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  • #16
    AW: Frage!

    Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
    Die Begründung mit den zwei Karten ist btw sehr sonderbar, weil dann dürften ja in einer Firma keine Namensvetter arbeiten.
    Wenn es zwei Peter Müller in der Firma gibt und jeder hat seine Fahrerkarte, so hat deswegen nicht jeder gleich zwei Fahrerkarten.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #17
      AW: Frage!

      Naja...
      Die Nummer sollte trotzdem bis auf letzte Zahl identisch sein...
      Mit der neue Fahrerkarte bzw. Führerschein wandert nur ein Ziffer nach oben...

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      • #18
        AW: Frage!

        Ja aber ich kann doch dann trotzdem nicht doppelt soviel fahren nur weil ich zwei Karten habe.

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        • #19
          AW: Frage!

          Selbst wenn...
          (Namensvetter könnte auch ein Dispo sei...)
          HOOOCHinteressant wird es spätestens, wenn die BAG den Schreiber auslesen!!

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          • #20
            AW: Frage!

            Ja eben, wenn ich bescheißen will dann brauch ich da keine zwei Karten dazu!

            Edit:
            Mir wird ja aber quasi genau dies unterstellt!
            Zuletzt geändert von Ravioli; 19.07.2016, 19:56.

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            • #21
              AW: Frage!

              Ich frag's mal hier dazu. Das der VDO abgelaufene Karten angewidert sofort ausspuckt ist klar. Wie sieht das eigentlich im umgekehrtem Fall aus? Nimmt der VDO eine Karte die NOCH NICHT gültig ist?
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #22
                AW: Frage!

                Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                Ich frag's mal hier dazu. Das der VDO abgelaufene Karten angewidert sofort ausspuckt ist klar. Wie sieht das eigentlich im umgekehrtem Fall aus? Nimmt der VDO eine Karte die NOCH NICHT gültig ist?
                Nein, die nimmt er auch nicht.

                Viele Grüße

                Ramaanda

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                • #23
                  AW: Frage!

                  Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                  Nein, die nimmt er auch nicht.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

                  Heißt ich kann am Montag zum TüV und eine Karte mit Gültigkeit ab 1.3.17 beantragen und die am sagen wir 25.2.17 holen ohne die alte Karte mit Verfalldatum 28.2.17 da lassen zu müssen?
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • #24
                    AW: Frage!

                    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                    Heißt ich kann am Montag zum TüV und eine Karte mit Gültigkeit ab 1.3.17 beantragen und die am sagen wir 25.2.17 holen ohne die alte Karte mit Verfalldatum 28.2.17 da lassen zu müssen?
                    Genauso ist es. Die alte Karte darfst du gar nicht abgeben. Du musst sie noch 28 Tage über den 1.3. hinaus wegen der Nachweispflicht mit dir führen.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #25
                      AW: Frage!

                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Genauso ist es. Die alte Karte darfst du gar nicht abgeben. Du musst sie noch 28 Tage über den 1.3. hinaus wegen der Nachweispflicht mit dir führen.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda
                      Nun denn. Dann werde ich morgen bei meiner Freundin beim TüV aufschlagen. Nur, wie am Anfang des Threads geschrieben interessiert es die Dame ein feuchtes Höschen das ich die alte Karte nicht abgeben darf bezüglich Nachweispflicht. Aber vielleicht sind jetzt die Umstände andere.
                      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                      • #26
                        AW: Frage!

                        Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                        Nun denn. Dann werde ich morgen bei meiner Freundin beim TüV aufschlagen. Nur, wie am Anfang des Threads geschrieben interessiert es die Dame ein feuchtes Höschen das ich die alte Karte nicht abgeben darf bezüglich Nachweispflicht. Aber vielleicht sind jetzt die Umstände andere.
                        Die alte Dame kann die alte Fahrerkarte (was für ein Wortspiel ...) nur einziehen, wenn du wie am Anfang des Threads die Gleichschaltung der Nummern willst und deshalb die Fahrerkarte 1 Jahr vorgezogen haben willst. Dann gilt, niemand darf zwei gültige Fahrerkarten haben. Die Betonung liegt hier auf "gültig". Bei normalem Ablauf bleibt die Fahrerkarte in deinem Besitz. Ich hatte das gleiche gehabt mit einem meiner Fahrer. Da hat die Tante vom Straßenverkehrsamt einfach die alte Fahrerkarte eingezogen und zusätzlich noch zerschnibbelt. Ich habe das anschließend klären lassen, damit das nicht noch einmal vorkommt. Drucke dir die Bilder einfach aus und zeige sie der alten Dame beim TÜV.

                        fahrer10.jpgfahrer11.jpg

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #27
                          AW: Frage!

                          Danke dir für deine Hilfe. Der hiesige TüV hat morgen offen. Ich freu mich auf morgen. Wenn die Dame Dumm tut geht's rund. Erst im Popo, dann im ....:devil[1]:
                          Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                          • #28
                            AW: Frage!

                            Nur mal aus der praxis. Die neue karte gilt ab dem tage, wenn die alte abgelaufen ist. Vorher wird die neue ksrte bom gerät nicht akzeptiert. Da läuft ein countdown, wie lange die alte karte noch gültig ist. Wird im display angezeigt. Erst dann wird die neue karte akzeptiert. Also kann mir niemand die alte karte lochen. Sonst ist meine fahrt zuende. Bis die neue karte gilt. Danach soll man die ungültige karte der unteren ausstellenden behörde zurück senden. Kann man machen oder lassen. So bin ich bisher gefahren. Die karte ist ein aktuelles gültiges dokument. Niemand hat die zu lochen oder zu schreddern. Theoretisch kann man mir die karte am stichtage um 24 uhr schreddern, und mich mit einer karte, gültig ab 00.01 uhr des nächsten tages weiterschicken. Aber nachtrag nicht vergessen....und in der regel sind die mitarbeiter der unteren verkehrsbehörde gegen mitternacht zu hause. Also was soll das?

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                            • #29
                              AW: Frage!

                              Hatte meinen LKW-Führerschein Nov. 2011 gemacht, ergo FS und Karte bis Nov. 2016 gültig. Nun musste ich im Sept. 2014 aber die 95 eintragen lassen. Somit schon nach knapp drei Jahren ein neuer FS. Wollte wegen Gleichlauf auch eine neue Fahrerkarte beantragen. Sagte mir die Dame bei der FS-Stelle, dass dies möglich ist aber ich die 'alte' Karte ab sofort nicht mehr nutzen könne, da die Behörde in Berlin diese umgehend als ungültig eintragen würde. Ich hätte ein Schreiben bekommen und hätte damit fahren können. Wollte ich aber nicht. Begründung war, dass die alte und neue Karte sonst einen Übergangszeitraum beide gültig gewesen wären und das ist natürlich nicht erlaubt. Da man die Karte per Post zugeschickt bekommt war meine Idee, dass ich die alte Karte gegen die neue Karte bei der FS-Stelle tausche auch kein Weg.
                              Hatte dann im August 2016 meine neue Karte regulär beantragt und diese dann auch bereits im Oktober erhalten mit Gültigkeit am 16.11.16. Da die alte Karte am 15.11.16 abgelaufen war, ist das kein Problem. Es war immer nur eine Karte gültig. Die alte Karte hatte ich dann noch 28 Tage dabei. Jetzt liegt sie in der Schublade. Eigentlich hätte ich sie wohl beim Spediteur abgeben sollen.

                              Gruß Ragnar

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                              • #30
                                AW: Frage!

                                Genau so läuft das. Und die karte ist an die fahrerlaubnis gekoppelt. Gilt und verfällt mit dieser. Ich verstehe nicht, daß es da probleme mit den nummern gibt. Jedenfalls hatte ich bisher keinerlei probleme.

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