Urteil - Teurer Spaß mit Gefahrgut
Den Umweltschaden haben Unbekannte angerichtet, bezahlen muss die Transportfirma. Dieser
Vandalismus kam dem Unternehmen teuer zu stehen: Unbekannte hatten sich in Frankenthal
an zwei von einer Transportfirma auf einem Lkw-Parkplatz abgestellten Gefahrguttransportern
zu schaffen gemacht. Dabei öffneten sie unter anderem die Ablassventile. Am Ende liefen
10.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und 4.000 Liter Testbenzin ungehindert in den
Boden und in die Kanalisation. Nicht nur der Schrecken war bei der betroffenen Firma groß, noch
viel schwerer wogen die finanziellen Folgen. Die muss nach Ansicht des Verwaltungsgerichts
Neustadt das Unternehmen tragen – auch wenn unbekannte Täter dafür verantwortlich waren.
Denn die Gemeinde musste eiligst umfangreiche Arbeiten in die Wege leiten, um zu verhindern,
dass Grundwasser verunreinigt wurde. Dafür erhielt das Unternehmen die Rechnung – und klagte
dagegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte aber, dass die Transportfirma als Fahrzeughalterin
für die Beseitigung der Umweltverschmutzung aufkommen muss (Az.: 4 K 696/15NW). Begründung:
Das Unternehmen sei seinen Überwachungspflichten als Beförderer nicht nachgekommen. ........
Den Umweltschaden haben Unbekannte angerichtet, bezahlen muss die Transportfirma. Dieser
Vandalismus kam dem Unternehmen teuer zu stehen: Unbekannte hatten sich in Frankenthal
an zwei von einer Transportfirma auf einem Lkw-Parkplatz abgestellten Gefahrguttransportern
zu schaffen gemacht. Dabei öffneten sie unter anderem die Ablassventile. Am Ende liefen
10.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und 4.000 Liter Testbenzin ungehindert in den
Boden und in die Kanalisation. Nicht nur der Schrecken war bei der betroffenen Firma groß, noch
viel schwerer wogen die finanziellen Folgen. Die muss nach Ansicht des Verwaltungsgerichts
Neustadt das Unternehmen tragen – auch wenn unbekannte Täter dafür verantwortlich waren.
Denn die Gemeinde musste eiligst umfangreiche Arbeiten in die Wege leiten, um zu verhindern,
dass Grundwasser verunreinigt wurde. Dafür erhielt das Unternehmen die Rechnung – und klagte
dagegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte aber, dass die Transportfirma als Fahrzeughalterin
für die Beseitigung der Umweltverschmutzung aufkommen muss (Az.: 4 K 696/15NW). Begründung:
Das Unternehmen sei seinen Überwachungspflichten als Beförderer nicht nachgekommen. ........
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