Trotz Krankenschein sollte ein Arbeitnehmer aus Berlin zum Personalgespräch erscheinen. Das geht zu weit,
meinte dieser und klagte. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm im Grundsatz jetzt Recht.
«Krank ist krank», heißt es umgangssprachlich und bedeutet, dass der Betreffende der Arbeit fern bleibt.
Doch was ist, wenn der Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter zum Personalgespräch zitiert? Müssen
Beschäftigte dem dann trotz eines Arztattestes Folge leisten?
Grundsätzlich nicht, entschied am Mittwoch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15).
Es könne jedoch auch Ausnahmen geben.
meinte dieser und klagte. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm im Grundsatz jetzt Recht.
«Krank ist krank», heißt es umgangssprachlich und bedeutet, dass der Betreffende der Arbeit fern bleibt.
Doch was ist, wenn der Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter zum Personalgespräch zitiert? Müssen
Beschäftigte dem dann trotz eines Arztattestes Folge leisten?
Grundsätzlich nicht, entschied am Mittwoch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15).
Es könne jedoch auch Ausnahmen geben.
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