Teil 1
Warum – Wieso – Weshalb – Wozu – Wie – Wann – in die Verdi ? !
Von Harry deleted
Tatsache:
Nur mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kann es noch einen gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland geben. Bei nur 30 % der tarifgebundenen Transport-Unternehmer, ist das eigentlich sogar eine staatliche Schutzverpflichtung, ein einheitlichen Tarif inkl. BKF-Gehalt als AVE (Allgemein-Verbindlichkeit-Erklärung) iVm. § 5 TVG (Tarif-Vertrags-Gesetz) auf den Weg/Straße zu bringen, denn vom MiLoG kann natürlich auch kein BKF mit Familie leben.
Dazu muss es natürlich auch ein EU-Tarif inkl. BKF-Gehalt geben. Dazu gehören natürlich u.a. die VO (EG) 561/2006, das Be- und Entladen, das EU-Recht iVm. Rom-I-VO, ein (Jahres-) Arbeitszeitkonto und das einheitliche BKF-Gehalt von 12 € in der EU.
Wunsch-Denken ?
Nur wenn bei der Harmonisierung in der EU, der freie, gerechte und sichere Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr iZm. den menschenwürdigen Sozialvorschriften und BKF-Gehälter, auch tatsächlich „gewährleistet“ wird, könnte die vollständige Freigabe der Kabotage iZm. dem Grund Nr. 5 VO (EG) 1072/2009 erfolgen.
Eine „Koalition zum fairen Wettbewerb“ wurde im Jahr 2014 von Verkehrsminister aus 11 EUStaaten unterzeichnet. Dazu gehören Frankreich Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien und die Idee zu der „Erklärung“ stammte von Frankreichs (ehem.) Staatssekretär Verkehr Frédéric Cuvillier. Zwei Jahre lang habe man daran gearbeitet und das Ergebnis wurde der EU-Kommission sowie dem EUParlament übermittelt. Wörtlich äußert sich deren Sprecher Baccialone:
„Wir sehen mit Genugtuung, dass unser Kampf für die Vereinheitlichung der Sozialstandards und gegen Dumping im Straßengütertransport künftig von einer breiten Koalition von EU-Mitgliedsländern getragen wird“.
Unterstützung zur „Koalition zum fairen Wettbewerb“ erhielten sie von der AidT, ETF, ILO, NLA deren Forderungen sich weitgehend mit denen der IRU decken, die den Kommissionsbericht ebenso scharf kritisieren, weil der Bericht ihrer Meinung nach den Markt ungenügend untersucht und deshalb falsche Schlussfolgerungen gezogen habe. Die Nordic-Logistic-Association (NLA), die in der EU die Interessen des gewerblichen Güterkraftverkehrs aus Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland vertritt, begrüßte die Koalitions-Erklärung ebenfalls. Der NLA-Geschäftsführer Søren Larsen sieht keine Spaltung der EU-Mitgliedsländer und wörtlich erklärte er:
„Die EU-Niedriglohnländer bekommen langsam den Fahrermangel zu spüren, weil ihre Fahrer in den reicheren EU-Ländern arbeiten. Das macht die angesprochenen Punkte zu Gemeinschaftsproblemen".
Wie war das denn Damals ?
Wiederholt sich die Geschichte des BKF ?
Warum – Wieso – Weshalb – Wozu – Wie – Wann – in die Verdi ? !
Von Harry deleted
Tatsache:
Nur mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kann es noch einen gerechten Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland geben. Bei nur 30 % der tarifgebundenen Transport-Unternehmer, ist das eigentlich sogar eine staatliche Schutzverpflichtung, ein einheitlichen Tarif inkl. BKF-Gehalt als AVE (Allgemein-Verbindlichkeit-Erklärung) iVm. § 5 TVG (Tarif-Vertrags-Gesetz) auf den Weg/Straße zu bringen, denn vom MiLoG kann natürlich auch kein BKF mit Familie leben.
Dazu muss es natürlich auch ein EU-Tarif inkl. BKF-Gehalt geben. Dazu gehören natürlich u.a. die VO (EG) 561/2006, das Be- und Entladen, das EU-Recht iVm. Rom-I-VO, ein (Jahres-) Arbeitszeitkonto und das einheitliche BKF-Gehalt von 12 € in der EU.
Wunsch-Denken ?
Nur wenn bei der Harmonisierung in der EU, der freie, gerechte und sichere Wettbewerb im gewerblichen Güterkraftverkehr iZm. den menschenwürdigen Sozialvorschriften und BKF-Gehälter, auch tatsächlich „gewährleistet“ wird, könnte die vollständige Freigabe der Kabotage iZm. dem Grund Nr. 5 VO (EG) 1072/2009 erfolgen.
Eine „Koalition zum fairen Wettbewerb“ wurde im Jahr 2014 von Verkehrsminister aus 11 EUStaaten unterzeichnet. Dazu gehören Frankreich Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien und die Idee zu der „Erklärung“ stammte von Frankreichs (ehem.) Staatssekretär Verkehr Frédéric Cuvillier. Zwei Jahre lang habe man daran gearbeitet und das Ergebnis wurde der EU-Kommission sowie dem EUParlament übermittelt. Wörtlich äußert sich deren Sprecher Baccialone:
„Wir sehen mit Genugtuung, dass unser Kampf für die Vereinheitlichung der Sozialstandards und gegen Dumping im Straßengütertransport künftig von einer breiten Koalition von EU-Mitgliedsländern getragen wird“.
Unterstützung zur „Koalition zum fairen Wettbewerb“ erhielten sie von der AidT, ETF, ILO, NLA deren Forderungen sich weitgehend mit denen der IRU decken, die den Kommissionsbericht ebenso scharf kritisieren, weil der Bericht ihrer Meinung nach den Markt ungenügend untersucht und deshalb falsche Schlussfolgerungen gezogen habe. Die Nordic-Logistic-Association (NLA), die in der EU die Interessen des gewerblichen Güterkraftverkehrs aus Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland vertritt, begrüßte die Koalitions-Erklärung ebenfalls. Der NLA-Geschäftsführer Søren Larsen sieht keine Spaltung der EU-Mitgliedsländer und wörtlich erklärte er:
„Die EU-Niedriglohnländer bekommen langsam den Fahrermangel zu spüren, weil ihre Fahrer in den reicheren EU-Ländern arbeiten. Das macht die angesprochenen Punkte zu Gemeinschaftsproblemen".
Wie war das denn Damals ?
Wiederholt sich die Geschichte des BKF ?
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