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  • #16
    AW: schnelle Hilfe gesucht

    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
    Das meine ich auch. Aber spielt es nicht auch eine Rolle ob das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände (Firmensitz) oder sonst irgendwo steht? Und in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen?
    Da irrst du dich aber gewaltig! In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seite mindestens 2 Wochen. Fristen darunter sind nicht zulässig, außer ein Tarifvertrag sagt etwas anderes.
    Mir ist schon klar, dass viele Firmen Kündigungsfristen von einem oder 2 Tagen in den Arbeitsverträgen haben. Trotzdem sind sie ungültig. Hier gilt lediglich das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter".

    Viele Früße

    Ramaanda

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    • #17
      AW: schnelle Hilfe gesucht

      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Da irrst du dich aber gewaltig! In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seite mindestens 2 Wochen. Fristen darunter sind nicht zulässig, außer ein Tarifvertrag sagt etwas anderes.
      Mir ist schon klar, dass viele Firmen Kündigungsfristen von einem oder 2 Tagen in den Arbeitsverträgen haben. Trotzdem sind sie ungültig. Hier gilt lediglich das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter".

      Viele Früße

      Ramaanda
      Das stimmt alles.

      Aber, vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge.

      Probezeit: Kein Kündigungsschutz

      In der Probezeit genießt der Arbeitnehmer meist keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Es gibt jedoch auch schon in dieser Zeit einen Sonderkündigungsschutz. Er gilt zum Beispiel für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder

      Wie werde ich in noch in der Probezeit ein BR Mitglied. Da habe ich gefehlt auf den Lehrgängen.

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      • #18
        AW: schnelle Hilfe gesucht

        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Das stimmt alles.

        Aber, vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge.

        Probezeit: Kein Kündigungsschutz

        In der Probezeit genießt der Arbeitnehmer meist keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Es gibt jedoch auch schon in dieser Zeit einen Sonderkündigungsschutz. Er gilt zum Beispiel für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder

        Wie werde ich in noch in der Probezeit ein BR Mitglied. Da habe ich gefehlt auf den Lehrgängen.
        Eine der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Betriebsrat ist eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit. Entscheidend hierfür ist aber nicht der Zeitpunkt, wo sich der Arbeitnehmer zur Wahl stellt sondern der Zeitpunkt der Betriebsratswahl. Ist der Arbeitnehmer also am Wahltag 6 Monate in der Firma, so darf er sich auch vorher schon aufstellen lassen.
        Tatsächlich genießt er dann auch schon vorher den besonderen Kündigungsschutz, obwohl er zu dem Zeitpunkt noch keine 6 Monate im Betrieb ist. Die Probezeit wird auf diese Weise ausgehebelt.

        Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich des Kündigungsschutzes sollte man auf die Dauer der Probezeit werfen. Die meisten haben eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Mehr als 6 Monate ist auch nicht möglich. Die 6 Monate, die im Kündigungsschutzgesetz genannt werden, haben nicht das geringste mit der Probezeit zu tun, auch wenn das vielleicht naheliegen würde. Die 6 Monate im KSchG sind lediglich eine Wartezeit und die greift immer, unabhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrages. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit an sich hat nur Einfluß auf die Kündigungsfrist, die dann kürzer sein kann.
        Schwerbehinderte haben übrigens keinen besonderen Kündigungsschutz in der Probezeit.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #19
          AW: schnelle Hilfe gesucht

          Danke, ich musste es langsam lesen. In deinem einleitendem Satz habe ich meine Antwort gefunden. Danke, eigentlich nicht so schwer. Hatte ich so vergessen.

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          • #20
            AW: schnelle Hilfe gesucht

            Ich möchte euch netten Helfern noch mal eine kleine Rückmeldung hinterlassen, wie es weiter ging.

            Tochter ist am nächsten Tag trotz zu kurzer Ruhezeit zur Arbeit gefahren und hat begonnen. Als sie wieder überziehen sollte, hat sie nach einem ziemlich unfreundlichen Telefonat mit der Dispo (im Betrieb war keiner mehr) das Fahrzeug mit der Ladung am Ende ihrer Lenkzeit auf dem Betriebsgelände abgestellt und die Dispo per WathsAp darüber informiert.
            Eine Auslieferung hätte noch mindestens 2 Stunden gedauert.
            WE war offiziell frei. Montags ist sie früh zur Hausärztin und hat sich krank schreiben lassen. Nicht mal unberechtigt, denn das Theater hat sie reichlich nerven gekostet und sie hatte ordentlich Kopfschmerzen.
            Dann Krankenschein und Kündigung telefonisch angemeldet und per Einschreiben versand.

            Der Dispo schrieb ihr dann, das sie sich nicht wieder melden bräuchte. Solche "pingeligen" Fahrer könne man nicht gebrauchen.

            Die Krankschreibung hat sie zur Stellensuche genutzt und sofort nach Ende der Kündigungsfrist im neuen Job angefangen.

            Dort scheint es deutlich besser zu sein. Erstens ist es nur ein Drittel der Fahrzeit von ihrem zu Hause weg (20min statt vorher 60min) Es gab eine 2 wöchige Einarbeitung. Lohn ist zwar nur Mindestlohn, aber mit einer garantierten Mindeststundenzahl. Das heißt, wenn sie weniger Stunden als die vereinbarten 40 hat, bekommt sie trotzdem diese bezahlt. Sind es mehr Stunden, gibt es mehr.
            Und ein im Arbeitsvertrag vereinbartem Verbot, gegen die LRZ zu verstoßen. Kann sie absehen, das diese überzogen werden würden, muss sie im Betrieb anrufen und wird unterwegs abgelöst.
            Und es sind 3 Frauen in dem Betriebsteil, in dem sie arbeitet. Ist vielleicht nicht wichtig. Findet sie aber toll.
            Insgesamt ist das wohl eine große deutschlandweite Firma.

            Es hat sich jedenfalls alles aufgelöst und ich danke euch nochmal für eure Unterstützung durch Tips und Rückmeldungen.

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            • #21
              AW: schnelle Hilfe gesucht

              Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Solche Drecksbuden gibt es immer wieder. Die Nutzen Anfänger gnadenlos aus. Und was die "pingelig" nennen bezeichne ich als Rückrad. Gut das es ihr im neuen Betrieb besser gefällt....
              Stau ist Mist, aber vorne gehts....


              Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

              Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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              • #22
                AW: schnelle Hilfe gesucht

                Freud mich auch, dass dein Tochterkind eine neue Stelle gefunden hat.
                Hoffentlich laufen die Dinge dort besser ab.

                Grüße an deine Tochter( oder an dich, falls du gar keine Tochter hast).
                Und wenn deine Tochter noch einen Kerl sucht, schreib mich per PN an.

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                • #23
                  AW: schnelle Hilfe gesucht

                  Grins* ich habe sogar 3 Töchter (30, 29, 23) und 2 Söhne (33 und 21), aber nur eine (23) fährt LKW. Aber ich richte ihr die Grüße gern aus.
                  Bisher ist sie deutlich zufriedener in der neuen Firma. Nur manchmal stöhnt sie über schwere Getränkecolli, wenn sie die über Kopfsteinpflaster oder Bordsteine wuchten muss. Aber das ist nichts gegen den seelischen Stress in der alten Firma.

                  Allerdings glaube ich nicht, das sie derzeit einen Kerl sucht, da sie seit Jahren in einer on-off-Beziehung steckt. Da warte ich ab, wie sich das entwickelt.

                  Aber zumindest hast du sie zum lachen gebracht. Habe ihr von deinem Post erzählt.

                  Ein frohes Fest euch allen und allzeit gute Fahrt!

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                  • #24
                    AW: schnelle Hilfe gesucht

                    an den Admin: neue Rubrik eröffnen "Single Börse"

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