Hallo!
Ich habe versucht im internet eine Antwort auf meine Frage zu erhalten, was allerdings nicht wirklich geklappt hat.
Mein Freund hat vor 2 Jahren den CE Führerschein gemacht und bei der IHK eine Prüfung abgelegt (beschleunigte Grundqualifikation).
Ich weiß dass es Fahrere gibt welche den LKW-Führerschein z.B. vor 30 Jahren gemacht haben, dass es eine richtige Ausbildung zum Kraftfahrer gibt und dann diese beschleunigte.
Meine Frage diesbezüglich ist nun: gilt man mit dieser beschleunigten Grundqualifikation und IHK-Prüfung als gelernter Kraftfahrer? Oder darf man sich nur mit der 3,5 jährigen Ausbildung gelernt/ausgebildet nennen?
Ich habe versucht im internet eine Antwort auf meine Frage zu erhalten, was allerdings nicht wirklich geklappt hat.
Mein Freund hat vor 2 Jahren den CE Führerschein gemacht und bei der IHK eine Prüfung abgelegt (beschleunigte Grundqualifikation).
Ich weiß dass es Fahrere gibt welche den LKW-Führerschein z.B. vor 30 Jahren gemacht haben, dass es eine richtige Ausbildung zum Kraftfahrer gibt und dann diese beschleunigte.
Meine Frage diesbezüglich ist nun: gilt man mit dieser beschleunigten Grundqualifikation und IHK-Prüfung als gelernter Kraftfahrer? Oder darf man sich nur mit der 3,5 jährigen Ausbildung gelernt/ausgebildet nennen?
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