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Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

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  • Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

    Ruhezeit am falschen Ort kostet Geld und Zeit Am 25. Mai 2017 ist die Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) in Kraft getreten. Seitdem ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45-Stunden-Ruhezeit) im Fahrzeug oder an einem Ort verbringen, an dem keine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Darauf weist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hin. Fahrer und Unternehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen - Erstere mit bis zu 60 Euro pro falsch verbrachter Stunde, Letztere bis mit bis zu 180 Euro pro Stunde. Außerdem kann die Weiterfahrt gestoppt werden, bis die wöchentliche Ruhezeit an einem geeigneten Ort nachgeholt wurde.
    Was genau eine geeignete Schlafmöglichkeit ist, definiert das Gesetz nicht. Es sei aber davon auszugehen, dass Hotels und Pensionen diese Voraussetzung erfüllten, so das BAG.
    Mit dieser Änderung des FPersG passt Deutschland seine Regelungen an die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr an.
    Quelle dieses Artikels klick hier : arbeitsschutz-Portal
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

    jetzt mal einen kleinen vorschlag für die armen fahrer : meldeteuch bei der polizei +verbringt die ruhepause kostenlos in der sogenannten ausnüchterungszelle,ab sofort genannt lkw notunterkunft:rofl2[1]:

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    • #3
      AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

      Gute Idee. Mit Shuttle Service in die Zelle.

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      • #4
        AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

        Ihr kommt auf Ideen :lol:

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        • #5
          AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

          Ja und wenn die Rennleitung schon ständig am Hin- und Herfahren ist, dann kann sie gleich noch die Ladung kontrollieren......mal sehen wie sich die Diebstahlsquote entwickelt.
          Nicht mehr aktiv

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          • #6
            AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

            Ich bin ganz eurer Meinung, man sollte nicht nur bis zur Nasenspitze denken, sondern vielleicht auch mal ein bißchen weiter.
            Man müsste / sollte diesen Vorschlag mal in der Praxis ausprobieren, möglichst mit einer ADR Ladung!

            Gruß und allzeit gute Fahrt.

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            • #7
              AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

              Diesen Bösen Fahrer wieder, verbringen einfach absichtlich Ruhezeiten fern der Heimat, gut dass so etwas bestraft wird!

              möglichst mit einer ADR Ladung!
              Pause ist Pause, wenn ich auf die Ware achten soll bin ich Wachpersonal und drück auf "Hämmerchen".

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              • #8
                AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                So gesehen machst du dann quasi nie Pause bei entsprechender Ladung.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #9
                  AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                  Also, das Wort Pause, gibt es eigentlich nicht. Es wird von Ruhezeiten gesprochen. Das verbringen der verkürzten Wochenruhezeit oder der regelmäßigen Wochenruhezeit muss eigentlich pro Tag mit mindestens 8 Stunden bezahlt werden. Leider wissen das die wenigsten und es fordern kaum Fahrer eine zustehende Bezahlung dieser Wochenenden. Die Versicherung fordert tatsächlich ein verbleiben des Bkf beim Fahrzeug wenn wertvolle oder gefährliche Ladung auf dem Fahrzeug ist. Da ist es nur logisch, dass dies auch bezahlt werden muss.

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                  • #10
                    AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                    Bei einigen gefahrgütern fordert dies auch eine entsprechende Regelung im ggvse bzw adr recht. Thema überwachungspflicht. Ist in jeder guten adr App oder natürlich auch im Gesetzestext zu finden. Mißachrung wird recht teuer.
                    Gruss Tim

                    Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                    • #11
                      AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                      Das verbringen der verkürzten Wochenruhezeit oder der regelmäßigen Wochenruhezeit muss eigentlich pro Tag mit mindestens 8 Stunden bezahlt werden.
                      Das war mir in der tat unbekannt, Danke, muss aber auch gestehen das ich noch NIE (!) am WE draußen war.

                      Die Versicherung fordert tatsächlich ein verbleiben des Bkf beim Fahrzeug wenn wertvolle oder gefährliche Ladung auf dem Fahrzeug ist. Da ist es nur logisch, dass dies auch bezahlt werden muss.
                      Bin mir gerade unsicher, genügt es eine vorschriftsmäßige Lenkzeitunterbrechung ohne Ruhezeit zu machen als Wochenruhezeit?
                      Bereitschaft ist ja auch eine vorschriftsmäßige Lenkzeitunterbrechung.

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                      • #12
                        AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                        @ Ravioli : Wusste das alles früher auch nicht. Und ehrlich, ob du auf Bereitschaft stellen musst? , keine Ahnung. Da muss ich fragen. Vorstellen kann ich mir das nicht. Ich vermute, daß die Zeit nur so bewertet werden muss. Ich werde fragen und mich dann nochmal dazu melden.

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                        • #13
                          AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                          Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                          Bin mir gerade unsicher, genügt es eine vorschriftsmäßige Lenkzeitunterbrechung ohne Ruhezeit zu machen als Wochenruhezeit?
                          Bereitschaft ist ja auch eine vorschriftsmäßige Lenkzeitunterbrechung.

                          Die Bereitschaftszeit zählt als Lenkzeitunterbrechung, gehört aber zu den Arbeitszeiten und müssen bezahlt werden! Wenn du 2 Stunden gefahren bist und dann auf Bereitschaft stellst und nach 3 Stunden wieder fährst, dann musst du spätestens nach 6 Stunden eine midestens 30 minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen! Heisst also du darfst noch 1 Stunde fahren bis zur Lenkzeitunterbrechung!
                          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                          • #14
                            AW: Änderung des Fahrpersonalgesetzes bringt neue Ordnungswidrigkeit

                            Ja, die frage ist ja nun, kann ich meineWochenruhezeit als LZU verbringen?

                            ....was ja dann die frage aufwirft wer dann nach 6h mich beim "aufpassen" ablöst.

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