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Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

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  • Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

    Am Donnerstag ist in Deutschland das geänderte Fahrpersonalgesetz in Kraft getreten. Damit ist Schluss mit der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw.

    Berlin. Seit Donnerstag, den 25. Mai 2017, ist endgültig Schluss mit Schlafen und Wohnen im Fahrerhaus. Denn das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft. Somit gilt seit Donnerstag in Deutschland das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen.

    Bundestag und Bundesrat hatten auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im März die Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. Die Neuregelung stellt klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden künftig ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird.

    Eine ordentliche Schlafmöglichkeit wird Pflicht

    Bislang war mangels Rechtsgrundlage keine Sanktion für diese Fälle vorgesehen. Ein Verbot hat der Gesetzgeber nicht explizit formuliert, es ergibt sich allerdings im Umkehrschluss. Bei Verstoß droht nunmehr ein Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde für Fahrer und 180 Euro für den Unternehmer. Für die Anerkennung einer regelmäßigen Wochenruhezeit muss dem Fahrpersonal künftig eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ zur Verfügung gestellt werden.

    Mit der Neuregelung folgt Deutschland dem Beispiel von Belgien und Frankreich, die das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im Lkw schon seit längerem verbieten. (jt/ag)



    Quelle: http://www.verkehrsrundschau.de/woch...romSearch=true

    Das Fahrpersonalgesetz als PDF ist hier zu finden.....

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1495813444281

  • #2
    AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

    Ah ja, und das soll jetzt hier irgend etwas bewegen....... Gibt es den auch Personal die es Kontrollieren ???
    in search of incredible

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    • #3
      AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

      Vermutlich nicht. Wir werden die beamten erst mal drüber aufklären müssen. Ich vermute, daß ggrade bei uns das gesetz nicht greifen wird. Mangels kontrolle. Die parkplatzsituation, besonders an den grenzen, wird sich kaum ändern. Aber die kollegen die wochen oder monatelang unterwegs sind, haben eine belastbare verordnung. Das wird eine weile dauern, die umsetzung...aber mir ist nix zu schade, leuten wie herrn waberer oder doktor eube in den arsch zu treten. Und danke an den elch und seinen mitstreitern.

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      • #4
        AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

        Leider fehlt da immer noch etwas.
        Mal etwas Rhetorik.......................... Ein BKF will International fahren. Hat keinen Anhang und fängt in einer Firma an, wo er mehrwöchige Touren fährt. Ein Traum Job, nicht nur durch Europa führen ihn die Touren. Das steht auch so in seinem Arbeitsvertrag. Viele Monate oder Jahre verläuft das Arbeitsverhältnis auf dieser Basis einwandfrei. Dann geschieht etwas, was die Lebensumstände des Kollegen verändert. Er braucht kurzfristig frei, weil er familiäre Angelegenheiten klären muss........(Elternteil gestorben, Wohnungseinbruch oder sonstwas). Chef kann dem Kollegen keinen Tag frei geben. Zu sehr hat er sich an die Qualität seines Fahrers gewöhnt. Hat vielleicht Angst, dass der so wichtige Kunde abspringt. Er pocht auf den Arbeitsvertrag mit der Klausel, mehrwöchige Touren. Der Fahrer kann den Vertrag nicht erfüllen. Was wäre wohl die Konsequenz?

        Wir brauchen eine Gesetzgebung, in der der BKF ein Recht an sein zu Haus hat. Er muss sich auf dieses Recht berufen können ohne gleich Sanktionen befürchten zu müssen. Das ist das Recht das der BKF bekommen muss. Auch wenn es nicht so leicht zu verstehen ist.

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        • #5
          AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

          Dieses recht muß selbstverständlich sein. Erklär das mal einem disponenten.

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          • #6
            AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

            Wenn in einer Firma >Springer< ( bei der wo ich bin 10%) dann ist es kein Problem für bestimmte Dinge mal frei zu bekommen, ein Anruf an eine bestimmte Person und die Dispo bekommt das dann von dort, nicht vom Fahrer , per Mail mitgeteilt und die sagen einem Springer dann: Du faehrst morgen Fahrzeug xxxxxx . Und gut ist. Das geht in Ner > Klitsche< natürlich anders zu.

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            • #7
              AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

              Jetzt steht ja in Geiselwind das Treffen an. Hmmmm......ich gehe mal davon aus dass das Hotel ausgebucht und ein Zelt keine angemessene Unterkunft ist. Diese und andere Treffen sollten somit Geschichte sein. Oder sehe ich da etwas falsch?
              Nicht mehr aktiv

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              • #8
                AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

                Gute idee...da könnte die bag mal eine probekontrolle machen. Zum warm werden. Da werden garantiert auch welche beim auto putzen und streicheln erwischt. Und nicht auf arbeit gestellt...das wird teuer...

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                • #9
                  AW: Wochenruhezeit im Lkw seit Donnerstag verboten

                  Das neue Gesetz ist vermutlich in 2 Jahren überholt.
                  Hier die heute bekanntgegebene Kurzform der Straßeninitiative aus Brüssel. Genaueres erfahre ich später.

                  EU-Kommission teilt mit


                  1) Kabotage fünf Tage ohne Limit in einem Land und BKF Gehalt in dem Land.

                  2) Grenzüberschreitend nur 3 Tage ohne Entsendung (die ja für uns nicht mehr gelten soll laut EuGh)

                  3) Die rWRZ entweder am Wohnort oder Hotel

                  4) Bei Rest-Lenkzeit darf BKF bis nach Hause fahren, um eine Übernachtung zu vermeiden

                  5) Die BKF (z.B. aus MOE) müssen nach drei Wochen an LKW-Standort oder Lebensmittelpunkt zurückkehren.

                  6) Innerhalb von 4 Wochen können BKF 2 x eine vWRZ unterwegs nehmen, mit Ausgleich zu Hause.

                  7) Die Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 bleiben bestehen.

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