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Fahrtenschreiber für 3,5t

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    Hallo.
    Bin neu hier im Forum und hoffe in der richtigen Rubrik.

    Habe mehrere Fragen zu Fahrtenschreiber.

    Ausgangslage:
    Ich bin KEIN Berufskraftfahrer sondern Handwerker der das Fahrzeug zum Transport seiner Arbeitsmaterialien benötigt.
    (Veranstaltungstechniker)

    Habe ein neues Fahrzeug bekommen. Fiat Ducato Maxi zulässiges Gesamtgewicht 3500kg als LKW angemeldet.
    Dieser besitzt eine ahk und 3t Zugkraft.
    Es soll ein Anhänger mit 3t gesamtmasse angeschafft werden.
    Da meines Wissens über 3,5t ein fahrtenschreiber benötigt wird wurde das Fahrzeug mit fahrtenschreiber gekauft.

    Nun die Fragen:
    Wenn das Fahrzeug ohne Anhänger gefahren wird, also bis max 3,5t wird dann der fahrtenschreiber benötigt oder kann dieser auf OUT gestellt werden?
    In diversen Artikeln habe ich auch gelesen das es eine "handwerkerklausel" gibt - darin steht dann das man im Umkreis von 100km vom Firmensitz ohne fahrtenschreiber fahren darf.
    Stimmt das? Gilt das dann nur bis 3,5t nehme ich an.
    Mit Hänger immer zwingend mit fahrerkarte?

    Desweiteren muss ich eine fahrerkarte und eine unternehmenskarte beantragen.
    So wie ich es verstehe muss die unternehmenskarte immer im Gerät sein. Richtig?
    Fahrerkarte von dem der gerade fährt.
    Nun das Problem:
    Ich habe ab und zu externe freie Mitarbeiter die mit dem Fahrzeug zu Aufbauten fahren.
    Über 3,5t also mit Hänger brauchen diese eine fahrerkarte. (Oder sehe ich das falsch?)
    Wie sieht das aus wenn ohne Anhänger also nur bis 3,5t gefahren wird?
    Ist dann eine fahrerkarte zwingend notwendig oder reicht die Firmendaten und eine bestimmte Einstellung am Gerät?

    Wie oft müssen die fahrerkarten ausgelesen werden?
    Wie lange (bis in die Vergangenheit) müssen die Ausdrucke mitgeführt werden?

    Gibt es sonst noch etwas wichtiges was man beachten muss?

    Entschuldigung für die ganzen Fragen. Aber bisher habe ich mich nie mit der Thematik befasst da immer nur bis 3,5t gefahren wurde.
    Es gibt zwar viele Artikel online aber keine wirkliche "Zusammenfassung" für meinen Fall und mit einzelnen Zeitungsauschnitten werde ich bei der bag nicht argumentieren können ;)

    Daher bin ich um eine konkrete Aussage auf meine Fragen sehr dankbar.

    Lg

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