Belgien hat die Niederlande, Frankreich und Großbritannien dafür gewonnen, die Identität von Reisenden in den Fernzügen Thalys und Eurostar beim Ticketkauf verpflichtend zu erheben. Mit Kontrollen soll sichergestellt werden, dass die Daten auf der Fahrkarte mit den Reisenden übereinstimmen. Busse und Fähren könnten folgen.
Die belgische Regierung will die Erfassung und Verarbeitung von Passagierdaten im grenzüberschreitenden Zugverkehr verpflichtend machen. Die Informationen sollen vor Antritt der Reise mit einschlägigen Datenbanken von Polizei und Geheimdiensten abgeglichen werden. Ein entsprechendes Abkommen haben die Niederlande, Frankreich und Großbritannien am Rande des gestrigen Ratstreffens der InnenministerInnen in Malta unterzeichnet. Demnach sind zuerst die Fernzüge Thalys und Eurostar von der Maßnahme betroffen.
Der rechtskonservative belgische Innenminister Jan Jambon hatte die Pläne Anfang des Jahres angekündigt. Belgien war damals im Gespräch mit den Niederlanden, Frankreich und Deutschland. Die Bundesregierung hat sich dem Vorschlag gegenüber prinzipiell aufgeschlossen gezeigt, wollte jedoch die Diskussionen auf den Ratstreffen abwarten. In Malta warb Belgien für weitere Unterstützer des Vorhabens. Das Thema stand jedoch nicht auf der offiziellen Tagesordnung, sondern wurde am Rande diskutiert und beschlossen.
Deutschland zunächst nicht an Bord
Laut der Mitteilung des belgischen Innenministers habe sich sein deutscher Amtskollege Thomas de Maizière (CDU) dem Vorhaben trotz der Vorgespräche nicht angeschlossen. Deutschland könnte dies Jambon zufolge aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Auch der österreichische Innenminister kündigte an, Daten von Zugreisenden speichern zu wollen. Allerdings ist offen, um welche Verbindungen von und nach Österreich es sich dabei handeln soll.
Mit dem Abkommen dürfen Tickets für den Thalys und Eurostar nur noch personenbezogen und im Voraus gekauft werden. Vor dem Besteigen des Zuges soll eine Identitätsprüfung stattfinden. Es ist unklar ob dies von Grenzbehörden oder dem Zugpersonal vorgenommen würde und welche technische Infrastruktur hierfür benötigt wird. Zu den offenen Fragen gehört auch der Umgang mit Reisen, die kurz vor Abfahrt des Zuges gebucht werden. Bahn-Unternehmen warnen belgischen Medien zufolge, dass die Maßnahmen den Zugverkehr unattraktiv machen würden.
Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende März Details zur Umsetzung des Abkommens vorlegen. Dort müsste auch die Frage geklärt werden, wie mit Thalys-Zügen der Strecke Dortmund-Paris verfahren wird. Belgien und Frankreich könnten die Erhebung von Passagierdaten von dem weiteren Verkehr des Zuges an deutschen Bahnhöfen abhängig machen.
EU-Kommission angeblich einverstanden
Fraglich ist auch, inwiefern es sich bei den Checks an Bahnhöfen nicht um versteckte Grenzkontrollen handelt, die nach dem Schengener Grenzkodex ausgeschlossen sind. Länder, die ohne Zustimmung der Europäischen Kommission Kontrollen durchführen, riskieren ein Vertragsverletzungsverfahren. Belgien will die neuen Maßnahmen deshalb eng mit der Kommission beraten.
Bislang werden Fluggastdaten nur im Luftverkehr verarbeitet, die Europäische Union hat im vergangenen Jahr eine entsprechende Richtlinie verabschiedet (PNR-Richtlinie). Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen Kommissionssprecher mit den Worten, die Mitgliedstaaten könnten ein System für die Erhebung und Verarbeitung von Passagierdaten „auch für andere Verkehrsträger als den Luftverkehr vorsehen“. Zudem sind die die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich für die nationale Sicherheit. Trotzdem wird die Maßnahme im EU-Netzwerk RAILPOL beraten, in dem sich die für den Bahnverkehr zuständigen Polizeibehörden koordinieren.
Ein für die Kontrollen notwendiges Gesetz hatte die belgische Abgeordnetenkammer unter dem Eindruck der Brüsseler Anschläge im Dezember gebilligt. Unternehmen, die der belgischen Meldepflicht nicht nachkommen, drohen für jeden Einzelfall eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
Busse und Fähren sollen folgen
Ursprünglich wollte Belgien die Erhebung von Passagierdaten auch für Fernbusse und Fähren im grenzüberschreitenden Verkehr verpflichtend machen, laut dem neuen Gesetz ist dies bereits möglich. Davon ist in dem Abkommen mit den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien zunächst keine Rede, jedoch kündigt der Innenminister eine solche Erweiterung für die Zukunft an. So sollen Reisen wie jene des tunesischen Staatsangehörigen und Terrorverdächtigen Anis Amri aufgespürt oder verhindert werden. Amri war nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz mutmaßlich mit dem Unternehmen FlixBus bis Amsterdam gereist.
Bereits nach dem Amoklauf in einem Thalys-Hochgeschwindigkeitszug im Sommer 2015 hatte auch die Europäische Union die Sicherheit im Bahnverkehr thematisiert. Verkehrsminister aus neun Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, berieten über verstärkte Sicherheitskontrollen und Videoüberwachung. Die Bundesregierung lehnte die Einrichtung von Sicherheitsschleusen im grenzüberschreitenden Verkehr von Hochgeschwindigkeitszügen auch damals ab.
Quelle: Netzpolitik
Die belgische Regierung will die Erfassung und Verarbeitung von Passagierdaten im grenzüberschreitenden Zugverkehr verpflichtend machen. Die Informationen sollen vor Antritt der Reise mit einschlägigen Datenbanken von Polizei und Geheimdiensten abgeglichen werden. Ein entsprechendes Abkommen haben die Niederlande, Frankreich und Großbritannien am Rande des gestrigen Ratstreffens der InnenministerInnen in Malta unterzeichnet. Demnach sind zuerst die Fernzüge Thalys und Eurostar von der Maßnahme betroffen.
Der rechtskonservative belgische Innenminister Jan Jambon hatte die Pläne Anfang des Jahres angekündigt. Belgien war damals im Gespräch mit den Niederlanden, Frankreich und Deutschland. Die Bundesregierung hat sich dem Vorschlag gegenüber prinzipiell aufgeschlossen gezeigt, wollte jedoch die Diskussionen auf den Ratstreffen abwarten. In Malta warb Belgien für weitere Unterstützer des Vorhabens. Das Thema stand jedoch nicht auf der offiziellen Tagesordnung, sondern wurde am Rande diskutiert und beschlossen.
Deutschland zunächst nicht an Bord
Laut der Mitteilung des belgischen Innenministers habe sich sein deutscher Amtskollege Thomas de Maizière (CDU) dem Vorhaben trotz der Vorgespräche nicht angeschlossen. Deutschland könnte dies Jambon zufolge aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Auch der österreichische Innenminister kündigte an, Daten von Zugreisenden speichern zu wollen. Allerdings ist offen, um welche Verbindungen von und nach Österreich es sich dabei handeln soll.
Mit dem Abkommen dürfen Tickets für den Thalys und Eurostar nur noch personenbezogen und im Voraus gekauft werden. Vor dem Besteigen des Zuges soll eine Identitätsprüfung stattfinden. Es ist unklar ob dies von Grenzbehörden oder dem Zugpersonal vorgenommen würde und welche technische Infrastruktur hierfür benötigt wird. Zu den offenen Fragen gehört auch der Umgang mit Reisen, die kurz vor Abfahrt des Zuges gebucht werden. Bahn-Unternehmen warnen belgischen Medien zufolge, dass die Maßnahmen den Zugverkehr unattraktiv machen würden.
Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende März Details zur Umsetzung des Abkommens vorlegen. Dort müsste auch die Frage geklärt werden, wie mit Thalys-Zügen der Strecke Dortmund-Paris verfahren wird. Belgien und Frankreich könnten die Erhebung von Passagierdaten von dem weiteren Verkehr des Zuges an deutschen Bahnhöfen abhängig machen.
EU-Kommission angeblich einverstanden
Fraglich ist auch, inwiefern es sich bei den Checks an Bahnhöfen nicht um versteckte Grenzkontrollen handelt, die nach dem Schengener Grenzkodex ausgeschlossen sind. Länder, die ohne Zustimmung der Europäischen Kommission Kontrollen durchführen, riskieren ein Vertragsverletzungsverfahren. Belgien will die neuen Maßnahmen deshalb eng mit der Kommission beraten.
Bislang werden Fluggastdaten nur im Luftverkehr verarbeitet, die Europäische Union hat im vergangenen Jahr eine entsprechende Richtlinie verabschiedet (PNR-Richtlinie). Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen Kommissionssprecher mit den Worten, die Mitgliedstaaten könnten ein System für die Erhebung und Verarbeitung von Passagierdaten „auch für andere Verkehrsträger als den Luftverkehr vorsehen“. Zudem sind die die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich für die nationale Sicherheit. Trotzdem wird die Maßnahme im EU-Netzwerk RAILPOL beraten, in dem sich die für den Bahnverkehr zuständigen Polizeibehörden koordinieren.
Ein für die Kontrollen notwendiges Gesetz hatte die belgische Abgeordnetenkammer unter dem Eindruck der Brüsseler Anschläge im Dezember gebilligt. Unternehmen, die der belgischen Meldepflicht nicht nachkommen, drohen für jeden Einzelfall eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
Busse und Fähren sollen folgen
Ursprünglich wollte Belgien die Erhebung von Passagierdaten auch für Fernbusse und Fähren im grenzüberschreitenden Verkehr verpflichtend machen, laut dem neuen Gesetz ist dies bereits möglich. Davon ist in dem Abkommen mit den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien zunächst keine Rede, jedoch kündigt der Innenminister eine solche Erweiterung für die Zukunft an. So sollen Reisen wie jene des tunesischen Staatsangehörigen und Terrorverdächtigen Anis Amri aufgespürt oder verhindert werden. Amri war nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz mutmaßlich mit dem Unternehmen FlixBus bis Amsterdam gereist.
Bereits nach dem Amoklauf in einem Thalys-Hochgeschwindigkeitszug im Sommer 2015 hatte auch die Europäische Union die Sicherheit im Bahnverkehr thematisiert. Verkehrsminister aus neun Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, berieten über verstärkte Sicherheitskontrollen und Videoüberwachung. Die Bundesregierung lehnte die Einrichtung von Sicherheitsschleusen im grenzüberschreitenden Verkehr von Hochgeschwindigkeitszügen auch damals ab.
Quelle: Netzpolitik
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