Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lenk- und Ruhezeiten: Bußgeld für Unternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Lenk- und Ruhezeiten: Bußgeld für Unternehmer

    Transportunternehmer sind dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung zu sorgen. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer monatelang gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen.
    Der Unternehmer hatte ihn wiederholt aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Andere Maßnahmen erfolgten nicht, eine schriftliche Abmahnung erteilte der Unternehmer erst nach der Verurteilung zur Gelbuße. Das Gericht erkannte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides an, der LKW-Unternehmer musste das Bußgeld wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz bezahlen.
    Der Unternehmer hat nach Auffassung des Gerichts, um der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung ordnungsgemäß nachzukommen:
    • das Fahrpersonal in regelmäßigen Abständen eindringlich auf die maßgeblichen Lenk- und Ruhezeiten hinzuweisen,
    • wöchentlich die Schaublätter der Kontrollgeräte zu überprüfen,
    • die Fahrten so zu disponieren, dass dem Fahrer die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist,
    • gegenüber Fahrern, die trotz eindringlicher Belehrungen die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, rechtzeitig angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen
    • wie Abmahnung und nötigenfalls Kündigung zu ergreifen.
    Aktenzeichen wird nachgereicht, sowie gefunden: Beitrag von Auto-Sieger.de
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Kannst du da mal ein Aktenzeichen oder eine Quellenangabe oder ähnlich angeben, damit mann dieses Urteil evt, besser verwenden kann. Danke!
    Deine Recherchen bewegen sich auf einem hohen Nivaeu.
    Bravo!
    Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

    Kommentar


    • #3
      Das genaue Urteil mit allen Facetten ist übrigens hier nachzulesen:


      OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 21.12.2007, Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 83/07 - (OWi) 64/07 III
      Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

      Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

      Kommentar


      • #4
        Danke echt stark!
        Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

        Kommentar

        Werde jetzt Mitglied in der BO Community

        Einklappen

        Online-Benutzer

        Einklappen

        163724 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 32, Gäste: 163692.

        Mit 163.724 Benutzern waren am 29.03.2024 um 11:53 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

        Ads Widget

        Einklappen
        Lädt...
        X