Das war Pech: Weil er mit seinem Pkw im betrunkenen Zustand zehn Meter weit über öffentliche Straßen gefahren ist, hat ein Berufskraftfahrer aus Brake seinen Führerschein verloren. Wegen der Tat selbst (fahrlässige Trunkenheit im Verkehr) ist der 43-Jährige zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Braker Amtsgerichtes ist vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden. Und das hat weitreichende Folgen.
Weil der Angeklagte schuldig gesprochen worden ist, muss er auch die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) über sich ergehen lassen, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Zur Tatzeit hatte er einen Blutalkoholwert von über zwei Promille gehabt.
Am Tattag vor einem Jahr hatte der Mann auf der Auffahrt zu seinem Haus sein Auto repariert und dabei dem Alkohol zugesprochen. Am Abend dann hatte er einen Scherz machen wollen. Vor Bekannten tat er so, als wolle er im betrunkenen Zustand noch Auto fahren, nahm den Autoschlüssel und verließ das Haus. Aus Sorge, der 43-Jährige könnte verunglücken, riefen die Bekannten die Polizei.
Der Angeklagte aber wollte eigentlich gar nicht fahren. Direkt vor seiner Hofeinfahrt befindet sich ein Wendehammer. Da war der Angeklagte den Feststellungen zufolge kurz drüber gefahren, nicht wissend, dass dieser öffentlicher Grund ist.
Die Polizei hatte die belastenden Aussagen der Bekannten aufgenommen. Der Angeklagte beteuerte noch, er sei gar nicht über den Wendehammer gefahren, doch es nutzte nichts. Die Gerichte waren vom Gegenteil überzeugt. Die Bekannten hatten noch ihre belastenden Aussagen zurückgenommen beziehungsweise jetzt die Aussage verweigert, doch auch das nutzte nichts mehr. Im Gegenteil: Gegen einen wird nun wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt. Der 43-Jährige selbst trinkt seitdem keinen Alkohol mehr.
Quelle dieses Artikels klick hier : Nordwest Zeitung
Weil der Angeklagte schuldig gesprochen worden ist, muss er auch die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) über sich ergehen lassen, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Zur Tatzeit hatte er einen Blutalkoholwert von über zwei Promille gehabt.
Am Tattag vor einem Jahr hatte der Mann auf der Auffahrt zu seinem Haus sein Auto repariert und dabei dem Alkohol zugesprochen. Am Abend dann hatte er einen Scherz machen wollen. Vor Bekannten tat er so, als wolle er im betrunkenen Zustand noch Auto fahren, nahm den Autoschlüssel und verließ das Haus. Aus Sorge, der 43-Jährige könnte verunglücken, riefen die Bekannten die Polizei.
Der Angeklagte aber wollte eigentlich gar nicht fahren. Direkt vor seiner Hofeinfahrt befindet sich ein Wendehammer. Da war der Angeklagte den Feststellungen zufolge kurz drüber gefahren, nicht wissend, dass dieser öffentlicher Grund ist.
Die Polizei hatte die belastenden Aussagen der Bekannten aufgenommen. Der Angeklagte beteuerte noch, er sei gar nicht über den Wendehammer gefahren, doch es nutzte nichts. Die Gerichte waren vom Gegenteil überzeugt. Die Bekannten hatten noch ihre belastenden Aussagen zurückgenommen beziehungsweise jetzt die Aussage verweigert, doch auch das nutzte nichts mehr. Im Gegenteil: Gegen einen wird nun wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt. Der 43-Jährige selbst trinkt seitdem keinen Alkohol mehr.
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