Ruhezeit am falschen Ort kostet Geld und Zeit Am 25. Mai 2017 ist die Änderung des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) in Kraft getreten. Seitdem ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45-Stunden-Ruhezeit) im Fahrzeug oder an einem Ort verbringen, an dem keine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Darauf weist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hin. Fahrer und Unternehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen - Erstere mit bis zu 60 Euro pro falsch verbrachter Stunde, Letztere bis mit bis zu 180 Euro pro Stunde. Außerdem kann die Weiterfahrt gestoppt werden, bis die wöchentliche Ruhezeit an einem geeigneten Ort nachgeholt wurde.
Was genau eine geeignete Schlafmöglichkeit ist, definiert das Gesetz nicht. Es sei aber davon auszugehen, dass Hotels und Pensionen diese Voraussetzung erfüllten, so das BAG.
Mit dieser Änderung des FPersG passt Deutschland seine Regelungen an die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr an.
Quelle dieses Artikels klick hier : arbeitsschutz-Portal
Was genau eine geeignete Schlafmöglichkeit ist, definiert das Gesetz nicht. Es sei aber davon auszugehen, dass Hotels und Pensionen diese Voraussetzung erfüllten, so das BAG.
Mit dieser Änderung des FPersG passt Deutschland seine Regelungen an die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr an.
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