Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

schnelle Hilfe gesucht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • schnelle Hilfe gesucht

    Guten Abend, ich bräuchte mal eure schnelle Hilfe. Habe gerade mit meiner Tochter telefoniert. Sie ist noch bis ca 22 Uhr mindestens unterwegs, dann wird sie den LKW auf dem Firmengelände abstellen und fährt dann noch ca eine Stunde nach Hause.
    Nun hatte sie vorhin ein sehr unschönes Telefonat mit Chef und Disponent, weil sie morgen früh um 5 schon wieder auf dem Lkw sitzen soll. Das heißt für sie, um 4 losfahren.
    Sie hat gesagt, das sie das nicht macht, weil das wegen der Ruhezeit nicht erlaubt ist und sie im Moment auch sehr erschöpft ist und so nicht sicher fahren kann.

    Aber es wurde ihr gesagt, die Firma habe keine andere Möglichkeit und sie "muss fahren!"

    Sie hat erst vor rund 6 Wochen in dieser Firma angefangen und ist noch in der Probezeit. Jetzt ist sie gerade ziemlich wütend und überlegt, ob sie wegen der Erschöpfung morgen zum Arzt geht.

    Arbeitszeiten sind dort wirklich nicht toll, in letzter Zeit muss sie 2x täglich zur Firma fahren, weil zwischen den Touren so lange Pausen sind. Gleichzeitig belastet dieser doppelte Spritverbrauch und 4 Stunden privates Autofahren zu und von der Arbeit echt ihr Budget, zumal sie nur Mindestlohn bekommt.

    Eigentlich liebt sie ihren Job, aber zur Zeit ist sie sehr unglücklich.

    Entschuldigung für den Roman. Noch mal kurze die Frage: Was kann bzw sollte sie tun morgen früh?

  • #2
    AW: schnelle Hilfe gesucht

    Sie soll dort kündigen. Fahrten von und zur Arbeitsstelle (Standplatz des Lkws) zählen zur Arbeitszeit. Sie käme also im angeführtem Fall auch nicht nicht auf die verkürzte Tägliche Ruhezeit von 9 Stunden. Noch nicht einmal wenn sie im Lkw nächtigt. Natürlich weiß ich jetzt nicht was sie vorher an Lenk und Arbeitszeiten hat.
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

    Kommentar


    • #3
      AW: schnelle Hilfe gesucht

      Zum arzt gehen. Überarbeitet. Wer nicht fit ist, bleibt stehn. Und fahren müssen gibts sowieso nicht. Schon garnicht für mindestlohn. Der job taugt nix. Ist also kein großer verlust wenn sie den job verliert.

      Kommentar


      • #4
        AW: schnelle Hilfe gesucht

        Danke. Ja, kündigen wird sie, aber wegen Probezeit hat sie 14 Tage Kündigungsfrist und sie hat ein bisschen Sorge, was sie in der Zeit dann erwartet. Aber bewerben tut sie sich schon seit ca 3 Wochen, nachdem sie merkte, was dort läuft. Leider erhält sie doch recht häufig Ablehnungen, weil der Job für eine Frau zu schwer sei (bzw das Be- und Entladen, nicht das fahren selbst).
        Aber sie bleibt dran.
        Kannst du mir vielleicht noch die Stelle angeben, wo ich das finde, das der Weg zur Arbeit zur Arbeitszeit zählt? Denn das scheint nur euren Beruf zu betreffen. Bei meinem Mann als Kfz-Meister zählt der Weg ja nicht dazu. Rein von der Logik ist mir das mit den Fahrzeiten von und zur Arbeitklar. Aber wo genau finde ich das schriftlich. Wäre nett...

        Kommentar


        • #5
          AW: schnelle Hilfe gesucht

          Zitat von Truckermom Beitrag anzeigen
          Danke. Ja, kündigen wird sie, aber wegen Probezeit hat sie 14 Tage Kündigungsfrist und sie hat ein bisschen Sorge, was sie in der Zeit dann erwartet. Aber bewerben tut sie sich schon seit ca 3 Wochen, nachdem sie merkte, was dort läuft. Leider erhält sie doch recht häufig Ablehnungen, weil der Job für eine Frau zu schwer sei (bzw das Be- und Entladen, nicht das fahren selbst).
          Aber sie bleibt dran.
          Kannst du mir vielleicht noch die Stelle angeben, wo ich das finde, das der Weg zur Arbeit zur Arbeitszeit zählt? Denn das scheint nur euren Beruf zu betreffen. Bei meinem Mann als Kfz-Meister zählt der Weg ja nicht dazu. Rein von der Logik ist mir das mit den Fahrzeiten von und zur Arbeitklar. Aber wo genau finde ich das schriftlich. Wäre nett...
          Ob der Weg von und zur Arbeit als Arbeitszeit gilt ist in deinem Fall unerheblich. Ich will jetzt nicht etwas fest behaupten das ich selber nicht genau weiß. Dafür gibt es hierSpezialisten! Aber ich meine so etwas hier mal gelesen zu haben. Entscheidend ist ob deine Tochter um ca 22 Uhr mit Einfahrt und Abstellen des Lkw fällig ist für ihre Tägliche Ruhezeit. Heißt ihre 10 Stunden Lenk und Arbeitszeit voll hat. Ist dem so kann sie nicht um 5 Uhr schon wieder anfangen. Verlangen Chef und Disponent das trotzdem machen sie sich strafbar.
          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

          Kommentar


          • #6
            AW: schnelle Hilfe gesucht

            Allein wenn sie um 22 Uhr ihren LKW abstellt kann sie NICHT um 5 Uhr wieder anfangen! Das sind rechnerisch nur 7 Stunden! Wenn frühestens um 7 Uhr! Allein da hätte sie schon Argumente "Nein" zu sagen!
            Mein Tipp sie soll sich schnellstes etwas anderes suchen! Heute suchen sie alle und da wird sie immer etwas finden!

            Morgen früh zum Arzt gehen und sich einen gelben Schein holen und dann in Ruhr den Markt sondieren!!
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

            Kommentar


            • #7
              AW: schnelle Hilfe gesucht

              Meines wissens ist alles was über eine stunde geht, zur erreichung des fahrzeuges arbeitszeit. Da muß ich auch einen nachtrag im kontrollgerät machen. Ich persönlich mache das. Und in der probezeit kann ich jederzeit ohne angabe von gründen kündigen. Dazu ist eine probezeit da. Das gilt auch für den arbeitgeber.

              Kommentar


              • #8
                AW: schnelle Hilfe gesucht

                Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                Meines wissens ist alles was über eine stunde geht, zur erreichung des fahrzeuges arbeitszeit. Da muß ich auch einen nachtrag im kontrollgerät machen. Ich persönlich mache das. Und in der probezeit kann ich jederzeit ohne angabe von gründen kündigen. Dazu ist eine probezeit da. Das gilt auch für den arbeitgeber.
                Das meine ich auch. Aber spielt es nicht auch eine Rolle ob das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände (Firmensitz) oder sonst irgendwo steht? Und in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen?
                Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                Kommentar


                • #9
                  AW: schnelle Hilfe gesucht

                  Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                  Das meine ich auch. Aber spielt es nicht auch eine Rolle ob das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände (Firmensitz) oder sonst irgendwo steht? Und in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen?
                  In der Probezeit hast du eine 14 tätige Kündigungsfrist, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart!

                  Grundsätzlich fällt die Anfahrtszeit von Arbeitnehmern von deren Wohnort zum Betrieb nicht unter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das gilt auch für Fahrten vom Betrieb zurück zum Wohnort. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung in Artikel 9 Absatz 3 der EG-Verordnung 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Voraussetzung für diese Ausnahme ist, dass der Fahrer mit einem Fahrzeug, das nicht unter die Verordnung fällt, zu seinem Arbeitsfahrzeug, für das die Verordnung gilt, an- oder abreist. Das Arbeitsfahrzeug darf sich dabei weder am Wohnort des Mitarbeiters noch in der Betriebsstätte befinden. Praktisch bedeutet das: Wenn der Mitarbeiter mit seinem privaten Pkw von der Betriebsstätte zum Lkw fährt, den er übernehmen soll und der sich außerhalb des Betriebes befindet, gilt der Anfahrtsweg als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Diese Zeit muss bei der Bemessung der höchstzulässigen Arbeitszeit berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer von seiner Wohnung mit seinem privaten Pkw direkt zum Lkw fährt, auf dem er eingesetzt werden soll, und sich der Lkw außerhalb des Betriebs befindet.
                  Lenkzeit stellt diese Arbeitszeit zwar nicht dar. Sie ist aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs als „andere Arbeit“ anzusehen (Rechtssache C - 297/99). Und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Fahrer angewiesen hat, mit welchem Verkehrsmittel er diesen Weg zurückzulegen soll. „Andere Arbeiten“ müssen nach Artikel 6 Absatz 5 der EG-Verordnung 561/2006 registriert werden. Die Dokumentation muss entweder handschriftlich auf einem Schaublatt oder Ausdruck eingetragen oder manuell in das Kontrollgerät eingegeben werden.
                  Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: schnelle Hilfe gesucht

                    Ich habe noch nie gehört, dass der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit zählt.
                    Und ich war frisch in der Fahrschule und habe alle Bücher gewälzt. Das habe ich nie irgendwo gehört, oder gelesen.

                    Was ich aber gehört habe, ist, dass es zur Arbeitszeit zählt, wenn der LKW irgendwo weit weg (andere Stadt z.B.) steht, und man beauftragt wird, dort hin zufahren, um diesen LKW zu nehmen.

                    Und in der probezeit kann ich jederzeit ohne angabe von gründen kündigen. Dazu ist eine probezeit da.
                    Ja, aber dann kriegt sie eine Sperre beim Arbeitsamt. Und drei Monate lang kein Geld.

                    Was ich vorschlagen würde (falls es noch gelesen wird heute Nacht):

                    -morgen anrufen und mitteilen, dass man sich nicht fit genug zum fahren fühlt, oder heute noch eine Textnachricht an den Disponenten schreiben, wenn möglich

                    -dann morgen zum Chef gehen, Gemecker anhören und ihm dann unter die Nase halten, dass sie gezwungen wird, die gesetzliche Ruhezeit nicht einzuhalten (das muss aber nachweisbar sein, dadurch, wann sie heute Nacht ihre Schicht beendet hat)

                    -dann Kompromiss suchen: entweder er kündigt ihr, ohne Angabe von Gründen, oder sie kündigt fristlos, mit der Angabe, dass sie dazu genötigt wird, die Ruhezeiten nicht einzuhalten

                    -sollte er sich nicht darauf einlassen, kündigt sie mit Angabe dieses Grundes und geht zum Arbeitsamt und schildert den Fall dort so
                    -sollte er sich drauf einlassen und eine "harmlose" Kündigung ausstellen, ist sie da fein raus
                    -sollte er eine "böse" Kündigung ausstellen ("Arbeitsanweisung verweigert, oder unentschuldigt gefehlt" oder sowas), dann auch zum Arbeitsamt gehen und ihn anschwärzen, dass sie die Ruhezeiten nicht einhalten sollte
                    -sollte er gar nichts machen, dann ständig krank melden (mit gelben Schein)

                    Die Kündigung kann sie selbst dort in den Briefkasten werfen, und Fotos davon machen (das zählt als Nachweis mehr, als ein Einschreiben).

                    Und wenn das alles zu stressig ist:

                    Deine Tochter ist eine Frau. Sie braucht nur morgen hinzugehen, ein wenig auf die Tränendrüse zu drücken und dem Chef sagen: "Ich komm mit dem Job nicht klar, das ist mir alles zu viel ....uuuhheeeee"

                    Dann wird er sie auch sicherlich in weicherem Ton entlassen, und sie entgeht einer Sperre beim Arbeitsamt.

                    Das Problem ist nur: wenn sie bei der nächsten Firma schon wieder in solche Zwangslagen gerät, dann kann sie natürlich nicht immer das gleiche abziehen.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: schnelle Hilfe gesucht

                      Ich sag ja. Es gibt Spezialisten hier. Danke dir.
                      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: schnelle Hilfe gesucht

                        Zitat von Alfio Beitrag anzeigen

                        Die Kündigung kann sie selbst dort in den Briefkasten werfen, und Fotos davon machen (das zählt als Nachweis mehr, als ein Einschreiben).
                        Damit vorsichtig bitte. Ein Bild von einem Umschlag der so halb im Briefkasten hängt ist kein Nachweis. Diverse Gerichte haben deswegen auch gegen den AN entschieden. Besser ist: einen Unbeteiligten das Schreiben lesen lassen und zusammen mit diesem zum Briefkasten fahren und einwerfen.

                        Zum "anschwärzen": den Jobcenter interessiert das nicht die Bohne. Besser: Zoll und BAG informieren.
                        Nicht mehr aktiv

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: schnelle Hilfe gesucht

                          Damit vorsichtig bitte. Ein Bild von einem Umschlag der so halb im Briefkasten hängt ist kein Nachweis.
                          Als ich bisher Rechtsstreitigkeiten hatte (da ging es um andere Sachen), da haben mir die Anwälte immer dazu geraten, wichtige Schreiben persönlich einzuwerfen und davon Fotos zu machen. Wichtig ist aber auch, dass auf den Fotos Haus, Haustür, Name am Briefkasten usw. dransteht.
                          Bei Einschreiben kommt es dagegen öfters vor, dass der Empfänger lügt und sagt: "Das war aber keine Kündigung", oder sowas.

                          Zum "anschwärzen": den Jobcenter interessiert das nicht die Bohne.
                          Da soll sie ja nur petzen, damit sie keine Sperre der Leistungen kriegt.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: schnelle Hilfe gesucht

                            Bilder waren zu Zeiten der analog Photographie eine Beweis Möglichkeit. Digitalkameras sind nicht dafür geeignet da zu viel manipuliert werden kann. Abgabe durch Zeugen sollte glaube ich noch möglich sein.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: schnelle Hilfe gesucht

                              Zitat von Alfio Beitrag anzeigen

                              entweder er kündigt ihr, ohne Angabe von Gründen, oder sie kündigt fristlos, mit der Angabe, dass sie dazu genötigt wird, die Ruhezeiten nicht einzuhalten
                              Vorab erstmal die Feststellung, dass der Arbeitnehmer niemals einen Grund für seine Kündigung angeben muss. Er kündigt und fertig! Einen Grund muss er nur angeben, wenn er fristlos kündigt. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund die Hürden für eine solche Kündigung sehr hoch angesetzt, und zwar für beide Seiten. Dass man dazu genötigt wird, die Ruhezeiten nicht einzuhalten, ist kein Grund für eine solche Maßnahme. Es ist schon mehrfach höchstrichterlich entschieden worden, dass die Verhältnismässigkeit hier nicht mehr gegeben ist. Der Arbeitnehmer hätte die Nötigung mit einfacherem Mittel abwehren können, nämlich indem er "nein" sagt. Ich möchte nochmal betonen, dass diese Argumentation von einem Richter stammt und nicht von mir. Und so ganz unrecht hat er auch nicht. Wer also meint, er könne aufgrund dieser Nötigung von heute auf morgen aus seinem Arbeitsvertrag aussteigen, der muss sich auch über die eventuellen Folgen im Klaren sein.


                              -sollte er eine "böse" Kündigung ausstellen ("Arbeitsanweisung verweigert, oder unentschuldigt gefehlt" oder sowas), dann auch zum Arbeitsamt gehen und ihn anschwärzen, dass sie die Ruhezeiten nicht einhalten sollte
                              Da sitzt dann auf dem Arbeitsamt ein Angestellter, der sich jeden Tag jede Menge Erklärungen für die Gründe der Arbeitslosigkeit anhören muss. Der Angestellte hat nicht den blassesten Schimmer, wie kompliziert die Sozialvorschriften sind. Aber er weiß, dass jeder Einzelne, der bei ihm vorspricht, unschuldig ist. Die Bösen sind immer die anderen.
                              Er wird also Beweise verlangen, mindestens aber muss man ihm das schlüssig darlegen, dass man keine andere Wahl hatte. Wenn er sich mit einseitigen Erklärungen zufrieden gibt, dann ist es gut. Aber wird er das? Der Arbeitgeber wird wohl kaum zugeben, dass er jemanden zur Ruhezeitverletzung genötigt hat. Muss er auch nicht. Niemand kann ihn dazu zwingen.


                              Die Kündigung kann sie selbst dort in den Briefkasten werfen, und Fotos davon machen (das zählt als Nachweis mehr, als ein Einschreiben).
                              Vielleicht sollte sie es einfach auf die klassische Weise probieren. Sie schreibt ihre Kündigung und gibt sie anschließend in der Firma ab. So habe ich das immer gemacht und so machen das Millionen anderer Arbeitnehmer auch. Es ist kaum anzunehmen, dass das Arbeitsverhältnis so zerüttet ist, dass der eine dem anderen möglichst eins auswischen will.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              110635 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 14, Gäste: 110621.

                              Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X