine mir zugetragene Frage...

    Die 45er ist ja nun nicht mehr erlaubt im LKW zu verbringen, nun bin ich International unterwegs und muss dann ja unter umständen nächste Woche Montag Fahren und dann Dienstag und Mittwoch stehen, dann habe ich allerdings meine 45er gemacht was ich nicht darf, aber fahren darf ich ja auch nicht.

    Was tun?

  • #2
    AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

    Entweder Chef dazu bringen Hotel irgendwo zu buchen oder ne Putzaktion unterwegs einlegen und auf Arbeitszeit stellen.....dann sinds eben keine 45 Stunden Pause am Stück.....

    Wäre jetzt meine spontane Idee....

    Aber eigentlich sollte das Chef Problem sein oder Dispo Problem und nicht Problem vom Fahrer....Oder alternativ so disponieren lassen das man in einem Land zum stehen kommt wo die 45 im Lkw noch nicht verboten ist......sofern von den Touren überhaupt möglich.....

    Aber wieso Dienstag und Mittwoch.....?
    Dienstag ist bundesweit Feiertag, aber Mittwoch nur in wenigen Bundesländern....und im Ausland ist doch dann eh kein Feiertag oder Fahrverbot.....dürfte im internationalen FV doch einfach zu lösen sein als im nationalen FV......also nix wie ab über die Grenze und Problem gelöst.....
    Zuletzt geändert von Speedy79; 26.10.2017, 14:19.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

      Es ist ja zugegeben etwas konstruiert, aber wenn es blöd läuft kann es genau so kommen, die Firma wo man abladen soll liegt z.b. in dem Bundesland dass Mittwoch Feiertag hat.

      Aber einfach mal an dem Feiertag mal 2-3h auf Arbeit stellen ist natürlich eine gute Idee, wenn auch Verboten da eine Fehlbedienung des Tachographen nicht erlaubt ist.
      Wobei, ich könnte natürlich Rückspiegel putzen oder so...

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      • #4
        AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

        Ok hmmm....andere alternative....Fahrverbot hin oder her....ist jetzt vielleicht sehr übertrieben.....
        Aber mal kurz "umparken" auf einer Raststätte oder einem Autohof......dürfte als Bewegung innerhalb von 45 Std als Unterbrechung auch reichen und ist kein kein direktes Fahren im Fahrverbot oder?
        Und auf einem Firmengelände oder Privatgelände einer Firma kontolliert eh keiner.....also Karte raus und Pause...und fertig....
        Mir ist jedenfalls bisher nicht bekannt das man einen schriftlichen Nachweiss erbringen musste wo man sich die 45 Stunden aufgehalten hat....und ob man im Lkw war kann dann auch keiner nachweisen und Basta...

        Gibt genügend Möglichkeiten um bestehende Gesetze und Vorschriften leicht auszuhebeln......Der Ostblock machts doch vor.....
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

          Absolut, es zeigt aber auch wie schwierig es ist wenn man sich einfach nur korrekt verhalten möchte.

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          • #6
            AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

            Wenn man ganz legal und einfach handeln möchte, geht ganz einfach....Zwischen Dienstag und Mittwoch von 22 Uhr bis Mitternacht ist fahren erlaubt.....ganz legal....
            Die 2 Stunden einfach nutzen und noch ein Stück rollen und schon hat man defintiv keine 45er drin....
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #7
              AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

              Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
              Eine mir zugetragene Frage...

              Die 45er ist ja nun nicht mehr erlaubt im LKW zu verbringen, nun bin ich International unterwegs und muss dann ja unter umständen nächste Woche Montag Fahren und dann Dienstag und Mittwoch stehen, dann habe ich allerdings meine 45er gemacht was ich nicht darf, aber fahren darf ich ja auch nicht.

              Was tun?
              Das wäre nur dann der Fall, wenn sie wirklich nötig gewesen wäre. So hast, mal angenommen 65 Stunden in einer 24er Ruhezeit gestanden. Das ist erlaubt. In Deutschland jedenfalls. Es geht um díe regelmäßige Wochenruhezeit. Die ist ja frühestens nach der 6ten Tagesruhezeit fällig. Also alles gut. Im Zweifel wendest du die Tricks von Speedy an.

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              • #8
                AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

                Wir hatten so ähnliche Probleme schon mal in unserer Firma. Irgendwie haben wir das immer so hingebogen bekommen das es passte. Einmal haben wir einfach die vorher verkürzte Wochenruhezeit von 24 Std nachgeholt und so die lange Standzeit legal genutzt.
                Ein anderes mal hat mich mein Disponent abends vor der Pause noch länger auf "Bereitschaft " stehen lassen weil er sich " noch nicht entscheiden konnte was er nach der Pause mit mir vor hat". Also länge der Wartezeit nicht bekannt , also Arbeitszeit. Und schon war legal die 45er Pause eingekürzt. Geht alles, auch legal.
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

                  Hallo Kollegen,

                  nachfolgendes habe ich zur WE Ruhezeit für GB/UK gefunden - klingt interessant!! - oder??

                  ACHTUNT Großbritannien-Fahrer
                  Ab dem 01.11.2017 wird auch in Großbritannien das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrzeugkabine grundsätzlich sanktioniert. Abweichend von der Praxis anderer Länder bleibt die regelmäßige Wochenruhe in der Kabine dort allerdings möglich, wenn diese auf einem offiziellen Rastplatz mit Toilettenanlagen, Duschen und Verpflegungsmöglichkeiten verbracht wird.

                  Fahrer die von der britttische Kontrollbehörde DVSA (Driver and Vehicle Standards Agency) beim Verbringen der regelmäßigen Wochenruhe in der Kabine angetroffen werden haben mit folgenden Sanktionen zu rechnen:
                  - Bußgeld in Höhe von 300 GBP
                  - Verbot der Weiterfahrt bis zur vollständigen Ableistung der regelmäßigen Wochenruhe an einem geeigneten Ort – neu berechnet ab dem Kontrollzeitpunkt
                  - Meldung der betroffenen Transportunternehmen an die Genehmigungsbehörde im Heimatland


                  Herzliche Grüsse

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                  • #10
                    AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

                    Siehe Länderecke Rubrik England.
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                    • #11
                      AW: Zwangswochenruhezeit - Strafe?

                      Danke euch! :)

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