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Spesenabrechung

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  • Spesenabrechung

    Hallo, schon klar, die Frage wurde sicherlich schon x-fach behandelt. Aber ich habe so ad hoc hier nichts gefunden und auch im Internet nicht.
    Daher brauche ich für die Antwort auch nur eine Zahl. Die sollte dann aber auch bitte stimmen.
    Wie ihr wisst fahre ich nur als Aushilfe. Habe bisher nie Spesen abgerechnet. Mein jetziger Chef war da sehr erstaunt.
    Ich weiß es gibt ab 8 Std. 12 Euro und ab 24 Std. 24 Euro.
    Aber es gibt folgende Meinungsverschiedenheit unter den Fahrern die ich gefragt habe:
    Ist die Abwesenheit pro Kalendertag (also von 00:00 - 24:00 Uhr) oder durchlaufend (also tagübergreifend) ?
    Beispiel : ich beginne Mittwoch um 18:00 Uhr und ende Donnerstag um 23:00 Uhr.
    Bekomme ich nun 24 Euro oder 12 Euro ?

    Also, wie gesagt, eine richtige Zahl reicht mir, damit es nicht zu lang wird.

    Danke Ragnar

  • #2
    AW: Spesenabrechung

    Nein der Zeitraum gilt immer von 0:00 h bis 24 Uhr!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

    Kommentar


    • #3
      AW: Spesenabrechung

      Da gibt's sogar ein Urteil dazu:
      Wenn du Nachts schläfst, dann wird 0-24 Uhr gerechnet...
      Fährst du Nachts durch, dann gilt Arbeitsbeginn - Arbeitsende, also Tagsübergreifend...
      In deinem Fall kannste also auf 2 x 8 Std. pochen, also 2 x 12 Euro...

      Kommentar


      • #4
        AW: Spesenabrechung

        Auf die Schnelle gesucht und folgendes gefunden:
        Neu ist auch, dass bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 12 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf (§ 9 Abs. 4a Nr. 2 EStG).
        Quelle
        NICHT durch mich hervorgehoben, sondern von Autor selbst!

        Da wurde die Urteil von Bundesgericht wohl schon in neue Gesetz berücksichtigt...

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