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Tödlicher Unfall bei Plötzkau Geldstrafe für Lkw-Fahrer aus Bremen

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  • Tödlicher Unfall bei Plötzkau Geldstrafe für Lkw-Fahrer aus Bremen


    Am Unfallort auf der A14 bei Ilberstedt bot sich den Rettern vor acht Monaten eine erschreckende Szene.

    Bernburg/Ilberstedt -
    Acht Monate nach dem tödlichen Unfall auf der Autobahn 14 bei Ilberstedt ist am Dienstag das Urteil für den Unfallverursacher am Amtsgericht Bernburg gesprochen worden. Der 57-jährige Lkw-Fahrer aus Bremen muss demnach eine Geldstrafe in Höhe von 7.00 Euro zahlen, ins Gefängnis muss er wegen der fahrlässigen Tötung nicht.
    Am 27. Oktober 2016 war der Mann mit seinem Sattelzug mit Auflieger auf der A14 zwischen Plötzkau in Richtung Bernburg unterwegs, als er zu spät die Baustelle bemerkte und erst 40 Meter davor seine Zugmaschine auf die linke Fahrbahn zog.
    Fahrer bemerkte Baustelle viel zu spät

    Dabei riss er einen 34-jährigen Mitarbeiter der Straßenmeisterei Plötzkau mit, der dort gerade am Schilderwagen beschäftigt war. Der junge Familienvater aus Hecklingen bei Aschersleben wurde zwischen dem Laster und dem Schilderwagen eingequetscht und starb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen.
    Wie es zu diesem folgenschweren Unfall kommen konnte, kann sich der Unfallverursacher bis heute nur so erklären: „Ich habe in diesem Moment an meinen kranken Vater gedacht und hatte irgendwie einen Blackout.“ Den ganzen Tag sei ihm der schlechte Gesundheitszustand seines Vaters, der inzwischen auch verstorben ist, schon durch den Kopf gegangen. Eine Gedankenlosigkeit, die einen jungen Mann das Leben kostete. So zumindest kommentierte es die Staatsanwaltschaft.
    Staatsanwalt: Berufskraftfahrer müssen aufmerksam sein

    Zwar habe jeder schon einen Fahrfehler im Straßenverkehr gemacht, tragisch sei in dem Fall aber gewesen, dass bereits 600 Meter vor der Baustelle auf eben diese hingewiesen wurde und der Lasterfahrer trotzdem erst 40 Meter zuvor darauf reagierte. „Das ist ein kürzerer Abstand als der von zwei Warnbaken“, so die Staatsanwaltschaft im Plädoyer.
    Erschwerend kam auch dazu, dass er nicht mit einem Auto, sondern mit einem Sattelschlepper samt mit Medikamenten voll beladenem Anhänger unterwegs war. Dabei würden ganz andere Kräfte wirken. Deshalb sei man als Berufskraftfahrer verpflichtet, aufmerksam zu fahren.
    Weil es ein einmaliges Fehlverhalten gewesen sei, sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Geldstrafe im oberen Bereich aus, und zwar 180 Tagessätze zu je 40 Euro. Auch das Gericht sah die hohe Geldstrafe als angemessen an und folgte dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft, wenngleich die Verteidigung eine geringere Geldstrafe forderte.
    „Es wird wahrscheinlich ein Leben lang an mir knabbern“

    Eine Gefängnisstrafe kam nicht in Frage. Denn der Angeklagte ist weder vorbestraft noch hatte er in den vergangenen 25 Jahren, in denen er als Lasterfahrer sein Geld verdient hat, im größeren Maße gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Lediglich einmal hatte er das Überholverbot missachtet, einmal den Mindestabstand nicht eingehalten und war in den vergangenen drei Jahren zweimal mit weniger als 20 Kilometer pro Stunde zu viel geblitzt worden.
    Die Strafe nahm der 57-Jährige gefasst auf und meldete sich noch einmal zu Wort: „Es tut mir auch wirklich sehr leid. Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen, und es wird wahrscheinlich ein Leben lang an mir knabbern“, sagte der sichtlich gezeichnete Mann. Seit dem tragischen Unfall ist er krankgeschrieben und hat sich seitdem nicht mehr hinter das Steuer eines Lasters gesetzt.

    Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
    Liebe Grüße
    Harry


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