Jetzt ist es amtlich und gerichtlich bestätigt: "Knöllchen-Horst", selbsternannter Ordnungshüter aus dem ehemaligen Landkreis Osterode, musste einen Dämpfer hinnehmen. Die Datenschutzbeauftragte des Landes und das Verwaltungsgericht Göttingen haben ihm verboten, mit Videos auf Jagd nach Verkehrssündern zu gehen. Für seine zahlreichen Anzeigen hatte er Beweismaterial mit sogenannten Dashcams gesammelt: Also mit Kameras, die er an der Front- und Heckscheibe seines eigenen Autos angebracht hat.
Verwaltungsgericht bestätigt Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel (CDU) hatte dem Rentner die Verwendung solcher Kameras untersagt und angeordnet, die so aufgezeichneten Videoaufnahmen zu löschen. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun bestätigt. In dem Beschluss weist das Gericht auch darauf hin, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstelle, die der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten sei.
Einsatz von Dashcams ist datenschutzwidrig
Mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland verträten seit Jahren die Auffassung, dass der Einsatz von Dashcams unzulässig sei, sagte die Datenschutzbeauftragte Thiel am Dienstag. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätige diese Auffassung. "Knöllchen-Horst" beschäftigte die Gerichte und Datenschutzbeauftragten Niedersachsens seit mehreren Jahren. Für ihn ist damit erst einmal Schluss. Er hatte nach Angaben des Landkreises allein im vergangenen Jahr mehr als 5.000 angebliche Verkehrsdelikte angezeigt.
Gut, der Horst hat gewaltig übertrieben und der Polizei die Arbeit abgenommen. Aber dieses Thema Dashcam ja oder nein. Langsam bin ich es leid. Gerade in letzter Zeit kamen zunehmend Meldungen über die Zulässigkeit in bestimmten Fällen dieser Filme. Und nun wieder doch nicht? Habe die noch Sommerloch beim NDR?
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