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Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrzeug

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  • Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrzeug

    Glaubhaftmachung an Eides statt


    Diese eidesstattliche Versicherung in diesem Zusammenhang zur rWRZ, wird von


    Name ….............................................,


    ausgewiesen durch Personalausweis Nr. …....................................


    deutscher Staatsbürger, geb. Datum ..................... in Ort …......................................


    Straße …........................................., Nr.............,

    Tel.: …............. ….................; e-mail: …........................................
    zur Glaubhaftmachung von Tatsachen-Behauptungen vor den Kontroll-Behörden im Rahmen des Nicht - Verbringen der rWRZ im Fahrerhaus bei der Ruhezeit mit beinhaltet.

    Ich, Name …..........................................., versichere an Eides statt, dass ich am Datum ….................. die vorgenannten Inhalte und Sachverhaltsdarstellungen nach bestem Wissen und Gewissen,
    gem. § 294 ZPO Glaubhaftmachung, gemacht und das die Angaben der Wahrheit entsprechen und nichts verschwiegen habe.


    Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung nach den §§ 156, 163 StGB eine strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist. Die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d.h. nicht den Tatsachen entsprechenden oder unvollständigen Erklärung, bzw. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen, sind mir bekannt. Nach § 156 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung vorsätzlich falsch abgibt. Nach § 163 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung fahrlässig falsch abgibt.

    gez. Name…..................................... Ort........................ …... Datum …......................

    Identität als Kopie vom Personalausweis Nr................................... Name …...............................


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Außerdem bestätige ich hiermit als Zeuge (Name) …........................................ …...........das auch die Zusammenhänge der Versicherung an Eides statt der Wahrheit entsprechen

    Adresse Straße............................................ ........Ort ….............................................

    Telefon........................................... .. e-mail …................................................. ....


    Ich als Zeuge bestätige das Herr …............................................. die vorgeschriebene Ruhezeit zur rWRZ nicht im Fahrerhaus verbracht hat. Versicherung an Eides statt kann nachgereicht werden

    gez. Zeuge Name.............................................. ..............
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

    Wo hast du das her? Und das hat bestand???

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    • #3
      AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

      Ja Klausi, dieses Schreiben hat mir jemand gegeben der die ganze Sache mit ins Leben gerufen hat und dort mit voll eingebunden ist! Alter Elch weiss um wenn es sich handelt und kann dieses bestätigen!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #4
        AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

        Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
        Ja Klausi, dieses Schreiben hat mir jemand gegeben der die ganze Sache mit ins Leben gerufen hat und dort mit voll eingebunden ist! Alter Elch weiss um wenn es sich handelt und kann dieses bestätigen!!
        Ja, so sehe ich es jetzt auch. Die Schreiben aus der Feder dieses Herrn haben immer Hand und Fuß. Aber es kann doch ruhig der Name genannt werden?

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        • #5
          AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

          Hoffentlich kennen auch die beamten, wo auch immer, den namen dieses herrn. Mir scheint da noch einiges offen zu sein, bei der umsetzung dieses gesetzes.

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          • #6
            AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

            Am 27 Mai bei meinem Kfk Treffen können wir hoffentlich diese offenen Fragen klären.

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            • #7
              AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

              da hat doch jeder wieder so einen wisch dabei wie früher die urlaubsscheine,denn papier ist geduldig

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              • #8
                AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                Lach...genau...alle warn am wochenende bei der oma vom waberer zu besuch. Die hat kuchen gebacken, für ihre jungs....

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                • #9
                  AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                  genau in jeder stadt eine geliebte +schon klappt das auch mit den zettelns:rofl2[1]:

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                    Und wieder bin ich froh das ich im Nahverkehr arbeite.....
                    Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                    Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                    Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                      packst am besten schon mal ne spanische und französische Übersetzung des Wisches ein. Ich glaube nicht wirklich das das dort bestand hat wo richtig kontrolliert wird. Wir (meine Kollegen und ich) haben dort teilweise schon Probleme 24h Wochenenden im LKW zu verbringen. Mehr ist bei uns auch nicht nötig, da wir bei einem Wochenende auswärts (wird immer als 24 h intern gerechnet) entsprechenden Freizeitausgleich bekommen. Manchmal muss man nur die übereifrigen Kontrollbehörden davon überzeugen das wir einen festen Wohnsitz haben und keineswegs mehrere Wochen am Stück draußen sind.

                      Dank des Loi Macron schleppen wir ja schon ne franz. Übersetzung unseres Arbeitsvertrages mit uns rum. Obwohl wir sicher nicht in Verdacht stehen die Lohnskala nach unten hin zu durchbrechen. Aber es wird regelmässig in Frankreich kontrolliert - ist auch Recht so.
                      Zuletzt geändert von Tim; 02.04.2017, 17:20.
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                        Zitat von BaluderBär Beitrag anzeigen
                        Und wieder bin ich froh das ich im Nahverkehr arbeite.....
                        Wo kann man denn an der Fahrerkarte erkennen dass du Nahverkehr fährst?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                          Es glaubt doch wohl niemand, das jeder Lkw Fahrer für sein Wochenende so einen Zettel ausfüllen soll.....doch wohl nicht ernsthaft. Und auf der Karte kann man das natürlich nicht erkennen. Ich gehe davon aus das es dann so etwas wie eine "Generalerklärung" geben wird. Nach dem Motto: Dieser Fahrer fährt das Bett nur Spazieren, und liegt nicht drinn....
                          Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                          Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                          Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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                          • #14
                            AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                            Deshalb wurde das gesetz so einfach durchgewinkt. Nicht kontrollierbar. Die betroffenen lachen sich schlapp und zahlen evtl bußgelder aus der portokasse. Die hätten auch rauchen im bett oder singen in der badewanne verbieten können...

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Glaubhaftmachung an Eides statt über die Verbringung der WRZ ausserhalb des Fahrz

                              Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                              Glaubhaftmachung an Eides statt


                              Diese eidesstattliche Versicherung in diesem Zusammenhang zur rWRZ, wird von

                              Ich habe darauf verzichtet, den ganzen Sermon mit der Eidesstattlichen Versicherung zu zitieren. Ich kann mir auch denken, von wem das kommt. Dieser Mann ist ein wandelndes Rechtslexikon und hat sicher einiges drauf. Aber er lebt auch in einer irrationalen Welt von Paragraphen und legt sich die so zurecht, wie er es von seinem Verständnis her braucht. Er hasst wahrscheinlich nichts so sehr, als dass er eine rechtliche Frage nicht beantworten kann. Das ist jetzt keine Schelte gegen diesen Mann. Ich erkenne wirklich an, dass er einiges geleistet hat. Aber ich würde mir wünschen, dass man ihn zuweilen wieder auf den Boden zurück holt.
                              Was soll dieser Unsinn mit der Versicherung an Eides statt? Ich kenne jetzt den neuen Gesetzestext nicht und kann nur spekulieren. Ist jetzt ein Nachweis für das Verbringen der Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeugs beschlossen worden? Ich habe nichts davon gehört. Insofern bleibt es doch wie gehabt. Man muss mir als Fahrer nachweisen, dass ich meine regelmässige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht habe. Können die Kontrolleure das nicht, dann haben sie auch nichts gegen mich in der Hand. Wenn sie mir nichts beweisen können, wozu brauche ich dann eine Eidesstattliche Versicherung? Im umgekehrten Fall, wenn sie es mir beweisen können, ist ein solches Papier noch nutzloser.

                              Man sollte also die Kirche im Dorf lassen und die Kollegen nicht mit solch einem juristischen Kram verunsichern. Wenn sich sowas verbreitet, wird das fälschlicherweise als Allheilmittel gegen Bußgelder angesehen, wie aktuell der Ausdruck aus dem Digitacho, der auch für alles herhalten muss.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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