AW: schnelle Hilfe gesucht
Da irrst du dich aber gewaltig! In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seite mindestens 2 Wochen. Fristen darunter sind nicht zulässig, außer ein Tarifvertrag sagt etwas anderes.
Mir ist schon klar, dass viele Firmen Kündigungsfristen von einem oder 2 Tagen in den Arbeitsverträgen haben. Trotzdem sind sie ungültig. Hier gilt lediglich das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter".
Viele Früße
Ramaanda
Zitat von Paleraider
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Mir ist schon klar, dass viele Firmen Kündigungsfristen von einem oder 2 Tagen in den Arbeitsverträgen haben. Trotzdem sind sie ungültig. Hier gilt lediglich das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter".
Viele Früße
Ramaanda
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