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Auswärtiges Amt - Griechenland - Reise und Sicherheitshinweise aktualisiert

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  • Auswärtiges Amt - Griechenland - Reise und Sicherheitshinweise aktualisiert

    Das Auswärtige Amt hat seine Griechenland - Reise- und Sicherheitshinweise aktualisiert:

    Besondere strafrechtliche Vorschriften

    In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

    Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.

    Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d. h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

    Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

    Angesichts verbreiteter Schleusungskriminalität in der Region wird dringend geraten

    grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter im Fahrzeug mitzunehmen,
    bei Mitnahme in Ausnahmefällen vorher zu klären, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen und im Zweifel die Mitnahme abzulehnen,
    Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort abzustellen und gut zu verschließen, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen und vor Ausreise aus Griechenland zu prüfen, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.

    Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.


    Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa

    Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (dieses Delikt zählt zur organisierten Kriminalität) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

    Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:

    Bei der Anreise zu den Fährhäfen

    Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen kontrolliert werden.

    Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).

    Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.

    Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

    Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.

    Sollten auf der Fähre durch die Küstenwache unberechtigte Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, erfolgt im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens.

    In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:

    Kooperation ist besser als Verweigerung;
    Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
    In schwierigen Fällen beraten und unterstützen die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.

    Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Stand 26.10.2016
    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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