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"Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

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  • "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

    Aktuelle Informationen aus Braunschweig, Göttingen und dem Harz mit Videos und Audios von NDR 1 Niedersachsen, Hallo Niedersachsen und weiteren NDR Programmen.



    Jetzt ist es amtlich und gerichtlich bestätigt: "Knöllchen-Horst", selbsternannter Ordnungshüter aus dem ehemaligen Landkreis Osterode, musste einen Dämpfer hinnehmen. Die Datenschutzbeauftragte des Landes und das Verwaltungsgericht Göttingen haben ihm verboten, mit Videos auf Jagd nach Verkehrssündern zu gehen. Für seine zahlreichen Anzeigen hatte er Beweismaterial mit sogenannten Dashcams gesammelt: Also mit Kameras, die er an der Front- und Heckscheibe seines eigenen Autos angebracht hat.

    Verwaltungsgericht bestätigt Datenschutzbeauftragte
    Die Datenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel (CDU) hatte dem Rentner die Verwendung solcher Kameras untersagt und angeordnet, die so aufgezeichneten Videoaufnahmen zu löschen. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun bestätigt. In dem Beschluss weist das Gericht auch darauf hin, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstelle, die der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten sei.

    Einsatz von Dashcams ist datenschutzwidrig
    Mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland verträten seit Jahren die Auffassung, dass der Einsatz von Dashcams unzulässig sei, sagte die Datenschutzbeauftragte Thiel am Dienstag. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätige diese Auffassung. "Knöllchen-Horst" beschäftigte die Gerichte und Datenschutzbeauftragten Niedersachsens seit mehreren Jahren. Für ihn ist damit erst einmal Schluss. Er hatte nach Angaben des Landkreises allein im vergangenen Jahr mehr als 5.000 angebliche Verkehrsdelikte angezeigt.


    Gut, der Horst hat gewaltig übertrieben und der Polizei die Arbeit abgenommen. Aber dieses Thema Dashcam ja oder nein. Langsam bin ich es leid. Gerade in letzter Zeit kamen zunehmend Meldungen über die Zulässigkeit in bestimmten Fällen dieser Filme. Und nun wieder doch nicht? Habe die noch Sommerloch beim NDR?

  • #2
    AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

    Die Begründung der Entscheidung hat einen ganz einfachen Hintergrund in dem
    Fall und fiel folgerichtig:

    Diese Entscheidung der Datenschutzbeauftragten ist kürzlich vom Verwaltungsgericht Göttingen im Rahmen eines
    Eilrechtsschutzverfahrens bestätigt worden (Az.: 1 B 171/16). In dem Beschluss hat das Gericht auch darauf
    hingewiesen, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten ist.

    Pressemitteilungen bei der LfD Niedersachsen

    Nur Ordnungsbehörden ist die Überwachung des fließenden Verkehrs, das Verfolgen von Verstößen
    gestattet.

    Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen.
    Hier summieren sich Datenschutzverstöße und er kann froh sein, dass er nicht Bußgelder wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter kassiert hat. Falls Interesse besteht können wir das gerne vertiefen. Kann Infomaterial
    einstellen.
    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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    • #3
      AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

      Denke auch dass es darum geht dass er ja bewusst die Dashcam genutzt hat um Vergehen zu filmen und nicht um sich selbst bei einem möglichen Unfall zu entlasten.

      Kommentar


      • #4
        AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

        Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
        Denke auch dass es darum geht dass er ja bewusst die Dashcam genutzt hat um Vergehen zu filmen und nicht um sich selbst bei einem möglichen Unfall zu entlasten.
        Richtig, genau darum ging es und das wurde aus gesetzlichen Gründen untersagt.

        Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen.
        Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

        Bundesdatenschutzgesetz

        Ausschlaggebend für die Untersagung:


        § 6b Bundesdatenschutzgesetz

        Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen


        (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

        1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
        2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
        3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

        erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

        (2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

        (3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

        (4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.

        (5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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        • #5
          AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

          Ich habe bei der Verwendung von Videoaufnahmen manchmal das Gefühl,
          dass die Gesetzgebung es sich gerne so hinbiegt,
          wie es gerade am besten passt.
          Bei bestimmten Delikten lässt man sie zu, bei anderen Tatbeständen nicht.
          Im Falle von Knöllchen Horst wehrt man sich wohl des dadurch
          erzeugten intensiven Arbeitsaufkommens für die Behörden dagegen,
          in anderen Fällen greift man zur Verbrechensaufklärung wiederum
          gerne auf etwaige Handyaufnahmen o.ä. zurück,
          entscheidet sich dann während eines Verfahrens oder der dazugehörigen
          Verhandlung, ob solche Beweismittel zugelassen werden oder eben nicht.

          Da braucht es gesetzestechnisch bundesweit eine klare und einheitliche Linie.
          Es kann nicht sein, dass die Judikative einerseits den Einsatz solcher Beweismittel verbietet und sich hinter der Wahrung von Persönlichkeitsrechten versteckt um sich andererseits von Fall zu Fall verschieden, gerne derer zur Verbrechensaufklärung bedient.

          Ich bin absolut kein Freund von Denunzianten wie Knöllchen-Horst,
          solche Typen braucht kein Mensch, aber wenn ich allein im Auto
          unterwegs bin (und das sind täglich sehr viele Kraftfahrer und Privatleute)
          dann wünsche ich mir, dass etwaige Unfälle resultierend aus
          dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer durch verwertbares
          Bild- und Videomaterial mit Datum, Uhrzeit, GPS-technisch erfasster
          Geschwindigkeitsangabe u.v.m vor Gericht zu Gunsten des Opfers
          eingesetzt werden; und auf unseren Straßen nicht das Recht des
          Stärkeren oder das des mit "Augenzeugen" besser besetzten Fahrzeugs gilt;
          und wenn ich hieb und stichfeste, juristisch belastbare Aufnahmen liefere,
          warum sollen diese in einer Gerichtsverhandlung nicht als Beweismittel
          anerkannt werden?

          Oft genug ist es nach Verkehrsunfällen in Gerichtsverhandlungen nämlich so,
          dass selbst beim Vorhandensein von Zeugen völlig gegensätzliche
          Beobachtungen zu Protokoll gegeben werden, dass fängt bereits
          bei Unstimmigkeiten zur Wagenfarbe an und hört bei der völlig
          unterschiedlichen Geschehnis-Wiedergabe auf.
          Unter Zuhilfenahme von verwertbaren Dash-Cam Aufnahmen
          käme dann ganz schnell heraus, was am Unfallort wirklich geschah.

          Um bildmanipulativen Machenschaften vorzubeugen,
          könnte die Polizei das Video-Beweismaterial bereits
          am Unfallort durch sofortiges Überspielen auf das Polizei-Laptop
          überspielen und sichern, dazu braucht es lediglich ein USB-Kabel,
          welches jeder Dash-Cam beiliegt.


          just my 2 ct.

          Gruß!
          M.P.U
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #6
            AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

            M.P.U
            Ich bin absolut kein Freund von Denunzianten wie Knöllchen-Horst,
            solche Typen braucht kein Mensch, aber wenn ich allein im Auto
            unterwegs bin (und das sind täglich sehr viele Kraftfahrer und Privatleute)
            dann wünsche ich mir, dass etwaige Unfälle resultierend aus
            dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer durch verwertbares
            Bild- und Videomaterial mit Datum, Uhrzeit, GPS-technisch erfasster
            Geschwindigkeitsangabe u.v.m vor Gericht zu Gunsten des Opfers
            eingesetzt werden; und auf unseren Straßen nicht das Recht des
            Stärkeren oder das des mit "Augenzeugen" besser besetzten Fahrzeugs gilt;
            und wenn ich hieb und stichfeste, juristisch belastbare Aufnahmen liefere,
            warum sollen diese in einer Gerichtsverhandlung nicht als Beweismittel
            anerkannt werden?
            Das ist der momentane Stand der Rechtsprechung:

            Noch keine gefestigte Rechtsprechung zur Dashcam

            Die Antwort ist: Nein. Die Rechtslage ist nach wie vor nicht geklärt. Es gibt bislang schlichtweg noch nicht genug gerichtliche Entscheidungen, aus denen sich eine klare Linie der Rechtsprechung ableiten ließe.

            Urteile pro Dashcam

            Die bekanntesten Urteile, die sich für eine Zulässigkeit der Dashcam ins Feld führen lassen, sind folgende drei Entscheidungen:

            Amtsgericht München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 343 C 4445/13
            Amtsgericht Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
            Landgericht Landshut, Hinweisbeschluss vom 01.12.2015, Az. 12 S 2603/15
            Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Az. 4 Ss 543/15

            Urteile contra Dashcam:

            Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634
            Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14
            Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015, Az. I 3 S 19/14
            Landgericht Memmingen, Urteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13

            Rechtsprechung - Urteile
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            • #7
              AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

              ...und deshalb:

              Da braucht es gesetzestechnisch bundesweit eine klare und einheitliche Linie.

              Gruß!
              M.P.U
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              • #8
                AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

                Ich finde eine blackbox reicht. Ich stell mir grade vor, wie jeder hanswurst zur polizei fährt um seine dashcam auslesen zu lassen. Nur weil ihm jemand die vorfahrt genommen hat. Genau das wird passieren. Und "horst" darf dann auch weiter machen. Jeder darf dann kameras aufhängen wie es ihm passt. Ich möchte nicht, von wem auch immer, auf schritt und tritt gefilmt werden, sobald ich das haus verlasse.

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                • #9
                  AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

                  Nee...so Typen wie Horst haben jetzt mal Pause,
                  und die Knallerbsenstrauß-Maschendrahtzaun-Fraktion auch.

                  Mir geht es im wesentlichen um Autounfälle, wo die dash-cam
                  wesentlich zur Klärung und zu einer gerechten Rechtsprechung
                  beiträgt, der Richter war ja im Regelfall bei solch einem Ereignis
                  nicht dabei und kann ohne Video nur mutmaßen, welcher
                  der Unfallbeteiligten lügt oder nicht.

                  Und Kameras hängen mittlerweile in jedem Kaufhaus, Supermarkt,
                  öffentlichem Gebäude und Platz.

                  Dieser Tage hat sich eine junge Dame neben jemandem 2 Felgen ihres SUV
                  zerstört, indem sie auf einer Hauptstraße gegen eine etwa 50cm hohe
                  bauliche Maßnahme einer Bushaltestelle geprallt ist, eine Verkehrsberuhigung und Einstiegshilfe zugleich, leider hatte dieser
                  "Jemand" das Hindernis auf seiner Seite, die Frau keins.
                  Sie stieg aus und verlangte von diesem Herrn Jemand Schadensersatz,
                  weil dieser nicht angehalten hatte,um ihr an dieser Straßenstelle
                  Vorrang zu gewähren...
                  Es gab zufällig genug Zeugen vor dieser Kreuzung, die exakt gesehen
                  haben, dass die Mutti mit ihrem SUV etwa 10 Meter weiter zuvor
                  als Linksabbiegerin auf diese Vorfahrtstraße draufgefahren ist,
                  ohne vorher an dem für sie gültigen Stopp-Schild anzuhalten
                  um zu warten, bis die Vorfahrtstraße zu beiden Seiten frei ist,
                  um erst dann links abzubiegen. Sie konnte dem Gesetz nach
                  also gar nicht an der verengten Stelle an der Bushaltestelle
                  auf der Vorfahrtstraße sein, da sie 10 Meter vorher bei
                  beidseitig voll belasteter Vorfahrtstraße am Haltebalken ihres
                  Stopp-Schildes zu warten hatte.

                  Hätte sich diese Begebenheit einige Stunden später ereignet,
                  hätte der "Jemand", der sich auf der Hauptstraße befand,
                  bei der Hindernisstelle ohne Entlastungszeugen und ohne Dash-Cam
                  wohl ziemlich schlechte Karten gehabt;
                  und solche krummen Verkehrssituationen passieren in unserer Republik
                  vermutlich öfter je Tag und Stadt...
                  ...bloß mal so ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit,
                  in solchen Situationen wünsche ich mir einfach so eine Kamera
                  samt richterlicher Anerkennung des Beweismaterials.


                  Gruß!
                  M.P.U
                  "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                  chinesisches Sprichwort

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                  • #10
                    AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

                    Am Rande, als Faustregel für den Gebrauch von Dashcam, ... immer da, wo man als Privatmensch
                    die Datenschutzrechte Dritter verletzt, greift das Bundesdatenschutzgesetz mit hohen Bußgelder.
                    Vor Allem dann, wenn man sich, so wie hier in diesem Fall, in die Aufgaben einer Ordnungsbehörde
                    widerrechtlich einmischt und dabei noch übertreibt.

                    M.P.U

                    AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"
                    ...und deshalb:

                    Da braucht es gesetzestechnisch bundesweit eine klare und einheitliche Linie.
                    Gruß!
                    M.P.U
                    Braucht es, aber solange wir sie nicht haben, ist die Zulassung der Dashcam als Beweismittel vor Gericht
                    reines Lotterie-Spiel. Wie man auch an den widersprüchlichen Urteilen sieht, wird sie mal zugelassen
                    und mal nicht zugelassen. Das kommt immer auf die Situation an. Peinlich nur, wenn man selber mal was
                    falsch gemacht hat, dass nicht erkennt und dann die Aufnahmen dem Gericht zur Verfügung stellen will.

                    Es wird aus Datenschutzgründen auch in Zukunft nicht erlaubt sein, dass Jeder dauerhaft mit der Dashcam
                    den fließenden Verkehr filmt. Das ist Aufgabe einer öffentlich Ordnungsbehörde und dieser auch nur unter
                    bestimmten, gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Nicht benötigtes Material muss von der Behörde auch zeitnah
                    wieder gelöscht werden.
                    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                    • #11
                      AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

                      Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                      Am Rande, als Faustregel für den Gebrauch von Dashcam, ... immer da, wo man als Privatmensch
                      die Datenschutzrechte Dritter verletzt, greift das Bundesdatenschutzgesetz mit hohen Bußgelder.
                      Wann verletz ich Sie? Schon immer sind auf Bildern andere unbeteiligte Menschen zu sehen. Erst im Zeitalter der Digitalen Medien wird darüber sehr kontrovers diskutiert.

                      Meine Kamera läuft immer mit. Sie überschreibt nach ca. 15 oder 20 Stunden wieder und fängt von vorn an. Die Aufnahmen sehe selbst ich, in der Regel nicht. Ich veröffentliche sie nicht bei Voutube oder Facebook. Warum verletze ich dann Persönlichkeitsrechte? Niemand sieht die Bilder. Nur wenns kracht, dann kann man sie anschauen und auswerten. Meine Blackbox sozusagen.

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                      • #12
                        AW: "Knöllchen-Horst" darf nicht mehr filmen"

                        Meine hat auch diesen 30 Sec. Sequenz Überschreibungsmodus,
                        dadurch sichert man sich gegen bestimmte Datenschutzbestimmungen ab,
                        man darf wohl nicht dauerhaft filmen, kann man aber nachweisen,
                        dass unerhebliches Filmmaterial stetig überschrieben/gelöscht wird,
                        ist man diesbezüglich wohl auf der sicheren Seite.

                        Dennoch herrscht mir auch diesem Gebiet in Deutschland
                        noch viel zuviel Grauzone, die ich gern zugunsten etwaiger Unfallopfer
                        ausgeräumt hätte, in anderen Ländern scheint das alles schon geregelt
                        und problemlos zu funktionieren.


                        Gruß!
                        M.P.U
                        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                        chinesisches Sprichwort

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