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  • Schichtende nachträglich eintragen

    Kann das Schichtende nachträglich eingetragen werden und ist dies erlaubt?

    Beispiel: Komme um 17:00 zur Ladestelle und man sagt mir dass ich um 19:00 beladen werde.
    Also erst einmal auf Pause eingestellt.
    Dann heisst es es verschiebt sich die Beladung wegen eines techn. Defekts,
    Um 23:30 heisst es dann es kann erst ab 7:00 am nächsten Morgen beladen werden.

    Kann ich jetzt das Schichtende nachträglich auf 22:00 eintragen um die 9 Stunden als reduzierte Tagespause zu nutzen?

  • #2
    AW: Schichtende nachträglich eintragen

    Zitat von Rolfo Beitrag anzeigen
    Kann das Schichtende nachträglich eingetragen werden und ist dies erlaubt?

    Beispiel: Komme um 17:00 zur Ladestelle und man sagt mir dass ich um 19:00 beladen werde.
    Also erst einmal auf Pause eingestellt.
    Dann heisst es es verschiebt sich die Beladung wegen eines techn. Defekts,
    Um 23:30 heisst es dann es kann erst ab 7:00 am nächsten Morgen beladen werden.

    Kann ich jetzt das Schichtende nachträglich auf 22:00 eintragen um die 9 Stunden als reduzierte Tagespause zu nutzen?
    Wenn das Schichtende einmal auf der Karte oder im Tacho erfasst worden ist, kann nachträglich nichts mehr geändert werden. Um dir jetzt präzise aber eine Antwort geben zu können, fehlen mir Informationen, was du die ganze Zeit gemacht hast und wie du das mit dem Tacho gehändelt hast.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      AW: Schichtende nachträglich eintragen

      Hallo,

      wenn Du um 17:00 Uhr auf Pause gestellt hast und tatsächlich erst am nächsten Morgen wieder um 07:00 Uhr mit der Arbeit beginnst, hast Du eine Ruhezeit von 14 Std. und damit eine 'normale' Ruhezeit und keine verkürzte. Es sei denn, Deine vorherige Schichtzeit war über 13 Std.

      Du hast dann nur das Problem, dass Du um 17:00 Uhr nicht auf Schichtende gestellt hast. Das kann dann bei einer Kontrolle wohl Probleme geben.

      Ich weiß nicht, ob man das Schichtende nachträglich für einen früheren Zeitpunkt eingeben kann.

      Ich bin ja Aushilfsfahrer und nur sehr selten über Nacht draussen. Konsequenterweise vergesse ich immer auf Schichtende zu stellen. Das fällt mir dann erst morgens ein. Hatte seit 2011 aber auch keine Kontrolle. Keine Ahnung, was das kostet, wenn die mich mal innerhalb des 28-tägigen Zeitraums erwischen.

      Gruß Ragnar

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      • #4
        AW: Schichtende nachträglich eintragen

        Schidchtende lässt sich nur nachtragen, wenn die Fahrerkarte nicht eingelegt ist.
        Ist es eingelegt, wird automatisch die gegenwärtig Zeiten abgespeichert, da ist nix mehr mit rückgängig zu machen...
        Aber es gibt ein Plan B:
        Ausdruck machen, von Hand sein Schichtende eintragen und begründen "vergessen einzugeben" Kostet innerdeutsch "nur paar Euro Verwarnung"

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        • #5
          AW: Schichtende nachträglich eintragen

          Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
          Schidchtende lässt sich nur nachtragen, wenn die Fahrerkarte nicht eingelegt ist.
          Ist es eingelegt, wird automatisch die gegenwärtig Zeiten abgespeichert, da ist nix mehr mit rückgängig zu machen...
          Aber es gibt ein Plan B:
          Ausdruck machen, von Hand sein Schichtende eintragen und begründen "vergessen einzugeben" Kostet innerdeutsch "nur paar Euro Verwarnung"
          Ich bin immer wieder erstaunt, wofür so ein Ausdruck alles herhalten muss. Es ist eine Unsitte geworden, so einen Ausdruck als Allheilmittel anzupreisen, obwohl keine Behörde ihn anerkennt. Die EU VO 165/14 als Nachfolger der 3821/85 schreibt explizit vor, wann man einen Ausdruck machen muss und wann er akzeptiert wird. Das ist zum Beispiel bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Fahrerkarte der Fall. Oder aber in den Leitlinien wird es vorgeschrieben z.B. bei Lenkzeitüberschreitungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden. Aber davon, dass man sich quasi von einem Irrtum der eigentlich kein Irrtum ist, freikaufen kann, indem man einen Ausdruck macht, habe ich nichts gehört. Und dass es ein paar Euro Verwarnung dafür gibt, passt schon mal überhaupt nicht. Wenn mir ein Polizist eine Verwarnung auf´s Auge drückt, dann muss er mir einen Paragraphen nennen, wo drin steht dass ich für diesen Ausdruck einen Rabatt bekomme und vor allem, wie hoch der Rabatt ist.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #6
            AW: Schichtende nachträglich eintragen

            Eine Ausdruck kannst du jederzeit machen und eine schriftliche Rechtsmeinung dazu schreiben, es ist nicht verboten...
            ABER!
            Diese Ausdruck ist unterschrieben ein Dokument!
            Und mit diese Dokument erklärst du dein Fehler, samt Unterschrift.
            Sollte dich die Kontrollorgan wegen einer Fehler anpissen wollen, kannst du es mit dein Ausdruck kontern!!
            So habe ich schon mal einen 30er Pause als Falscheintrag und rückwirkend als Arbeit deklariert, um einen späteren 30er Pause in Anspruch nehmen zu können! Ging so auch bei berühmt berüchtigen Kontrolleur an B312 bei Berkheim ohne weitere Beanstaundung durch! :)
            Weil:
            Als Beschuldigter muss die Kontrollorgan nun das Gegenteil beweisen!!
            Daß es eine Freibrief ist, schrieb ich nirgends, es ist lediglich ein Schadensminderung...

            Kommentar


            • #7
              AW: Schichtende nachträglich eintragen

              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
              Eine Ausdruck kannst du jederzeit machen und eine schriftliche Rechtsmeinung dazu schreiben, es ist nicht verboten...
              ABER!
              Diese Ausdruck ist unterschrieben ein Dokument!
              Und mit diese Dokument erklärst du dein Fehler, samt Unterschrift.
              Sollte dich die Kontrollorgan wegen einer Fehler anpissen wollen, kannst du es mit dein Ausdruck kontern!!
              So habe ich schon mal einen 30er Pause als Falscheintrag und rückwirkend als Arbeit deklariert, um einen späteren 30er Pause in Anspruch nehmen zu können! Ging so auch bei berühmt berüchtigen Kontrolleur an B312 bei Berkheim ohne weitere Beanstaundung durch! :)
              Weil:
              Als Beschuldigter muss die Kontrollorgan nun das Gegenteil beweisen!!
              Daß es eine Freibrief ist, schrieb ich nirgends, es ist lediglich ein Schadensminderung...
              Ich kann auch eine Rolle Klopapier nehmen und alles drauf schreiben, was mir gerade in den Sinn kommt. Deshalb wird das Klopapier nicht zu einem Dokument. Zeige ich einem Kontrollbeamten die beschriebene Klopapierrolle, kann er darüber lächeln oder es interessiert ihn nicht. Es ist seine Entscheidung. Genau das ist der Haken. Wenn hier jemand eine Frage hat, dann sollte man ihm seriös antworten und nicht so ein Wischiwaschi-Gedöns vorsetzen, mit dem er unterwegs Schiffbruch erleiden wird.
              Wäre ich dein Chef, würde ich dir für so einen Ausdruck verbal in den Hintern treten, weil du das teure Druckerpapier für so einen Mist benutzt.
              Musste mal gesagt werden.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #8
                AW: Schichtende nachträglich eintragen

                Ich fahre schon seit 1997 Lkw...
                Davon 6 Jahre Werksverkehr mit Tieflader auf Bau (bis 500 Km einfache Strecke), 8 Jahre International Baustoffkran-Fernverkehr, ein Jahr Bühne...
                Lkw-Kontrollen neben ettliche in BRD auch regelmäßig in Österreich, paar mal Frankreich, 2 mal Schweiz und einmal Ungarn.
                Bisher bezahlte Strafen wegen L&R: ZERO!! Teils gar Dank Ausdruck!!
                Und du?

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                • #9
                  AW: Schichtende nachträglich eintragen

                  Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                  Ich fahre schon seit 1997 Lkw...
                  Davon 6 Jahre Werksverkehr mit Tieflader auf Bau (bis 500 Km einfache Strecke), 8 Jahre International Baustoffkran-Fernverkehr, ein Jahr Bühne...
                  Lkw-Kontrollen neben ettliche in BRD auch regelmäßig in Österreich, paar mal Frankreich, 2 mal Schweiz und einmal Ungarn.
                  Bisher bezahlte Strafen wegen L&R: ZERO!! Teils gar Dank Ausdruck!!
                  Und du?
                  Wie "und du"? Werden Gesetze jetzt nach Berufserfahrung und nach der Anzahl der Länder in denen man war ausgelegt oder was willst du mir jetzt einreden? Hier hat jemand wie so oft eine Frage gehabt. Und jedesmal meldet sich hier die "aber in Frankreich-" und die "mach einfach einen Ausdruck-Fraktion" zu Wort. Ok, die Frankreich-Fraktion war noch nicht da, wird aber bestimmt auch noch kommen. Wenn es nach euch Ausdruck-Fetischisten geht, ist die EU-Verordnung gar nicht so kompliziert wie immer behauptet wird. Im Gegenteil! Die Politiker haben sich so viel Mühe mit dem Wortlaut gegeben, dabei hätten sie nur schreiben müssen, mach einen Ausdruck und vergiß nicht, ihn zu unterschreiben.
                  Als ich noch jung war und als Soldat in der finsteren Oberpfalz stationiert, hatten wir auch so ein Allheilmittel. Es war ein roter Saft, der für oder gegen alles war. Man ging in den San-Bereich, hat sein Wehwechen beklagt und bekam diesen Saft. Kaum ein Kamerad, der nicht eine Flasche von dem Zeug in seinem Spind hatte. Und wenn es nach @Original Bernie geht, hat eben jeder Kollege monatlich ein paar Kilos an Ausdrucken für jedes Vergehen. Genau dieses Verhalten erinnert mich an den roten Saft von der Bundeswehr.

                  Gehe ich zu dem Fall zurück, um den es hier aktuell geht, stellt sich mir die Frage des Textes auf dem Ausdruck. Was soll man denn da drauf schreiben? Da ist jemand, der hat gewartet, gewartet und gewartet und ist dann doch nicht beladen worden. Wie er vorher geschildert hatte, muss er immer eine halbe Stunde zur Beladung fahren. Man kann also davon ausgehen, dass es auch diesmal so war. Nun hat er also gewartet und er wird wohl auch den Tacho auf Pause gehabt haben. Wenn er dann die Karte wieder gezogen hatte und der Tacho die ganze Zeit auf Pause gestanden hatte, muss er überhaupt nichts machen. Ideal wäre, wenn er einfach die Karte stecken lässt. Die Zeit der Pause zählt als Ruhezeit, wenn sie 9 Stunden überschreitet. Die halbe Stunde Fahrt zählt dann aber als ganze Schicht. Aber selbst wenn der Kollege die Karte gezogen hatte und außer Pause nichts im Tacho war, zählt die Pausenzeit trotzdem als Ruhezeit, weil ja keine Unterbrechung da war.
                  Ist der Lkw aber bewegt worden oder stand der Tacho zum Schluß auf Arbeit, dann hilft auch kein Ausdruck. Die Schicht ist definitiv erst danach beendet. Da kann ich tausend Ausdrucke machen und auch unterschreiben, die Schicht wird dadurch nicht kürzer. Sie wird auch dann nicht kürzer, wenn ich auf den Ausdruck draufschreibe, dass ich mich verdrückt habe. Würde die Rennleitung so einen Unsinn akzeptieren, käme das einem Freibrief gleich. Man könnte quasi jedes Vergehen auf einem Ausdruck als Irrtum deklarieren und wäre dann fein raus. Aber das kapiert die Ausdruck-Fraktion anscheinend nicht.
                  Ich bin mal für ein Vergehen angehalten worden und ohne Bußgeld davongekommen, weil ich gelächelt habe. Deswegen bin ich aber nicht so debil, nun das Lächeln als Allheilmittel gegen ein Bußgeld zu propagieren, auch wenn ein Polizist mal darauf eingegangen ist.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #10
                    AW: Schichtende nachträglich eintragen

                    Aber lächeln hilft ungemein über den Tag. Das Thema Ausdruck ist mir einmal von der Gewerbeaufsicht erklärt worden bei einer Tiefenkontrolle im Betrieb. Es ähnelt sehr dem was du Ramaanda gerade geschrieben hast.

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