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Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

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  • Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

    Der Mindestlohn in Deutschland und Frankreich ist Gesetz - auch für Lkw-Fahrer aus dem Ausland. Daran stößt sich die EU: Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr werde so eingeschränkt.

    Die EU-Kommission nimmt Insidern zufolge Mindestlohn-Regelungen für ausländische Lastwagenfahrer in Frankreich und Deutschland ins Visier. Die Wettbewerbshüter stoßen sich nach Angaben von mit der Sache vertrauten Personen daran, dass ausländische Speditionen ihre Lkw-Fahrer bei Lieferungen in Frankreich künftig mit dem dort geltenden Mindestlohn von 9,67 Euro pro Stunde bezahlen müssen.

    Das verstoße gegen das EU-Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, weshalb am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet werde. In Deutschland werde die Kommission nachsetzen, nachdem sie bereits vor gut einem Jahr ein sogenanntes Pilotverfahren gegen ein ähnliches Gesetz gestartet hatte.

    Mit 8,50 Euro liegt auch der deutsche Mindestlohn weit über den Tarifen in der Speditionsbranche Osteuropas, die ihren Marktanteil im europaweiten Transportgeschäft ausgebaut hat. Dagegen läuft die Konkurrenz in Ländern mit höheren Löhnen Sturm. Viele EU-Länder vor allem in Osteuropa werfen Deutschland und Frankreich hingegen vor, mit der Mindestlohnregelung den Wettbewerb zu behindern. Bei dem Einsatz ausländischer Lkw geht es im Kern um die sogenannte Kabotage, bei der Leerfahrten vermieden werden sollen. Sie ermöglicht beispielsweise einem bulgarischen Fahrer nach einer Lieferung nach Frankreich dort für eine gewisse Zeit noch weitere Aufträge zu übernehmen.
    Nach früheren Angaben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung stehen dem Monatsgehalt von 1800 Euro beim deutschen Mindestlohn beispielsweise 500 Euro für einen rumänischen Fahrer gegenüber

    Link zur Quelle dieses Artikels: Frankfurter Allgemeine
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

    Ooha...wer mag denn das sein, "von mit der sache vertraute personen".....???

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    • #3
      AW: Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

      Man sollte auf die Neuregelung des Arbeitnehmerentsendegesetz warten. Alles was bis dahin passiert is wurschteln und Flickschusterei. Es wird bereits in Deutschland und Europa intensiv daran gearbeitet. Ich kenne schon einen ersten Entwurf.

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      • #4
        AW: Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

        Was ist da angedacht, in diesem entwurf? Die kollegen kriegen nix? Da kriegt doch das wort "lobby" eine ganz neue bedeutung. Da werden mitten im spiel die regeln geändert. Die dummen sind nicht nur die ausländischen kollegen, sondern auch wir. Die eu sollte auch pakistan und die philipinen mit aufnehmen. Die polen und bulgaren werden langsam zu teuer.

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        • #5
          AW: Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

          Irgendwann im Herbst spricht dazu wahrscheinlich eine Delegation von Fahrern aus der Actie und den Kraftfahrerkreisen in Brüssel vor dem Parlament. Zumindest ist deshalb ein Besuch dort geplant. Einladung von der ETF jedenfalls liegt vor. Also, geduldig abwarten.

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          • #6
            AW: Kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer

            Interview
            Ganze Fuhrparks "umgeflaggt": Sozialdumping im Güterverkehr

            Nicht nur Schiffe können unter Billigflagge fahren – auch im Lkw-Verkehr gibt es inzwischen ähnliche Phänomene. Transport- und Logistik-Experte Professor Karlheinz Schmidt beklagt zunehmendes "social dumping" im europäischen Güterverkehr. Er fordert, nationale Mindestlohnvorschriften "ohne Wenn und Aber" anzuwenden.
            DGB.de

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