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Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

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  • #16
    AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

    Ich schließe mich Hisco an und der meckert nicht.
    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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    • #17
      AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

      Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
      .
      Die Definition des Gesetzes lautet folgendermassen Zitat: "Waehrend der regelmaessigen woechntlichen Ruhezeit kann der Fahrer grundsaetzlich ueber seine Zeit frei verfuegen.Er muss also weder auf den LKW oder dessen Ladung aufpassen. Der Aufenthalt des Fahrers im LKW, oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmoeglichkeitist laut Gesetz keine frei verfuegbare Zeit und daher eben auch keine Ruhezeit mehr"

      Jetzt muss ich mich tatsaechlich fragen,WAS ist eine geeignete Schlafmoeglichkeit ? Und vorallem, wenn der Fahrer waehrend der WochePAUSE macht, kann er da nicht ueber seine Zeit frei verfuegen.... oder besser warum haben wir nun eine oder mehrere Definitionen fuer Pause???? Ich bin ja der deutschen Sprache nicht mehr zu 100% maechtig...bitte einfach um Erklaerung, seit wann eine PAUSE eine zeitliche Begrenzung hat.
      Wie nennt men dann die Unterbrechungen der Arbeit, welche unter 45 Stunden sind... Wer nun glaubt, dass das "Arbeitszeitunterbrechungen" sind moege mir bitte die Definition bringen, welchen Unterschied zwischen Arbeitszeitunterbrechungen un Pausen und welchen Zeitrahmen diese haben muessen.
      Die von dir zitierte Definition des Gesetzes konnte ich nicht finden. Nur eine ähnliche Textstelle hinter dem folgendem Link https://www.eurotransport.de/artikel/regelmaessige-woechentliche-ruhezeit-experten-beantworten-rechtsfragen-9099998.html

      Dann fangen wir mal mit den Quellen an.
      Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Artikel 4
      Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
      .
      .
      .
      d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;
      e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;
      f) „Ruhepause“ jeden ununterbrochenen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann;
      g) „tägliche Ruhezeit“ den täglichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte tägliche Ruhezeit“ umfasst;
      - „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss;
      - „reduzierte tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden;
      h) „wöchentliche Ruhezeit“ den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst;
      - „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden;
      - „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;
      .
      .
      .
      Artikel 7
      Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.
      Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.
      .
      .
      .
      Artikel 8
      (8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
      Link zur Verordnung
      https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32006R0561

      und weiter
      Richtlinie 2002/15/EG, Artikel 3

      Begriffsbestimmungen
      Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
      a) "Arbeitszeit" ist
      1. bei Fahrpersonal: die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h.
      - die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr. Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere Folgendes:
      i) Fahren,
      ii) Be- und Entladen,
      iii) Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste,
      iv) Reinigung und technische Wartung,
      v) alle anderen Arbeiten, die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste zu gewährleisten bzw. die gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten die einen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen, zu erledigen; hierzu gehören auch: Überwachen des Beladens/Entladens, Erledigung von Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei, Zoll, Einwanderungsbehörden usw.;
      - die Zeiten, während deren das Fahrpersonal nicht frei über seine Zeit verfügen kann und sich an seinem Arbeitsplatz bereithalten muss, seine normale Arbeit aufzunehmen, wobei es bestimmte mit dem Dienst verbundene Aufgaben ausführt, insbesondere während der Zeit des Wartens auf das Be- und Entladen, wenn deren voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß den allgemeinen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen.
      2. bei selbständigen Kraftfahrern gilt die gleiche Definition: Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, in der sich der selbständige Kraftfahrer an seinem Arbeitsplatz befindet, dem Kunden zur Verfügung steht, und während deren er seine Funktionen oder Tätigkeiten ausübt; dies umfasst nicht allgemeine administrative Tätigkeiten, die keinen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen.
      Nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden die Ruhepausen gemäß Artikel 5, die Ruhezeiten gemäß Artikel 6 sowie unbeschadet der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder der Vereinbarungen der Sozialpartner, nach denen derartige Zeiten ausgeglichen oder begrenzt werden, die Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b) des vorliegenden Artikels.
      Link zur Richtlinie


      Wenn man sich das ganze aufmerksam durchliest merkt man vielleicht einen Unterschied zwischen der "Fahrtunterbrechung" und den verschiedenen "Ruhezeiten". In der "Fahrtunterbrechung" steht nicht, dass der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Somit kann die "Fahrtunterbrechung" auch z.B. als Beifahrer im fahrenden LKW verbracht werden.
      Eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 45 (zusammenhängenden) Stunden kann keine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" sein. Wenn der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann, ist das eine Ruhepause (ohne Spezialfälle zu beachten).

      ...Ansonsten WER entscheidet, was eine geeignete Schlafmoeglichkeitist und wie ist eine geeignete Schlafmoeglichkeit definiert.
      Eine "offizielle" Definition steht nicht im Gesetz. Das ist aber m.W. in den meisten Sachen so. In der StVO ist ja zum Beispiel auch nur ganz allgemein festgelegt, wie die Ladung zu verstauen und sichern ist. Wie gesichert werden muss/soll steht dann wieder in anderen Gesetzen, Richtlinien oder anderen "Fachpublikationen" oder anerkannten Regeln der Technik. Im Zweifelsfall kann das auch durch ein Gericht geprüft werden. Es wäre m.E. etwas Blöd, wenn in jedem Gesetz erstmal definiert werden müsste was z.B. ein Bett ist und selbst bei sehr langer Definition wären immer noch Schlupflöcher oder Grauzonen (ist eine Hängematte ein Bett, wie unterscheiden sich Liege oder Koje von einem Bett?,...). Genauso könnte dann z.B. die Berufsgenossenschaft auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.

      Das abstellen der LKW ist dann eine komplett andere Geschichte und erstmal unabhängig von dieser Verordnung zu betrachten. Da spielen dann z.B. StVO, ADR, GGVSEB und weitere Schriftstücke eine Rolle.
      Die Richtlinie sagt erstmal nur aus, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Wie das ganze umgesetzt wird ist dann Sache des Fahrers und ggf. Arbeitgebers.

      Achso: Im Gegensatz zu anderen Ländern ist zumindest in Deutschland ein "Kilometergeld" für Kraftfahrer meines Wissens nicht zulässig und oftmals Arbeitszeit/Arbeitsstunden für die Entlohnung der Standard.
      Aber ich kenne mich da nicht aus, da ich nie internationalen Fernverkehr gefahren bin und allgemein nur sehr selten arbeite.

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      • #18
        AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

        Diese ganzen Definitionen sind wohl man Menschen gemacht worden, denen Langweilig war.
        Eine Pause ist immer eine Zeit, an der ich tun und lassen kann was ich will. da gibts nur schwarz und weiss... ich bin auf Arbeit, oder in der Pause. Eine arbeitsunterbrechnung kann nur sein, wenn ich z.B.zur Toilette gehe... das ist keine Pause!

        Warum ist man in Europa nicht in der Lage klare und verstaendliche Gesetze zu formulieren?

        Das Gesetz heisst, man darf seine Pause nicht IM LKW verbringen (Wochenruhezeit)... alsoi das heisst ich kann meine Pause auf, vor, hinter oder unter dem LKW verbringen... oder auch daneben. Solange dort etwas steht, was dem Fahrer seine Bequemlichkeit erfuellt, kann Zelt, Decke, Nagelbrett sein.... Kein Gesetz kann mit persoenlich vorschreiben, wie meine Schlafstaette auszusehen hat.... was ist, wenn ich den LKW auf mein Grundstueck stelle und darin meine Wochenruhezeit verbringe, weil ich das ganz toll finde....Wenn mir vom Gesetz vorgeschrieben wird, das ich meIne Pause an einem "geeigneten Platz" verbringen muss, habe ich den Anspruch : Welche Vorraussetzungen muss dieser Platz erfuellen, oder WER entscheidet, welcher Platz als geeignet anzusehen ist... In welchem Gesetz ... Richtline das steht , ist mir egel, aber es muss eben irgendwo stehen!!!

        Ansonsten sollte ein Gesetz ja einem bestimmten Zweck dienen und gerade das ist ja bei diesem Gesetz der Fall, nach nun fast 2 Jahren (oder sind es schon ueber 2 Jahre) die dieses Gesetz besteht, sollten ja Zahlen vorliegen, oder man muesste eine Veraenderung auf der Strasse sehen.... ist dies nicht der Fall muesste das Gesetz wieder eingestampft werden.... fuer mich hat es denm Anschein, dasses nur und ausschliesslich zur Geldvermehrung dient!

        Man sollte immer davon ausgehen, dass jeder weis, auf was er /sie sich in diesem Job einlaesst und diesen Freiwillig tut.Niemand wird gezwungen diesen Job zu machen.
        Sklaverei und Zwangsarbeit gibt es in Europa ganz sicher nicht.... auch wenn esimmer so dargestellt wird.
        Ansonsten waere es endlich mal an der Zeit, dass die "Pro Arbeitnehmer" instituionen ihren Arsch heben und ihren Aufgaben nachkommen.... ausser nur anzuprangern und aufzudecken und dumm zu labern !

        Gruss Holger
        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





        Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

        "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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        • #19
          AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

          Mit Mobilitätspaket Vol.2 soll auch hierfür klare Regelung kommen, vor allem sollen zukünftig die Fahrer, die Interational fahren, das Recht bekommen, alle 3 Wochen zu Firmensitz bzw. nach Hause zu fahren. Es geht sogar so weit, daß der Chef die Reise hierfür zahlen muss, sollte der LKW doch nicht "heim" kommen!
          Und trotzdem:
          Zukünftig sollen ALLE Lkw's, die ausländische Zulassung haben, nach SPÄTESTENS 8 Wochen, wieder ins Ursprungsland zurück fahren.
          Auch Briefkastenfirmen wird den Garaus gemacht, weil zukünftig bei die angegebenen "Niederlassungen" proportional zu Fuhrpark entsprechend Parkplätze, Bäumlichkeiten und Personal vorhanden sein MUSS!

          Empfehle euch, hierzu diesen Film in Gänze anzusehen, darin wird "kurz gefasst" erklärt, was kommen wird!

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          • #20
            AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

            Und weil es keiner kontrolliert (jedenfalls nicht in Deutschland) wird sich nix ändern.
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #21
              AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

              Man macht doch alles moegliche den Amis nach.... Halloween, Black Friday ... u.s.w. vielleicht sollten die EU "Experten" mal nach USA gehen und dort sehen,wie man Gesetze auf einem grossen Kontinent macht... die dann sogar funktionieren.
              Es gibt hier sogar candische Firmen, elche Niederlassungen in USA haben, selbst deren Fahrer kommen regelmaessig heim... denn fuer die Fahrer hat sich der Kauf einer US Firma nichts wirklich geaendert, zumindest nict, was "hometime" betrifft.

              Gruss Holger
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              • #22
                AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                Und weil es keiner kontrolliert (jedenfalls nicht in Deutschland) wird sich nix ändern.
                Es WIRD sich ändern, das sogar EU-Weit!
                Denn SPÄTESTENS 2026 müssen ALLE Lkw's ab 2,5 to. zGG (also auch Oldtimer, die gewerblich genutzt wird!!!) die intelligente DCTO verbaut haben.
                Spätestens ab dann können die Kontrolleure vorab per Funk die Daten von LKW abrufen (z.B. an Schilderbrücke oder Blaue Säule) und an Kontrollstelle dann die dabei auffällig ermittelten Kandidaten bereits gut vorsortiert herauswinken!
                Auch die BKat für die Lenkzeitverstöße wurden übrigens bereits deutlich angehoben, unser Chef war bei die Modulschulung sehr hellhörig geworden, als der Fahrlehrer einige Auszüge vorlas, wie "billig" zB ist, wenn einer die DCTO nicht richtig bedienen kann, pro Tag und Fahrer "nur" 750 Euro, mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren!!!

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                • #23
                  AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                  Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                  Es WIRD sich ändern, das sogar EU-Weit!
                  Denn SPÄTESTENS 2026 müssen ALLE Lkw's ab 2,5 to. zGG (also auch Oldtimer, die gewerblich genutzt wird!!!) die intelligente DCTO verbaut haben.
                  Spätestens ab dann können die Kontrolleure vorab per Funk die Daten von LKW abrufen (z.B. an Schilderbrücke oder Blaue Säule) und an Kontrollstelle dann die dabei auffällig ermittelten Kandidaten bereits gut vorsortiert herauswinken!
                  Auch die BKat für die Lenkzeitverstöße wurden übrigens bereits deutlich angehoben, unser Chef war bei die Modulschulung sehr hellhörig geworden, als der Fahrlehrer einige Auszüge vorlas, wie "billig" zB ist, wenn einer die DCTO nicht richtig bedienen kann, pro Tag und Fahrer "nur" 750 Euro, mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren!!!
                  Ganz schoen naiv muss ich sagen.... ab 2026!!!!! Hast du schon festgestellt, das wir erst Januar 2020 haben.... eine Laufzeit von 6 Jahren gibt den Rechstverdrehern genug Zeit um irgendwelche Luecken zu finden (bei europaeischen Gesetzen eine leichte Uebung) um diese Bestimmungen zu umgehen, oder eine Klage beim EuGh einzureichen um das ganze zum scheitern zu bringen.... ansonsten, ist das ganze doch nur ein Entwurf, wie man es gerne machen moechte... da gibts dann ein Veto von ein paar Laendern und schon ist das ganze Gesez fuer den Reisswolf.
                  Wie lange versucht man inzwischen Ausbeutung in der Fleischindustrie zu verhindern... 10 Jahre... 20, oder sogar noch laenger.... sorry, das ich da herzhaft lachen muss und nun soll es bei den LKW Fahrern funktionieren.... und morgen trifft sich Osterhasemit weihnachtsmann zum Stammtisch!

                  Gruss Holger
                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                  Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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                  • #24
                    AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                    Gibt jetzt schon so viele bestehende Gesetze und Regelungen die vom Ostblock bzw allgemein von den schwarzen Schafen erfolgreich ignoriert oder umgangen worden sind. Das wird sich auch mit neuen Gesetzen nicht ändern.
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                      Die Frage ist doch auch, wer soll es kontrollieren? Doch wohl nicht die paar Hansels von der BAG.
                      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

                      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

                      In der internationalen Politik geht es
                      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
                      Es geht um die Interessen von Staaten.
                      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
                      Geschichtsunterricht erzählt.
                      Egon Bahr

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                      • #26
                        AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                        Oooch, da mach dir keine Sorgen. Wenn sich die Kontrollen finanziell lohnen wird da ganz schnell eine Truppe auf die Beine gestellt.
                        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                          Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
                          Ganz schoen naiv muss ich sagen.... ab 2026!!!!! Hast du schon festgestellt, das wir erst Januar 2020 haben....
                          Du hast mir ein Wort vorenthalten...
                          Ich schrieb SPÄTESTENS!!!
                          -Schon seit spätestens 1.1.2020 müssen alle Lkw's, die von der Band rollen, die intelligente DCTO verbaut haben!
                          -Zwischen 2023 und 2025 müssen die älteren Lkw's mit mehr als 3,5 to. zGG schrittweise ihre alten Schreiber gegen die intelligenten DCTO austauschen, es betrifft AUCH DIE ANALOGEN!!!
                          -Bis 2026 müssen auch die Sprinter ab 2,5 Tonnen zGG mit die intelligenten DCTO umgerüstet werden.

                          Eben ganz anders und vor allem rigoroser als bei der Einführung der digitalen DCTO Anno 2006, dessen Einführung sich übrigens um 13 Jahren verzögerte...

                          Und wie schon paar mal erwähnt, mit die intelligenten DCTO können die Kontrolleure bereits vorab ihre Schwarze Peter aussortieren, keine Selektion mehr nötig mit "Bauchgefühl-Methode", somit wird einerseits die Kontrollen viel effektiver, andererseits wird der/die Fahrer/in genau deswegen zukünftig sich mehr bemühen, seine L&R sauber zu halten.
                          Schließlich könnten die Kontrollorgan bereits beim vorbei fahren feststellen, wie sauber man unterwegs ist, ohne daß man davon überhaupt was bemerkt!

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                          • #28
                            AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

                            Und wie schon paar mal erwähnt, mit die intelligenten DCTO können die Kontrolleure bereits vorab ihre Schwarze Peter aussortieren, keine Selektion mehr nötig mit "Bauchgefühl-Methode", somit wird einerseits die Kontrollen viel effektiver, andererseits wird der/die Fahrer/in genau deswegen zukünftig sich mehr bemühen, seine L&R sauber zu halten.
                            Schließlich könnten die Kontrollorgan bereits beim vorbei fahren feststellen, wie sauber man unterwegs ist, ohne daß man davon überhaupt was bemerkt!
                            Hallo Bernie,

                            die Lenk- und Ruhezeiten können von den Kontrolleuren nicht per Fernabfrage heruntergeladen werden. Die Fernabfrage betrifft lediglich Sicherheitsverletzungen, Sensorstörungen, Fahren ohne Karte, Geschwindigkeitsdaten usw. Die reinen Fahrerdaten können nur wie bisher über den altmodischen Download runtergezogen werden. Das liegt an den strengen Datenschutzbestimmungen. Was die Kontrolleure runterladen können, dürften kriminelle Elemente ebenfalls können.

                            Viele Grüße

                            Ramaanda

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                              Die Fernabfrage betrifft lediglich Sicherheitsverletzungen, Sensorstörungen, Fahren ohne Karte, Geschwindigkeitsdaten usw.
                              Nicht ganz richtig...
                              Wenn man erstmals seine Fahrerkarte in ein Smart DCTO einsteckt, bekommt man einmalig 2 Fragen gestellt, einmal die Datenschutzerklärung, ob man die persönliche Datenweitergabe für einverstanden erklärt oder nicht, einmal Fernauslesung erlauben/untersagen.
                              Später kann man es jederzeit unter Einstellung es ändern.
                              Erlaubt man alles, werden somit auch persönliche Daten übertragen.
                              Nachfolgend eine Liste, was via Funk übertragen wird, sofern erlaubt...
                              Auszug_1.jpgAuszug_2.jpgAuszug_3.jpg

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Logistikfirmen verärgert: Fahrer dürfen nicht mehr in Kabine übernachten

                                Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                                Du hast mir ein Wort vorenthalten...
                                Ich schrieb SPÄTESTENS!!!
                                -Schon seit spätestens 1.1.2020 müssen alle Lkw's, die von der Band rollen, die intelligente DCTO verbaut haben!
                                -Zwischen 2023 und 2025 müssen die älteren Lkw's mit mehr als 3,5 to. zGG schrittweise ihre alten Schreiber gegen die intelligenten DCTO austauschen, es betrifft AUCH DIE ANALOGEN!!!
                                -Bis 2026 müssen auch die Sprinter ab 2,5 Tonnen zGG mit die intelligenten DCTO umgerüstet werden.

                                Eben ganz anders und vor allem rigoroser als bei der Einführung der digitalen DCTO Anno 2006, dessen Einführung sich übrigens um 13 Jahren verzögerte...

                                Und wie schon paar mal erwähnt, mit die intelligenten DCTO können die Kontrolleure bereits vorab ihre Schwarze Peter aussortieren, keine Selektion mehr nötig mit "Bauchgefühl-Methode", somit wird einerseits die Kontrollen viel effektiver, andererseits wird der/die Fahrer/in genau deswegen zukünftig sich mehr bemühen, seine L&R sauber zu halten.
                                Schließlich könnten die Kontrollorgan bereits beim vorbei fahren feststellen, wie sauber man unterwegs ist, ohne daß man davon überhaupt was bemerkt!
                                Ist dieses Gesetz eigentlich schon verabschiedet??? Soweit ich lese, ist das so geplant aber nocht nicht von den entsprechenden Gremien abgesegnet.

                                Und du glaubst doch nicht tatsaechich, dass dieser Tacho, Wunder bewirkt.... ich bin sicher, das es schon Teile in der schublade gibt, die ein Auslesen per Funk unmoeglich machen.
                                Ich glaube nicht, das auch nur einer seine persoenlichen Daten freiwillig preisgibt.
                                Eine Spielwiese fuer Datensammler.... und wenn Kontrollorgane per Funk auslesen koennen, kann das jeder andere auch.


                                Ich hbe Zweifel, dass dieses Gesetz irgend etwas bewirkt.... siehe Gesetz, dass man die wochenruhezeit nicht im LKW verbringen darf... wurde hochglobt und was hat es gebracht??? Gibt es da Zahlen, denn kassiert wird da ja ganz schoen.

                                Gruss Holger
                                Zuletzt geändert von whiteout; 10.01.2020, 17:33.
                                Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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