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Niedrige Brücken

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  • #16
    AW: Niedrige Brücken

    Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
    Ups!
    Scheint so!
    Na dann werde ich es gleich mal löschen...
    War's soweit richtig??
    Bernie so gut wie du habe ich es auch nicht gewusst! Du kannst es wieder erklären ;-)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #17
      AW: Niedrige Brücken

      Na, wir wollen ein paar noch die Chance geben...
      Morgen Abend dann... ;)

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      • #18
        AW: Niedrige Brücken

        OK Bernie :) .
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #19
          AW: Niedrige Brücken

          Also ich meine bei 4m muss sie irgendwas zwischen 4,21 und 4,49 sein, darüber braucht man kein Schild und darunter muss es ein 3,90er sein.

          Das ist allerdings nur sehr theoretisch, bei OOG Transporten sollte man dies genau prüfen.

          Richtig?

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          • #20
            AW: Niedrige Brücken

            Na wo ist der Bernie? :-)
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #21
              AW: Niedrige Brücken

              Unter einer Brücke festgefahren :lmao[1]:

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              • #22
                AW: Niedrige Brücken

                Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                Unter einer Brücke festgefahren :lmao[1]:

                ...........:rofl2[1]:
                "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                chinesisches Sprichwort

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                • #23
                  AW: Niedrige Brücken

                  Ajajajaj....
                  Ungeduldig???
                  Aaalsoooo...
                  Ein vorredner hat es schon erfasst...
                  Sobald es weniger als 4,5 Meter sind, muss die Höhe auf 4 Meter begrenzt werden. Ab dann gilt: die Höhenbegrenzung muss mindestens 20 cm Toleranz beinhalten, jeweils abgerundet auf die nächstkleinere 10-cm-Schritt!
                  Diese Richtlinie ist nur in öffentliche Verkehrsraum vorgegeben, aber nicht Haftungsrechtlich Verbindlich!
                  D.h. wenn z.b. eine Gemeinde an einer 3,81-meter-Brücke ein 3,8er Schild montiert, und ein LKW mit 3,79 bleibt hängen, dann haftet der Fahrer dafür!
                  Genauso, wenn die Unterführung in einer Senke liegt, die tatsächliche Höhe von 4meter mit 3,8 Meter beschildert ist, könnte ein Lastzug mit 3,7 Meter wegen seiner lange Radstand hängen bleiben, Pech für den Fahrer!
                  Noch fieser ist z.B. in Parkhaus!
                  Diese müssen die RiLi GARNICHT beachten, d.h. die dürfen auch mit nur 1cm Toleranz beschildern!
                  (idR. haben die Tiefgaragen mind. 5 cm Toleranz...)

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