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Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

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  • Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

    Trotz Krankenschein sollte ein Arbeitnehmer aus Berlin zum Personalgespräch erscheinen. Das geht zu weit,
    meinte dieser und klagte. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm im Grundsatz jetzt Recht.

    «Krank ist krank», heißt es umgangssprachlich und bedeutet, dass der Betreffende der Arbeit fern bleibt.
    Doch was ist, wenn der Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter zum Personalgespräch zitiert? Müssen
    Beschäftigte dem dann trotz eines Arztattestes Folge leisten?

    Grundsätzlich nicht, entschied am Mittwoch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 10 AZR 596/15).
    Es könne jedoch auch Ausnahmen geben.
    Weiter auf SHZ.de
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  • #2
    AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

    Vom Gesetz her zwar richtig aber wenn man die Story liest, hmmm

    Es ging um SEINE berufliche Zukunft und er schafft es nicht zu einem Gespräch zu kommen, was für eine schlimme Krankheit muss er gehabt haben nicht zu einem Gespräch zu kommen?

    Also bei einem von den beiden (MA oder Firma) ist etwas faul.

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    • #3
      AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

      Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
      Vom Gesetz her zwar richtig aber wenn man die Story liest, hmmm

      Es ging um SEINE berufliche Zukunft und er schafft es nicht zu einem Gespräch zu kommen, was für eine schlimme Krankheit muss er gehabt haben nicht zu einem Gespräch zu kommen?

      Also bei einem von den beiden (MA oder Firma) ist etwas faul.
      Na, wenn du das nächste Mal AU bist, hast du sicher nichts dagegen bei deinem Chef
      trotz AU auf dem Hof anzutanzen, um über deine Zukunft in der Firma zu sprechen.?
      Oder habe ich dich da jetzt missverstanden? :classic:
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      • #4
        AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

        Es gab drei Termine, man kann sich auch anstellen.

        Wie gesagt, wenn er wirklich Todkrank war ok, aber es geht hier um ein einfaches Gespräch, wenn er das nicht hinbekommt dann muss er ja schon Bettlägerig sein.

        Etwas "besseres" kann er eigentlich auch nicht vorhaben, er ist ja schließlich AU.

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        • #5
          AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

          Es geht hier um den Grundsatz: "Krank ist Krank und wer krank ist, erscheint nicht am Arbeitsplatz"!
          Das Urteil ist insofern gut, als das die harte erkämpfte Arbeitsunfähigkeit nicht angetastet wird.
          Gewerkschafter werden dir das sicher gerne bestätigten. alterelch wird das Thema hier bestimmt
          entdecken und sicher gerne dazu etwas schreiben. Es geht hier auch um eine Abmahnung in der
          Personalakte, während einer AU, ist absolut nicht hinnehmbar. Arbeitsrechtlich auch vom Gesetz her
          nicht zu rechtfertigen.
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          • #6
            AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

            Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen

            Es ging um SEINE berufliche Zukunft und er schafft es nicht zu einem Gespräch zu kommen, was für eine schlimme Krankheit muss er gehabt haben nicht zu einem Gespräch zu kommen?
            .

            Egal wie Du es anstellst, wird es Dir in dieser Situation vom
            Arbeitgeber wohl generell zu Deinen Ungunsten ausgelegt.
            (vor allem in solchen Fällen, in denen das Verhältnis zwischen
            Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher schon angeknackst oder zerrüttet war)

            Erscheinst Du nicht = mangeldes Betriebsintresse; und dass
            obwohl es um Deine berufliche Zukunft geht.
            Erscheinst Du trotz Krankheit = Ach da schau her, wenn er krank
            erscheinen kann, dann wird die Krankheit schon nicht so schlimm sein,
            damit konnte er gewiss auch regulär zur Arbeit antanzen.

            Ein zweischneidiges Schwert, wie man sieht,
            da kommt dieses Urteil gerade recht.


            Gruß!
            M.P.U
            "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

            chinesisches Sprichwort

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            • #7
              AW: Bundesarbeitsgericht Erfurt - Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

              Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
              Es geht hier um den Grundsatz: "Krank ist Krank und wer krank ist, erscheint nicht am Arbeitsplatz"!
              Das Urteil ist insofern gut, als das die harte erkämpfte Arbeitsunfähigkeit nicht angetastet wird.
              Gewerkschafter werden dir das sicher gerne bestätigten. alterelch wird das Thema hier bestimmt
              entdecken und sicher gerne dazu etwas schreiben. Es geht hier auch um eine Abmahnung in der
              Personalakte, während einer AU, ist absolut nicht hinnehmbar. Arbeitsrechtlich auch vom Gesetz her
              nicht zu rechtfertigen.
              Ja, gäbe viel zu erzählen. Ich darf aber keine verbindliche Beratung geben, kann ich garnicht. Ich habe auf BR Lehrgängen gelernt wie ich mit Abmahnungen umzugehen habe und habe selbst einen Richter schon mal eines besseren belehrt, weil er fragt warum ich gegen eine Abmahnung nicht angegangen wäre. Ich erklärte seinerzeit das es Energieverschwendung und Verschwendung der wertvollen Zeit des Arbeitsgerichts sei gegen wirtlich hirnlose Abmahnungen etwas zu unternehmen. Jetzt wo eine Kündigung im Haus stand wäre wohl eher der geeignete Zeitpunkt über Wiedereinstellung oder Abfindung zu sprechen. Es brachte mit 3 Monate gestrichene Prämie wieder, mein normales Gehalt und noch 1 1/2 Monatsgehälter Abfindung. Ich war 18 Monate im Betrieb. Kein schlechter Schnitt wie ich finde. Aber ich bin nicht wie ein Proll durch den Betrieb gegangen und habe im stillen Kämmerlein meine Antworten gegeben. Man sollte niemals für den Arbeitgeber durchschaubar sein. Lieber still und ruhig arbeiten. So hat es der Arbeitgeber schwer dich einzuschätzen. Wenns drauf ankommt, ist er völlig überrascht und überrumpelt.

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